Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Guten Abend zusammen,
ich hoffe es geht euch gut und ihr könnt meine Frage beantworten:
Mein Partner und ich würden gerne ein Haus kaufen und nun stellt sich die Frage der Finanzierung. Neben dem Eigenkapital, welches wir so aufbringen können, kam es zur Debatte, ob mein Bruder mir nicht schon vorzeitig einen Teil der Summe auszahlt, welche dann anfallen würde, wenn er das Haus meiner Eltern irgendwann übernimmt, was er beabsichtigt. So müsste ich (jetzt) weniger Geld aufnehmen für den Teil, welcher fremdfinanziert wird, und mein Bruder ebenso, wenn er dann später das Haus meiner Eltern kauft. Ausbezahlen müsste er mich ja eh irgendwann. Habt ihr da Erfahrungen bzw. könnt ihr mir eine Meinung geben, inwiefern dies steuerliche Auswirkungen haben könnte und generell sinnvoll ist. Auch mit Hinsicht auf Veränderung der Kaufpreise und der Inflation.
Ich hoffe meine Situation ausrechend beschrieben zu haben.
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Die Frage ist natürlich, wie sicher es wirklich ist, ob der Bruder das Haus der Eltern wirklich bekommt - und wann.
(Gibt ja auch teilweise hohe Kosten für z.B. pflegebedürftige - die können schon ein Haus aufbrauchen ... )
Und kann der Bruder sich das so einfach leisten jetzt auszubezahlen?
Hier kann man natürlich die Lebenserwartung der Eltern, der Inflation und Wertentwicklung der Immobilie spekulieren -
sicher für den Bruder ist es natürlich erst, wenn das Haus notariell übertragen wurde und die 10 Jahre "Schenkungsrückforderung" abgelaufen sind.
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Fast alles richtig!
Aber der Fehler liegt darin, dass der Bruder jetzt kein Eigentümer ist! Und daher keine Möglichkeit hat, ein Darlehn aufzunehmen! Zum anderen werden wohl auch beide Elternteile in der Regel nicht gleichzeitig versterben!
Damit ist die zu erwartende Erbfolge, wie folgt: "50 % an den Überlebenden Elternteil und 50 % an die Kinder, also je 25 %."
Demnach fehlt dem Bruder die Kontrolle über das Elternhaus, um überhaupt handeln zu können.
Was ist das Objekt jetzt wert? Bitte kein Mondpreis, weder noch nach unten oder oben! Es sollte schon Gerichtsfest sein, folgerichtig von einem Gutachter, den das Gericht auch "Glauben" schenkt!
In allen Varianten bleibt ein gewisses Risiko über, so wie utopus es beschriebt erhalten sie Geld als Erbe ohne Grund steht den nächsten 121 Monate die Pflicht der Kostenübernahme zu je 50 %, der Pflegekosten.
Eine unangenehme Laststeigerung.
Es kommt nur ein Vollverkauf auf Basis des Verkehrswertes infrage. Dieses Geld darf aber, ab Verkauf für die nächsten 121 Monate nicht verteilt oder verbraucht werden.
Folgerichtig, bedarf es einer Gesamtstrategie! Aber vom Grundgefühl her: "Lassen Sie es nicht das sie dann in 8 bis 10 Jahren ihre Eltern Pflegefälle werden und das Sozialamt dann ihnen für die restlichen Jahre monatliche Forderung verlangt.
Suchen sie sich ein Notar und lassen sie sich dahin, mit ihren Bruder beraten.
Antwort wurde vom Fragesteller als sehr hilfreich bewertet
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Bankkaufmann
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AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
@bruno68, selbstverständlich kann der Bruder ein Darlehen aufnehmen und die Eltern geben eine Eigentümererklärung ab. Das Haus wird ganz normal mit einer Grundschuld belastet.
Der Bruder nimmt vom Einkommen her alleine das Darlehen auf.
Und Ihr könnt jetzt die Immobilie kaufen und habt dann auch eine weitere Wertsteigerung der jetzt gekauften Immobilie.
