wir haben die Chance ein Grundstück zu erwerben. Es geht mir um die grundsätzliche Ausgestaltung des Darlehens.
Bisher gibt es folgende Absprachen mit der Verkäuferseite: Es soll ca. Ende Januar 2022 zum Notar gehen. Der Nutzen/Lasten Übergang soll jedoch erst in Q4/2022 erfolgen, da das Grundstück noch einen Sommer von den Verkäufern genutzt werden möchte. Erst kurz vorher soll der Kaufpreis zu zahlen sein.
Nun sind wir unschlüssig, ob wir ein variables Darlehen oder ein Festzins (Annuitäten)-Darlehen für den Grundstückserwerb anstreben sollten, da die Hausplanung und Hausfinanzierung erst nachgelagert erfolgen wird.
Grundsätzlich empfehlen ja große Kreditvermittler hierfür einen variablen Kredit (bspw. Dr. Klein).
Vorteile aus unserer Sicht:
- Bestmögliche Flexibilität bei der nachträglichen Gesamtfinanzierung ohne Abhängigkeitsverhältnis zur Bank im ersten Rang im Grundbuch
- Bessere Sicherheiten bei Abschluss der Gesamtfinanzierung (höherer Bodenrichtwert für 2021 ist so sicher wie das Amen in der Kirche)
Nachteile aus unserer Sicht:
- Höherer aktueller Zinssatz als bei Festzinsdarlehen
- Ggf. generell höhere Bauzinsen bei Abschluss der Gesamtfinanzierung
Fragen:
- Haltet ihr ein variables Darlehen für diese Konstellation für sinnvoll?
- Inwieweit kann ich für variable Darlehen eine bereitstellungszinsfreie Zeit nutzen?
- Angenommen wir kommen in Q2 zu einem Ergebnis bzgl Hausplanung. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich das variable Darlehen nicht abrufe, da ich ein Festzinsdarlehen abschließen möchte? Geht das überhaupt?
- Entgehen mir hier grundsätzlich wichtige Punkte?
lassen Sie davon, die Finder, von der Finanzierung!
Lesen Sie überhaupt Zeitung? Bzw. verstehen Sie diese überhaupt? Wenn die FED bis Ende 12.22 den Grundzinssatz auf 0,9 %, von 0,0 bis 0,25 % anhebt! Welchen Zinssatz zahlen Sie, ab 01.01.2023 bei der EZB Bank? Diese verlangt jetzt noch 0,0 %, aber bezahlt werden jetzt 0,8 %.
Lassen Sie sich nicht blenden, denn es gibt keinen freien Kredit! Insbesondere gibt keine freien Kredite, deren Höhe über 50.000 € laufen, so kann eine Restschuld-, Todesfall-, ...-Versicherung als zwingend vorgeschrieben sein.
Was dann ein eff. Zinssatz nach § 6 PangV, ohne weiteres 6 % p.a. bedeuten kann.
Merken Sie sich:
a) Kredite ohne Sicherheiten sind teuer, und vielfach, bis zur Existenzvernichtung zu teuer!
b) Was Vertriebe rausposaunen ist, nicht das, was im Kredit/Darlehnsvertrag nicht drinnen zu stehen braucht! Es ist so lange Werbung, bis der Kredit/ Darlehnsvertrag nicht geringt ist!
c) Vertriebe sind kein Kredit/ Darlehnsgeber, sondern nur auf Verkauf getrimmte Vertriebsorganisationen!
d) Zinsen sind nicht alles, die billigsten Zinsen ist der Schraubstock der zukünftigen Lebensqualität!
e) Eine gesicherte Anschlussfinanzierung mit bekannten zukünftigen Zinsen, sind manchmal besser als die billigsten Zinsen von heute, mit keiner gesicherten Anschlussfinanzierung.