Kreditkündigung bei Nichtzustimmung zu neuen Bank AGB

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  1. Avatar von tneub
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    Daumen runter Kreditkündigung bei Nichtzustimmung zu neuen Bank AGB

    Hallo in die Runde,

    was passiert eigentlich, wenn man einen laufenden Immobilienkredit bei einer Bank hat und den neuen AGBs nicht zustimmt?
    Wird dann automatisch der Kredit von der Bank gekündigt? Und wenn ja, wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?

    Der Kredit läuft unter Einberechnung von geplanten Sondertilgung nur noch 3 Jahre und könnte bei Bedarf auch aktuell schon abgelöst werden.

  2. Avatar von IsNichWahr
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    Standard AW: Kreditkündigung bei Nichtzustimmung zu neuen Bank AGB

    Nichts. IdR hat die Bank zwar kein Interesse an "Individualvereinbarungen" mit Kunden, zumindest nicht beim Standardgeschäft. Ein Vertrag kann allerdings nicht einseitig geändert werden. Sprich: Die Bank kann zwar die AGB ab xx.xx.xxxx ändern, das ändert aber nichts daran, dass dein Vertrag - bis zum Ende seiner Laufzeit mit den damals vereinbarten AGB gültig bleibt.

    Bei Girokonten oder Kreditkarten ist das anders, da hier idR keine Vertragslaufzeit vereinbart war, daher wird die Bank die Zustimmung zu den neuen AGB "erzwingen" indem sie ansonsten fristgerecht(!) die Geschäftsbeziehung aufkündigt.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Kreditkündigung bei Nichtzustimmung zu neuen Bank AGB

    Ich habe es auch schon vermutet. So ein kleines Fünkchen Hoffnung war aber da, den Vertrag vorzeitig loswerden zu können.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kreditkündigung bei Nichtzustimmung zu neuen Bank AGB

    Ob eine Vorfälligkeit fällig wird, nun ja.

    Wer den Rechtsbruch begeht, verzichtet oder bezahlt die Vorfälligkeit!

    Dass die Bank per BGH gezwungen ist, letztlich seine Jahrzehnte geübte Verfahrensweise zu ändert!

    Die Fingierung der Zustimmung, ist dem der Hauptgrund!

    Bruno68

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