@Hanni85, so wie Ihr denkt ist es auch umsetzbar und erleichtert sehr dann Euren Immobilienkauf.
Die Eltern haften nicht mit dem Einkommen. Nur mit einer Grundschuld und müssen zum Notar.
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Zitat von Bankkaufmann
@bruno68, selbstverständlich kann der Bruder ein Darlehen aufnehmen und die Eltern geben eine Eigentümererklärung ab. Das Haus wird ganz normal mit einer Grundschuld belastet.
Der Bruder nimmt vom Einkommen her alleine das Darlehen auf.
Und Ihr könnt jetzt die Immobilie kaufen und habt dann auch eine weitere Wertsteigerung der jetzt gekauften Immobilie.
@Hanni85, so wie Ihr denkt ist es auch umsetzbar und erleichtert sehr dann Euren Immobilienkauf.
Die Eltern haften nicht mit dem Einkommen. Nur mit einer Grundschuld und müssen zum Notar.
Ggf. hat er selber lastenfreies Eigentum, was er beleihen kann und/oder hat das Geld oder Teile davon an Vermögen auf den Konten!
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Hallo Hanni,
da wir dieses Thema gerade incl. wohl aller Fallstricke gerade durchhaben, folgende Info:
Bei der Berechnung des Hauswertes wird i.d.R. der Wohnwert abgezogen. D.h. Hauswert 600.000 EUR, Eltern haben eine Lebenserwartung von 15 Jahren lt. Sterbetafel und lt. Mietspiegel wären 1.000 EUR Kaltmiete erzielbar, dann würde man von den 600.000 EUR 15x12.000 = 180.000 EUR abziehen. Blieben 420.000 EUR, davon 210.000 dann für jeden.
Wichtiger Punkt: Wird in den nächsten 10 Jahren ein Elternteil zum Pflegefall, dann wird es echt problematisch. Meine Mutter ist seit 3 Jahren im Pflegeheim und da bleiben eben mal 1.000 EUR an ungedeckten Kosten..... Da wurde jetzt vom Amt jeder Stein umgedreht und nach Geld gesucht und im Moment liegt das ganze beim Anwalt, was natürlich auch wieder kostet.
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Zitat von Herrmueller
Hallo Hanni,
da wir dieses Thema gerade incl. wohl aller Fallstricke gerade durchhaben, folgende Info:
Bei der Berechnung des Hauswertes wird i.d.R. der Wohnwert abgezogen. D.h. Hauswert 600.000 EUR, Eltern haben eine Lebenserwartung von 15 Jahren lt. Sterbetafel und lt. Mietspiegel wären 1.000 EUR Kaltmiete erzielbar, dann würde man von den 600.000 EUR 15x12.000 = 180.000 EUR abziehen. Blieben 420.000 EUR, davon 210.000 dann für jeden.
Wichtiger Punkt: Wird in den nächsten 10 Jahren ein Elternteil zum Pflegefall, dann wird es echt problematisch. Meine Mutter ist seit 3 Jahren im Pflegeheim und da bleiben eben mal 1.000 EUR an ungedeckten Kosten..... Da wurde jetzt vom Amt jeder Stein umgedreht und nach Geld gesucht und im Moment liegt das ganze beim Anwalt, was natürlich auch wieder kostet.
Solle man zumindest bedenken.
Wir spekulieren aber alle leider wieder zu viel, sprich individuelles ist uns nicht bekannt. So könnte es auch genauso gut sein, dass ed dem Bruder egal ist, dass der Bruder diese "Fallstricke" auf sich nimmt, auch imm Wissen dieser! Ebenso kann es auch sein, dass sein Bruder zu dem den Wohnwert gar nicht abzieht, sondern eine Summe X unabhängig der Fallstricke seinem Bruder auszahlt!
Wir wissen es nicht, alles ist möglich und denkbar, auch auf Seiten der Hilfegeber erfind-, und ausdenkbar
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Einspruch....
Nicht "sollte man bedenken", sondern MUSS man ZWINGEND bedenken. Wenn man das alles bedacht, besprochen und entschieden hat, dann kann man weitersehen.
