Hallo, meine Frau hat bei der LBs einen Riester Baukredit aufgenommen. Ansparphase und dann Umwandlung in Kredit und abbezahlt. Der Riesterbausparer ist im Februar Zuteilungsreif und soll nun durch eine Umschuldung mit der Commerzbank abgelöst werden. Kann uns jemand sagen ob wir den Bausparer "unschädlich" kündigen können bzw. ob wir bei der ZfA das speziell kündigen müssen, die bisher erhaltenen Zulagen zurückzahlen oder evtl. umwandeln müssen? Vielen Dank schonmal...
die Frage ist in welcher Kombivariante steckt der Riestervertrag?
Die Vorbedingungen und der Zustand des Verbundvertrages ist entscheidend und was wollen sie jetzt? Nur durch die Einsicht in die Unterlagen, der Ist-Zustand und ihren Wunsch über die zukünftige Mittelverwendung!
Entscheidet über den Riester-Vertrag, ob eine Abwicklung oder Wandlung infrage kommt! Dafür ist schon jetzt, die Zeit sehr knapp.
Hallo Bruno, danke für die schnelle Rückmeldung. Ich versuche mal noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die LBS hat auf unser Nachhaken gemeldet, daß wir der Bausparvertrag Ende Februar Zuteilungsreif ist und wir das Guthaben dann für das Bauspardarlehen vwerden können. Im Schreiben ist folgender Satz drin: "Das Wohnförderkonto wird eröffnet, wenn der Vorfinanzierungskredit bei Zuteilung mit dem angsparten und steuerlich geförderten Altersvorsorgekapital umgeschuldet bzw. verrechnet wird. Unter dem Wohnförderkonto versteht an ein fiktives Konto, auf dem das geförderte Kapital (= geförderte Sparbeiträge) und die geförderten Tilgungsleistungen inklusive der Zulagen vermerkt werden. Das Wohnförderkonto dient als Basis für die nachgelagerte Besteuerung". Die LBS hat uns ein Formular für die Zuteilung / Auszahlungsauftrag mit Riester-Förderung geschickt und wir sollen/müssen dort wohl jetzt ankreuzen, ob wir eine "Riesterunschädliche Verwendung / schädliche Verwendung, usw. machen...
Uns würde es also sehr helfen, wenn jemand die Unterlagen mit anschaut und uns evtl. Empfehlungen geben kann... Unterlagen kann ich auch als PDF zur Verfügung stellen - je nachdem was Sinn macht... Vielen Dank, Gruß, thomas
Leider funktioniert dies nicht mehr so! Zu einem sind alle gesetzlichen Vorgaben Pflicht.
So ist nur die Frage: Was Sie wollen? Wichtig! Erst danach kann man sich entscheiden, über eine Wandlung oder steuerliche Zerstörung des Riestervertrages! Zum anderen ist die Frage der vertragsrechtlichen Erfüllung des Vorausdarlehn auch entscheiden. Denn wird der Riestervertrag nicht zur Tilgung genutzt. Müssen Alternativen zu dieser Situation zu diesem Termin vorliegen!
Wird eine Voll- oder Teilablösung zum Termin, durch den Riester erwartet! So muss eine alternative Voll- oder Teilablösung, zum Termin vorhanden sein!
Wir sind auch schon sauer auf die LBS, da wir das Ganze dieses Jahr schon im März losgetreten hatten und Klärungen haben wollten... jetzt kommen die Jungs am 23.12. mit dem Zuteilungsformular um die Ecke, wo wir die Riester-Verwendung angeben sollen. Habe bei der LBS jetzt noch einen Beratungstermin angefragt. Aus meiner Sicht, wäre sinnvoll, das Riesterguthaben umzuwandeln/stehen zu lassen und wir die LBS mit dem Commerzbankkredit abzulösen...
