Betriebsvermögen- und Abschreibungspflicht für Arbeitszimmer?
Hallo Allen
Ich bin alleinstehend und arbeite als selbständiger ITler im Büro meines Eigenheimes.
Mein Einkommen liegt bei ca. 24.000 Euro im Jahr, weshalb eine Abschreibung des Arbeitszimmers eher nachteilig. ist, weil es dann zum Betriebsvermögen gehört und die Wertsteigerung als Gewinn besteuert werden muss, sobald ich mit meiner Selbstständigkeit aufhöre oder die Wohnung verkaufe.
Nun ist es für jeden, inkl. FA offensichtlich, dass mein ganzer Arbeitsmittelpunkt im Eigenheim stattfindet. In meinem Büro, mache ich aber natürlich auch sehr viel Privates und es liegen auch private Sachen rum. Wobei man realistisch betrachtet bei meinem Hobby als Beruf privat und beruflich nicht wirklich trennen kann.
Frage:
Wird das Finanzamt ein Arbeitszimmer als Betriebsvermögen in einer großen Wohnung voraussetzen?
Zusätzliche Info falls es zur Beantwortung hilfreich ist.
24.000 € im Jahr sind nicht viel, aber reichen mir sehr gut zum Leben, ohne mich zu verausgaben und auch die Altersvorsorge ist geregelt. Es gibt keinerlei Schulden.
Mein altes Eigenheim mit 40m² worin ich wohnte und arbeitete hatte ich seit Beginn meiner Selbständigkeit vor 15 Jahre und es wurde nie ein Arbeitszimmer abgeschrieben.
Dieses Jahr hab ich allerdings die kleine Wohnung veräußert um meine Geschwister auszubezahlen, damit ich die Wohnung meiner verstorbenen Eltern übernehmen kann.
Jetzt hab ich weit über das Doppelte an Platz, was super ist, aber ich stehe auch vor der Frage:
Wird das Arbeitsamt ein Arbeitszimmer als Betriebsvermögen voraussetzen?
Muss ich dann den evtl. anteiligen Gewinn versteuern?
Ich mache meinen Steuerausgleich selber. In meinen Berechnungen lohnt sich die Abschreibung finanziell nicht, weil ich von einer höheren Wertsteigerung der Wohnung ausgehe.
Auf Vewaltung, Schreibkram und der Berechnung was genau jetzt abzuschreiben ist könnte ich dann auch verzichten (Wohnungswert feststellen, Quadratmeter kalkulieren, Bodenrichtwert abziehen,,.....) und sich ändernde Verhältnisse (Frau zieht ein) wären auch einfacher zu händeln weil man nichts melden muss.
Wird das Finanzamt ein Arbeitszimmer als Betriebsvermögen in einer großen Wohnung voraussetzen?
AW: Betriebsvermögen- und Abschreibungspflicht für Arbeitszimmer?
Ist das Arbeitszimmer denn wirklich ein eigener abgeschlossener Raum, der nicht für andere Tätigkeiten genutzt wird?
Oft ist das Problem ja eher andersrum - da steht z.B. ein Schlafsofa, Bügelbrett oder ein privates Bücherregal im Raum und schon wird eine Privatnutzung vermutet.
Oder das Arbeitszimmer befindet sich im Schlafzimmer, Flur oder Wohnzimmer und ist deshalb nicht absetzbar.
AW: Betriebsvermögen- und Abschreibungspflicht für Arbeitszimmer?
Zitat von utopus
Ist das Arbeitszimmer denn wirklich ein eigener abgeschlossener Raum, der nicht für andere Tätigkeiten genutzt wird?
Oft ist das Problem ja eher andersrum - da steht z.B. ein Schlafsofa, Bügelbrett oder ein privates Bücherregal im Raum und schon wird eine Privatnutzung vermutet.
Oder das Arbeitszimmer befindet sich im Schlafzimmer, Flur oder Wohnzimmer und ist deshalb nicht absetzbar.
Es stimmt genau was du schreibst, es ist bei mir andersrum wie üblich, deshalb hab ich dazu auch nichts gefunden.
Ich will das Arbeitszimmer nicht als Arbeitstätte melden müssen, denn dann gehört es zum Betriebsvermögen, was ich vermeiden will, weil es sich nicht lohnt und alles verkompliziert.
Es wurde auch von meinem privaten Vermögen bezahlt.
Es ist aber ein eigentständiges großes abschließbares Büro und auch von meiner Tätigkeit ist jedem klar, dass hier der Arbeitsmittelpunkt meiner Selbstständigkeit ist.
Da stehen ja auch meine Arbeitscomputer und anderes Betriebsvermögen rum. Es stehen aber auch private Sachen rum, sofern ich das überhaupt trennen kann.
Ich könnte mir jetzt vorstellen, das Finanzamt fragt mich irgendwann mal wo ich arbeite.
Ich antworte, zu Hause in meinem Büro.
Das Finanzamt fragt mich dann, warum das Büro dann nicht als Betriebsvermögen deklariert ist.
Muss ich das denn?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
tneub
Erfahrener Benutzer
05.08.2016
2.572
1
tneub
Title
Erfahrener Benutzer
seit
05.08.2016
Beiträge
2.572
Danke
252
1
AW: Betriebsvermögen- und Abschreibungspflicht für Arbeitszimmer?
Wenn du das willst, dann musst du raus aus dem notwendigen Betriebsvermögen.
Dazu ist eine Privatnutzung > 10% notwendig. Das sollte aus meiner Sicht relativ einfach machbar sein.
Da sind doch bestimmt einige private Ordner mit im Raum. Ein Sportgerät, Schlafcouch o.ä. steht doch bestimmt auch drin (ggf. kurzfristig für ein Bild).
Vor dem Rechner sitzt du doch bestimmt auch am Wochenende.
Dadurch bist du relativ schnell im Bereich des gewillkürten Betriebsvermögen. Dort hat man dann Wahlmöglichkeiten bezüglich der Zuordnung.
Aber auch dort bestehen theoretisch noch Gefahren, die ein Steuerberater genauer einschätzen kann. Richtig raus aus allen Gefahren, bist du, wenn du mehr als 50% Privatnutzung hättest,
AW: Betriebsvermögen- und Abschreibungspflicht für Arbeitszimmer?
Gewillkürten Betriebsvermögen ist ein gutes Stichwort, denn mehr als 10% Prozent privat nutzen ist auf jeden Fall dabei,
kann sogar Zeitweise weit mehr als 50% sein, wenn ich über die Weihnachtszeit meine Carrerarennbahn darin aufbauen will oder mein Zelt trockne.
Wenn ich dagegen viele Aufträge annehme, erreiche ich die über 50% privat nicht.
Ich werde es jezt einfach mal aus dem Betriebsvermögen lassen und auch keinen anteiligen Strom anrechnen.