Zinsforderung verjähren ?

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Zinsforderung verjähren ?

    Die Hauptforderung + Zinsforderung (Betrag €, Zeitraum ab... ) sind in Vollstreckungsbescheid tituliert.

    Der Titel gilt 30 Jahre lang.

    Die Hauptforderung gilt 30 Jahre lang.
    Wie sind mit den Zinsforderungen:
    Verjähren diese trotz Titel jeweils nach 3 Jahren, d.h. gefordert können nur 3 Jahre zurückliegende Zinsforderungen bzw. zur Verjährungsvermeidung müssen regelmäüßig eingetrieben werden ?


  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Zinsforderung verjähren ?

    Frag doch deine Anwalt, genauso wie du immer das kleingedruckte lesen solltest

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Zinsforderung verjähren ?

    Da sich der Titel auf die Gesamtforderung beziehen, gehen Sie mal davon aus, dass diese Nebenforderung auch 30 Jahre gilt.
    Für die Verzinsung gilt dies auch 30 Jahre
    Analog gilt dies auch für die 2. Nebenkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten

    Natürlich ließe es sich durch eine Privatinsolvenz regulieren, aber ob dann dieser Geldgeber jemals wieder für Sie infrage kommt. Das steht aber auf einem ganz anderen Blatt!
    Denn jeden steht es frei, Geschäftskontakte aufrecht zu halten oder zukünftig einzugehen!

    Es sehr wohl bei vielen Firmen sogenannte eigene "Blacklist"; da stehen Kunden darauf, mit denen ein Gläubiger nie wieder was zu tun haben will!

    Nachname, Vorname, geb, am xx.xx.xxxx, Geburtsort, Lebenslang gesperrt! Das reicht!

    bruno68

  4. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Zinsforderung verjähren ?

    Frag doch deine Anwalt

    Dann macht sich dieses Forum erübrigt.


    Der Hinweis kam von Anwalt, aber Anwälte sind nicht Allwisser, manche nur Halbwisser. Sonst sind Gerichte überflüssig.


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