Die Hauptforderung + Zinsforderung (Betrag €, Zeitraum ab... ) sind in Vollstreckungsbescheid tituliert.
Der Titel gilt 30 Jahre lang.
Die Hauptforderung gilt 30 Jahre lang.
Wie sind mit den Zinsforderungen:
Verjähren diese trotz Titel jeweils nach 3 Jahren, d.h. gefordert können nur 3 Jahre zurückliegende Zinsforderungen bzw. zur Verjährungsvermeidung müssen regelmäüßig eingetrieben werden ?
Da sich der Titel auf die Gesamtforderung beziehen, gehen Sie mal davon aus, dass diese Nebenforderung auch 30 Jahre gilt.
Für die Verzinsung gilt dies auch 30 Jahre
Analog gilt dies auch für die 2. Nebenkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten
Natürlich ließe es sich durch eine Privatinsolvenz regulieren, aber ob dann dieser Geldgeber jemals wieder für Sie infrage kommt. Das steht aber auf einem ganz anderen Blatt!
Denn jeden steht es frei, Geschäftskontakte aufrecht zu halten oder zukünftig einzugehen!
Es sehr wohl bei vielen Firmen sogenannte eigene "Blacklist"; da stehen Kunden darauf, mit denen ein Gläubiger nie wieder was zu tun haben will!
Nachname, Vorname, geb, am xx.xx.xxxx, Geburtsort, Lebenslang gesperrt! Das reicht!