Wir sind auch schon sauer auf die LBS, da wir das Ganze dieses Jahr schon im März losgetreten hatten und Klärungen haben wollten... jetzt kommen die Jungs am 23.12. mit dem Zuteilungsformular um die Ecke, wo wir die Riester-Verwendung angeben sollen. Habe bei der LBS jetzt noch einen Beratungstermin angefragt. Aus meiner Sicht, wäre sinnvoll, das Riesterguthaben umzuwandeln/stehen zu lassen und wir die LBS mit dem Commerzbankkredit abzulösen...
Seien sie mir nicht böse, wo haben sie denn das Commerzbank Darlehen zur Ablösung her???? Wer hat sie denn ganzheitlich beraten, wäre dem so, warum müssen sie sich des Forums hier oder des Internets bedienen??
Kann es nicht sein, dass sie über ihre oder eine Lebensinvestition reden und nicht über die Finanzierung einer Waschmaschine?
Ich verstehe es nach 11 Jahren und fast 14.000 Beiträgen hier immer noch nicht, wenden sie sich an einen erfahrenen und unabhängigen Finanzierungsmakler, bzw. sie hätten das vorher tun müssen.
Wenn sie schon eine Zusage für die Ablösung haben, was haben sie den mit dem oder der Person besprochen, mit dem sie ihre finanzielle Zukunft besprochen oder ihm anvertraut haben???
...wir hatten unsere Hausbanken, die LBS und Interhyp angefragt. Über Interhyp wurden wir dann an die Commerzbank vermittelt.... man lernt immer wieder dazu...
...wir hatten unsere Hausbanken, die LBS und Interhyp angefragt. Über Interhyp wurden wir dann an die Commerzbank vermittelt.... man lernt immer wieder dazu...
Das ist ja grundsätzlich der richtige Weg, nur sollte die Interhyp ihnen dann jetzt auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Meine das ja nicht böse, für mich gehört das aber zum Gesamtpaket dazu, mit der Gechäftsbesorgung Neukredit für sie Ablösung hätten auch die Modalitäten geklärt werden müssen.
für mich wäre die LBS, welche? - es gibt viele - der bessere und geeignetere Ansprechpartner als hier im Forum einigen windigen Vertretern zu vertrauen.
Damit meine ich nicht meinen direkten Vorschreiber!
Insgesamt, auch beruflich bedingt, habe ich speziell mit den LBSn, bezogen auf Abwicklungen und Kundenfreundlichkeit, gute Erfahrungen sammeln können. Schwarze Schafe gibt es überall, aber dort eher seltener. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich direkt an die LBS-Zentrale zu wenden. Etliche LBSn haben eine separate WohnRiester- Abteilung/Gruppe und auf jeden Fall eine Kreditabteilung. Dort sitzen die Fachleute.
Lassen wir das mal, hier weiterhin Einwände einzubringen! Denn es ist vorbei!
Laut Prof. Dr. jur. Rosenkranz, kann bei einem Verbundvertrag aus ein Vorausdarlehn und Bausparvertrag nur als eine Einheit angesehen werden! Da hier auch die Sondervariante "Riester" im Spiel ist, liegt die Hürden noch höher.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Refinanzierungsverträge abgeschlossen sind und deren Angaben und Bedingungen zielen auf einen Abschluss des Riestervertrages als Tilgungssurogat.
Das bedeuteten in diesen gesonderten Fall, dass die Anschlussfinanzierung feststeht! Diese sieht
a einer Verwendung des Riestersparguthaben und damit einer Erhöhung des Beleihungsauslaufes. Sprich mehr Sicherheit durch das Eigenheim,. bei geringerer Darlehnssumme!
b) der Wechsel des Gläubigers, ohne ein richtiges Gegenangebot des Altgläubigers!
Denn wird ein ordentlicher Abschluss ohne Schwierigkeiten ausgeführt, So gilt dies als "einvernehmliche" Trennung, die dann auch "belohnt" wird, nämlich mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren, statt 10 Jahren. Und den Verlust des Widerrufs-Jokers.
