Wohnriester LBS

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  1. Avatar von Dschingo
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    Standard Wohnriester LBS

    Hallo liebe Finanzprofis,

    in den letzten Tagen habe ich hier schon einige Threads zum Thema Wohnriester gelesen, auch ich habe diesbezüglich ein Problem und bin für alle Hinweise dankbar.

    Im Rahmen unserer Eigenheimfinanzierung haben meine Frau ich und jeweils einen Wohnriester BSV bei der LBS abgeschlossen.

    Beide Verträge laufen seit einigen Jahren inkl. Riester-Renten-Startkapital-Transfer und Zulagen für uns und die Kids.
    Beide Verträge werden in den nächsten zwei Jahren zugeteilt und damit werden automatisch Wohnförderkonten eröffnet.

    In den Vertragsbedingungen ist unwiderruflich vereinbart, dass das gebildete BSV Kapital zur Tilgung des Vorfinanzierungskredits eingesetzt wird.
    Laut LBS ist eine Vollablösung nur bei Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie gestattet.

    Wir wollen jedoch unbedingt raus aus Wohnriester und sind dafür auch bereit, alle erhaltenen Zulagen inkl. Steuervorteile zurückzuzahlen.

    Gibt es aus eurer Sicht irgendeinen einen Weg, das zu erreichen?

    Besten Dank & LG
    Dschingo

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Frohe Weihnachten gehabt zu haben Dschingo,

    eine ehrliche Antwort dazu? Allein, dass sich keiner der angeblichen erfahrenden Vermittler sich bisher gemeldet hat, zeigt, wie tief Sie in dem Problem sitzen!
    Zu einem sind die wichtigen Unterlagen unbekannt, genauso wie die Technischen Daten u. a. Summen, Datum,..

    Also worauf wollen Sie eine geeignete Antwort?

    Ich gehe davon mal aus, dass dies eine gebundene Finanzierung aus Vorausdarlehn mit fester Summe und festen Zeitpunkt der Ablöse besteht.
    Und dass die Finanzierung nur auf den letzten € möglich war, dass dafür eine teure krumme Finanzierung nötig war.

    Es gibt Lösungen, aber ohne Einsicht in den Unterlagen? Nein, dafür kann man nicht haften.

    bruno68

  3. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Bei der Schwäbisch Hall geht's zumindest nicht. Man muss damit Leben und gut ist. Vorteil ist, man hat die Förderung jetzt sofort als Bares wegen der Förderung, das ist doch auch was. Bei einen normalen Riester weiß man später nicht was man bekommt.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Dann aber bitte, ohne dass das teure Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird.

    Nach BGB §489 das Vorausdarlehen kündigen und vor Zuteilung das Guthaben von dem Vorausdarlehen in Abzug bringen. Mir ist nicht bekannt, dass die Sparkasse/LBS das so restriktiv handhabt wie die Schwäbisch Hall.

    Ich empfehle das frühestmögliche Ablösedatum in Erfahrung zu bringen - 10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung, wenn kein Zinsfestschreibungstermin (in der Regel steht da fest bis Zuteilung) beim Vorausdarlehen benannt ist - und heute bereits ein Forwarddarlehen zu zeichnen. Ggf. besteht aber bei der LBS die Möglichkeit, das Riesterguthaben freizubekommen, sodass man dieses in einen anderes riesterzertifiziertes Produkt umswitcht und die volle Vorausdarlehenssumme ablöst. So erhält man sich die Zulagen und ggf. die Steuervorteile.

  5. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Zitat Zitat von Dschingo
    Hallo liebe Finanzprofis,

    in den letzten Tagen habe ich hier schon einige Threads zum Thema Wohnriester gelesen, auch ich habe diesbezüglich ein Problem und bin für alle Hinweise dankbar.

    Im Rahmen unserer Eigenheimfinanzierung haben meine Frau ich und jeweils einen Wohnriester BSV bei der LBS abgeschlossen.

    Beide Verträge laufen seit einigen Jahren inkl. Riester-Renten-Startkapital-Transfer und Zulagen für uns und die Kids.
    Beide Verträge werden in den nächsten zwei Jahren zugeteilt und damit werden automatisch Wohnförderkonten eröffnet.