Mein Bruder hat auch nicht den kompletten Wohnwert abgezogen, sondern wir haben uns auf einen höheren Wert geeinigt. Aber wenn das Amt Geld sucht, dann kannst Du untereinander ausmachen, was Du willst, das interessiert dort niemanden.
Meine Empfehlung wäre, das haus so früh wie möglich zu überschreiben, spätestens dann, wenn die Eltern als Rentner keine Steuern mehr bezahlen.....
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Hallo Bankkaufmann,
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
@bruno68, selbstverständlich kann der Bruder ein Darlehen aufnehmen und die Eltern geben eine Eigentümererklärung ab. Das Haus wird ganz normal mit einer Grundschuld belastet.
Natürlich, weiß ich dies!
Aber weiß der Kunde/Bruder/Geschwister, dass mit der Methode das finanzielle Risiko einer Pflegeschaft bei 2 Person und 120 Monate und laut Herrmueller mit 1.000 € der Zuschussbetrag von 240.000 € netto, und zwar ab Übertragung des Hauses und dann für 120 Monate bedeuten kann!
Wir haben für unseren Stiefvater monatlich 2.700 € für 8 Monate zugezahlt! Nur für 1 Person! Noch Fragen, wie weit die Kosten gehen können.
Dann kam, nach seinem Tod das Familiengericht, mit der Aufforderung der Vermögensaufstellung, zwecks Erbanspruchssicherung, der Kinder aus der 1. und 2. Ehe von ihm. Die Ehefrau darf auch nicht das Geld zum Fenster rausschmeißen, denn für das Vermögen des Ehepartners besteht eine Treuepflicht und eine Ersatzpflicht. Zudem besteht eine jährliche Vermögensaufstellungspflicht.
Gleichzeitig der Straßenbeitrag 20.000 €, Abwasserkanalerneuerung 21.400 €, Erbansprüche 12.000 (trotz Übertragung auf die beiden jüngere Kinder 12 Jahre vor seinen Tod), Beerdigungskosten "nur" 4.000 €.
Und das alles innerhalb von 1 Jahr. 79.000 € zusätzliche netto Kosten.
Erzähl also mir nichts von "Schönwetter", wenn s kommt dann es richtig dicke. Richtig herb wird es, wenn der Hauptverdiener/in verstirbt. Also die große Witwenrente kommt, mit 55 % der alten Rente, wieder 1.000 € netto weniger und im Folgejahr, die Steuerklasse 1 statt der bisherigen 3, ab da greift der Staat jährlich kräftig in die Tasche!
Nun erzähl mal, wie sollen die Kinder mal schnell 79.000 € zusätzlich netto aufbringen, wenn diese eine Bankschraubstockfinanzierung an den "Backen" haben? Da steht die Abwicklung schon im Raume, bevor der Darlehnsvertrag abgeschlossen ist! Weil das Finanzrisiko unbeherrschbar wird!
AW: Teilauszahlung von Bruder für Finanzierung von Hauskaufs
Wow! Besten Dank für eure Antworten, Leute!
Natürlich gibt es viele Dinge, die man berücksichtigen muss, welche hier teils im Detail aufgezeigt wurden. Um ein wenig spezifischer zu werden. Meine Eltern sind Mitte 50, mein Bruder ~ 30 Jahre alt. Finanziell steht er gut dar, weswegen ich überlegt hatte ihn um 20-30K € anzufragen, falls er einverstanden ist. Er wird bei meinen Eltern nicht mehr ausziehen und das Haus irgendwann übernehmen - natürlich gibt es keine 100% Sicherheit, aber sieht stark danach aus. Das Geld könnte er sicher ohne Darlehen abgeben, da bin ich mir sicher.
Bzgl. der Finanzierung: Es steht nicht zur Debatte mich in einem gewissen prozentualen Teil "auszubezahlen", lediglich eine kleine Spritze, um die Fremdfinanzierung für das andere Haus zu verringern.
Danke für die vielen Antworten hätte ich nicht mit gerechnet <24h !