Zitat von
C. Andreas
Rein mathematisch lohnt sich ein Wohn Riester. Die hauptsächlichen Fußnoten sind Scheidung und Tod vor dem Abbezahlen des Wohnförderkontos.
Das Wohnförderkonto wird mit Annahme der Zuteilung eröffnet, hier bei Ihnen die Ablösung vom Vorausdarlehen.
Das Bauspardarlehen können Sie dann jederzeit ablösen ohne Gebühren. Sinnvoll ist das aber nicht, da Sie 2.100 Euro steuerlich absetzen können.
Sollten Sie z.B. 50 Jahre alt sein und ihr Wohnförderkonto (ihr Guthaben) hat einen Stand von z.B. 40.000 Euro, dann werden diese 40.000 Euro mit
2% hochgezinst bis zu ihrem Rentenalter. 40.000 Euro x (1,02)^15 = 53.834 Euro mit 65
Diese 53.834 müssen entweder mit 30% Rabatt sofort versteuert werden oder werden gestreckt bis 85.
Rechnung wäre dann durch 20 Jahre durch 12 Monate
d.h. Sie hätten auf dem Papier eine höhere fiktive Rente von 224 Euro und damit gehen Sie dann in die Steuer
Hätten Sie "nur" einen Steuersatz von 10%, dann sind das 22,40 Euro im Monat an Steuern.
Während der Laufzeit können Sie jederzeit die 30% Sofortbesteuerungsrabatt ziehen, wenn Sie das Wohnförderkonto
auflösen möchten. Dies geht dann auch mit z.B. 71 Jahren bezogen auf den Restwert.
Dem gegenzurechnen sind die 2.100 Euro, die Sie all die Jahre steuerlich aktivieren können und demzufolge
ihre Steuerrückerstattung.