    In den Vertragsbedingungen ist unwiderruflich vereinbart, dass das gebildete BSV Kapital zur Tilgung des Vorfinanzierungskredits eingesetzt wird.
    Laut LBS ist eine Vollablösung nur bei Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie gestattet.

    Wir wollen jedoch unbedingt raus aus Wohnriester und sind dafür auch bereit, alle erhaltenen Zulagen inkl. Steuervorteile zurückzuzahlen.

    Gibt es aus eurer Sicht irgendeinen einen Weg, das zu erreichen?

    Besten Dank & LG
    Dschingo

    Woher kommt denn ihre Angst vor dem Wohnförderkonto?

  6. Avatar von Dschingo
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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hier mal noch das Schreiben der LBS, das ich auf meine Anfrage bzgl. Ablösung bzw. Verhinderung Wohnförderkonto erhalten habe...

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  7. Avatar von Dschingo
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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Woher kommt denn ihre Angst vor dem Wohnförderkonto?
    Ist unterm Strich einfach eine emotionale Angelegenheit, selbst wenn es rational betrachtet durch die Zulagen in unserem Fall möglicherweise sogar der bessere Deal sein könnte.
    Wir würden einfach gerne einen "normalen" Kredit abbezahlen und damit das Thema für uns klar einordnen und nach Abzahlung ein für alle Mal abhaken können - ohne nachgelagerte Effekte oder Auswirkungen durch das "Kleingedruckte" im Vertrag. Die Nummer belastet uns schon sehr...

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Was die LBS schreibt, ist völlig belanglos!

    Denn das Vertragsrecht bricht kein Gesetz, der Gesetzgeber hat es gerade dies erlaubt aus jeden Riestervertrag in jeder andere Sparte von Riester zu wandeln!

    Demnach kann eine BS-Riester in einem reinen Fondssparplan Riester oder Fondsgebunden Riesterversicherung zu gewandelt werden!
    Ohne dass dieser durch eine vertragliche Verwendung zerstört werden muss!

    Dass hier kein Hinweis auf Wandlung steht, liegt wohl an die Interessenkollision! Denn würde die LBS darauf hinweisen, so wäre nur ein Hinweis auf die Deka Fonds und SV Riester Versicherung gesetzlich möglich.
    Ob es "Kick backs" gibt, bedarf es nicht, um einen Vermögensschaden beim Kunden auszulösen! Allein die neue AP für die Wandlung führt innerhalb des Konzernes "Sparkasse" zu diesem Problem! Zum Wucher!

    Allerdings bedarf es dafür einen unabhängigen Vermittler, gleichzeitig über den § 34 i und §34 d Abs. 2 GewO verfügt, der dann über die Hilfsbrücke des § 492 b BGB, die Durchführung der Wandelung, die gesetzliche benötigte Erlaubnis besitzt.

    Diese Doppelerlaubnis ist gegenüber den neuen Versicherung-, Fondsanlage- oder Bauspar-Träger anzuzeigen!

    In einem Fall dürfen es nur 47.000 Versicherungsmakler oder die 29.000 mit den § 34 f Abs. 1 eine Wandlung nur in Verbindung mit Doppel- oder Trippelzulassung, die jeweilige Kombi- oder Trippel-Beratung erfüllen und abschließen dürfen.

    Jetzt könne Sie einen freien Vermittler suchen, der Sie über das Manko hilft!.

    bruno68

  9. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Zitat Zitat von Dschingo
    Ist unterm Strich einfach eine emotionale Angelegenheit, selbst wenn es rational betrachtet durch die Zulagen in unserem Fall möglicherweise sogar der bessere Deal sein könnte.
    Wir würden einfach gerne einen "normalen" Kredit abbezahlen und damit das Thema für uns klar einordnen und nach Abzahlung ein für alle Mal abhaken können - ohne nachgelagerte Effekte oder Auswirkungen durch das "Kleingedruckte" im Vertrag. Die Nummer belastet uns schon sehr...
    Rein mathematisch lohnt sich ein Wohn Riester. Die hauptsächlichen Fußnoten sind Scheidung und Tod vor dem Abbezahlen des Wohnförderkontos.
    Das Wohnförderkonto wird mit Annahme der Zuteilung eröffnet, hier bei Ihnen die Ablösung vom Vorausdarlehen.
    Das Bauspardarlehen können Sie dann jederzeit ablösen ohne Gebühren. Sinnvoll ist das aber nicht, da Sie 2.100 Euro steuerlich absetzen können.