Des anderen ist, wohl wegen der Verwendung eines Bankdarlehnsvermittler, dass der Kunde für die Darlehnslaufzeit von 10 Jahren, einen Verzicht auf VL je nach Tarifvertrag bis 40 € monatlich eingeht.
4.800 € plus 700 € Zulage mal 2 Personen sind 11.000 € Verlust.
Hinzu kommt das Fehlen der VL Leistung bei der Berechnung, der ges. Rente, ALU und Krankengeld. Was einen angenehmen Nebeneffekt hat. Das diese Zulage die Sozialansprüche anheben! Und zwar parallel, also gleichzeitig!
Dabei ist anzumerken, dass dies natürlich auch für die ersten 10 Jahre galt! Weitere 11.000 € Verlust, zuzüglich weniger Sozialleistung
Natürlich ist das ja keine schlechte Beratung, sondern wegen der Einschränkung des Kunden selber verursacht. Daher ist keine schlechte Beratung möglich. (Prinzip: Selbst Schuld)
Rechnet ich die Verluste aus dem möglichen Verzicht aus der Sozialleistung zusammen. Dürfte der Bausparzinssatz mehr als das doppelte kosten, ohne dass dieser direkt noch indirekt teuer sein als ein Bankendarlehn.
Hätte man die 40 € sparen statt in VL bespart, in ein VBL angelegt wäre dieser wohl wegen der hohen Kursschwankungen der letzten 10 Jahre überdurchschnittlich gewachsen, da der Anlagehorizont gleich der Tilgungsphase entspricht.
So wäre aus 30 Jahren eine weitere Altersvorsorge möglich gewesen! Die mindestens die Einzahlungen plus Zulagen als gesichert wären! Bestimmt durch das rollierende Verfahren wäre, dann eine Nettoverzinsung von plus 3- 5 % p.a. hinzurechnen.
Dass dies als Kundenservice verkauft wird, ist ja der richtige Hohn, weil ja der § 492 b BGB es ja ausdrücklich erlaubt.
Aber haben zumeist Vermittler aus diesen Reihen, weder die gesetzliche Erlaubnis, noch die fachlichen Fähigkeiten. Sowie die fehlende Erlaubnis des Prinzipal, wegen der dann benötigten geänderten Kapitalstruktur der Firma.
Während Bankdarlehn nach erfolgreichen Abschluss als Verdient gelten!
Sind VBL Versicherungsverträge mit bis zu 96 Monate Storno gefährdet.
Bei 30 Jahre Laufzeit 40 € p.m. sind 14.400 davon 4,0 % AC = 554 €
Bei 30 Jahre Laufzeit 40 € p.m. sind 14.400 davon 2,5 % AC = 351 € je 1 /60 bis zum 60. Monat
Bei 30 Jahre Laufzeit 40 € p.m. sind 14.400 davon 1,5 % AC = 203 € je ein Drittel im 6 bis 8 Jahr.
Man braucht nur jetzt monatlich 1000 VBL Verträge monatlich abschließen, um zu erkennen, dass für jeden Vertrieb der wirtschaftliche Strick ist.
Denn das Storno Risiko übersteigt das Haftungskapitel um das Mehrfache und mindert die Rentabilität des Unternehmens gegen 0.
Deshalb wird gerne der „Schraubstockweg“ den Kunden offeriert, weil dieser eh nicht den Durchblick hat!
Möglichst die geringsten Zinsen anbieten, statt ihnen eine weitere Möglichkeit des Vorsorgeaufbaus, parallel zu der Tilgung zu ermöglichen.
Der Leitsatz lautet: „Alles auf eine Karte setzen!"; scheitert es, muss jeden Schuldner „klar sein“, dass diese weiteren Kosten zu seinen Lasten geht!“
Dass sich die Kosten, nicht nur aus Zinsen und Schulden, sondern auch aus entgangenen Gewinn und Vermögen zusammensetzen könnte, ist den meisten Bauherren völlig fremd.