Einlagensicherung: Konto läuft auf Namen der Bank, trotzdem abgesichert ?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von muckelein
    muckelein ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    16.08.2018
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard Einlagensicherung: Konto läuft auf Namen der Bank, trotzdem abgesichert ?

    Hallo, angenommen
    man hat ein angegliedertes Verrechnungs-Konto bei einer, durch eine, von einer Börse beauftragten deutschen Bank für Finanzgeschäfte, bei dieser Börse .
    Also, die Börse lagert die reinen Kontoaufgaben aus.
    Dieses Konto läuft aber auf Namen dieser Bank, nicht auf Namen des eigentlichen Kontoinhabers.
    ( Dieses Vorgehen hab ich jetzt bei min. 2 Börsen/Banken so kennengelernt).

    Kommt bei mir die Frage nach der Absicherung im Zuge der Einlagensicherung auf Euroguthaben auf.
    Grundsätzlich ist die Bank der Einlagensicherung unterworfen und weißt darauf auch korrekterweise hin.

    In den vertraglichen Regelungen wird nirgends definitiv auf diese Besonderheit des abweichenden Kontoempfängers hingewiesen.

    Ist man trotzdem uneingeschränkt durch die Regelungen der Einlagensicherung geschützt ?
    Was meint Ihr ?

  2. Avatar von Cici
    Cici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    01.11.2013
    Beiträge
    713
    Danke
    57

    Standard AW: Einlagensicherung: Konto läuft auf Namen der Bank, trotzdem abgesichert ?

    Zitat Zitat von muckelein
    Hallo, angenommen
    man hat ein angegliedertes Verrechnungs-Konto bei einer, durch eine, von einer Börse beauftragten deutschen Bank für Finanzgeschäfte, bei dieser Börse .
    Also, die Börse lagert die reinen Kontoaufgaben aus.
    Dieses Konto läuft aber auf Namen dieser Bank, nicht auf Namen des eigentlichen Kontoinhabers.
    Ich verstehe die Ausgangssituation noch nicht ganz. Bist Du Privatperson oder Unternehmer? Handelt es sich um ein privates Verrechnungskonto oder um ein geschäftliches? Wie hängen Börsenplatz und Bank hier genau zusammen, und welche Rolle spielst Du dabei?

  3. Avatar von muckelein
    muckelein ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    16.08.2018
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Einlagensicherung: Konto läuft auf Namen der Bank, trotzdem abgesichert ?

    Also,
    Es geht um Kryptobörsen.
    inkludiert ist da ein Verechnungskonto einer Bank, da die Börse selber keine Banklizenz hat.
    Bei Accounteröffnung bei der Börse eröffnet man im Eröffnungsprozess gleichzeitig ein Verrechnungskonto bei der Bank. DerEröffnungsprozess ist eigentlich gleich wie die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank.
    Das klappt auch alles vorzüglich im normalen Alltag bei Kauf/Verkauf von Kryptos oder Ein- und Auszahlungen von Euro auf das Verrechnungskonto.

    Nur, wenn man auf das Verrechnungskonto einzahlt, ist der Empfänger nicht du selber, sondern es steht dort der Name der Bank als Empfänger, oder evt. der Name der Börse.
    Die IBAN des Verrechnungskontos ist nur für den Accountbesitzer bei der Börse erstellt.

    Im Eröffnungsprozess wird auf die Einlagensicherung hingewiesen.
    Das ist die Situation.

  4. Avatar von Cici
    Cici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    01.11.2013
    Beiträge
    713
    Danke
    57

    Standard AW: Einlagensicherung: Konto läuft auf Namen der Bank, trotzdem abgesichert ?

    Von so einem Verrechnungskonto habe ich noch nicht gehört. Wenn aber ausdrücklich auf die Einlagensicherung hingewiesen wird und es sich um eine deutsche Bank unter Aufsicht der Bafin handelt, dann sollte die Einlagensicherung auch entsprechend gelten. Eine Nachfrage bei der Bank sollte hier schnell Klarheit schaffen.

  5. Avatar von muckelein
    muckelein ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    16.08.2018
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Einlagensicherung: Konto läuft auf Namen der Bank, trotzdem abgesichert ?

    Hallo,
    die Lösung ist echt perfide und wieder mal kundenschutzunfreundlich.
    Innerhalb dieser Vorgeehensweise gibt es wohl rechtliche Unterschiede.
    Diese liegen darin, ob die vergebene IBAN persönlich und nur auf den Namen des Kunden zugeordnet ist oder nicht.
    Das heißt aber nicht unbedingt, das der Name des Kunden als Empfänger einer Überweisung auftauchen muss.
    Es kann auch der Name der Kryptobörse genannt sein.
    Trotzdem ist dann die vergebene Iban nur die IBAN des Kunden (Ich ).
    Dabei ist dann der Verwendungszweck egal.
    Es besteht volle Einlagensicherung !!

    Andererseits kann es sein, das die vergebene IBAN, das Konto der Kryptobörse ist, also die Börse ist Kunde der Bank, nicht der Kryptokunde der Börse (Ich).
    Im Verwendungszweck wird, um eine Zuordnung des Überweisungsbetrages auf das Accountkonto des Kryptokunden der Börse (ich) zu gewährleisten, ein einzigartiger börseninterner Schlüsselcode genannt.
    Nach Geldeingang auf diese iban wird nur dieser Betrag aus dem Gesamtsaldo des Kontos dem interne Kundenkonto des Kryptokunden zugeordnet.
    Bei dieser Methode hat der Überweisende ( Börsenkunde, ich) gar kein Konto bei der Abwicklungsbank. Ergo auch gar keine Einlagenabsicherung !!!

    Perfide, Perfide. Und das mit einer deutschen Bank. Es lebe der Verbraucherschutz.

Ähnliche Themen

  1. Eigenes Konto und Gemeinsames Konto bei der gleichen Bank?

    Von Grym im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 22.03.2017, 08:37
  2. Konto auf 0 - Kann die Bank trotzdem etwas tun?

    Von katlr im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 04.04.2016, 15:18
  3. Gehört meine Bank einer Einlagensicherung an?

    Von Malvin im Forum Banken & Sparkassen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 30.11.2011, 09:16
  4. Bietet jede Bank eine Einlagensicherung an?

    Von Brizzer im Forum Banken & Sparkassen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.03.2011, 10:26
  5. Auswirkungen der Einlagensicherung auf die Kunden einer Bank

    Von LordM im Forum Banken & Sparkassen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.05.2010, 08:58