    Sollten Sie z.B. 50 Jahre alt sein und ihr Wohnförderkonto (ihr Guthaben) hat einen Stand von z.B. 40.000 Euro, dann werden diese 40.000 Euro mit
    2% hochgezinst bis zu ihrem Rentenalter. 40.000 Euro x (1,02)^15 = 53.834 Euro mit 65

    Diese 53.834 müssen entweder mit 30% Rabatt sofort versteuert werden oder werden gestreckt bis 85.
    Rechnung wäre dann durch 20 Jahre durch 12 Monate
    d.h. Sie hätten auf dem Papier eine höhere fiktive Rente von 224 Euro und damit gehen Sie dann in die Steuer
    Hätten Sie "nur" einen Steuersatz von 10%, dann sind das 22,40 Euro im Monat an Steuern.

    Während der Laufzeit können Sie jederzeit die 30% Sofortbesteuerungsrabatt ziehen, wenn Sie das Wohnförderkonto
    auflösen möchten. Dies geht dann auch mit z.B. 71 Jahren bezogen auf den Restwert.

    Dem gegenzurechnen sind die 2.100 Euro, die Sie all die Jahre steuerlich aktivieren können und demzufolge
    ihre Steuerrückerstattung.

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester LBS

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Rein mathematisch lohnt sich ein Wohn Riester. Die hauptsächlichen Fußnoten sind Scheidung und Tod vor dem Abbezahlen des Wohnförderkontos.
    Das Wohnförderkonto wird mit Annahme der Zuteilung eröffnet, hier bei Ihnen die Ablösung vom Vorausdarlehen.
    Das Bauspardarlehen können Sie dann jederzeit ablösen ohne Gebühren. Sinnvoll ist das aber nicht, da Sie 2.100 Euro steuerlich absetzen können.

    Sollten Sie z.B. 50 Jahre alt sein und ihr Wohnförderkonto (ihr Guthaben) hat einen Stand von z.B. 40.000 Euro, dann werden diese 40.000 Euro mit
    2% hochgezinst bis zu ihrem Rentenalter. 40.000 Euro x (1,02)^15 = 53.834 Euro mit 65

    Diese 53.834 müssen entweder mit 30% Rabatt sofort versteuert werden oder werden gestreckt bis 85.
    Rechnung wäre dann durch 20 Jahre durch 12 Monate
    d.h. Sie hätten auf dem Papier eine höhere fiktive Rente von 224 Euro und damit gehen Sie dann in die Steuer
    Hätten Sie "nur" einen Steuersatz von 10%, dann sind das 22,40 Euro im Monat an Steuern.

    Während der Laufzeit können Sie jederzeit die 30% Sofortbesteuerungsrabatt ziehen, wenn Sie das Wohnförderkonto
    auflösen möchten. Dies geht dann auch mit z.B. 71 Jahren bezogen auf den Restwert.

    Dem gegenzurechnen sind die 2.100 Euro, die Sie all die Jahre steuerlich aktivieren können und demzufolge
    ihre Steuerrückerstattung.

    Bitte dann aber auch darstellen, was z.B. ein Riester Fondssparplan - der parallel zur Finanzierung bespart wird - bewirken kann. Dies mal ungeachtet der generellen Problematik in Bezug auf Riester!

    Ich wüsste wirklich nicht, warum ich meine Immobilienfinanzierung mit Riester infizieren muss und diese damit so unnötig verkomplizieren muss. Komplikationen, die sich dann auch noch negativ auswirken, wenn Dinge eintreten, die zum Leben dazu gehören!

    Ungeachtet dessen, dass bei Eigennutzung dieses dumme Vorausdarlehen ohnehin schon (Gebühren, keine direkte Tilgung usw.) gegenüber einem Annuitätendarlehen negativ Kapital bilden lässt.

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