Ich habe eine Frage:
Mein Vater hat mir 16k Euro für einen Autokauf gegeben.
Das Autohaus akzeptiert leider kein Bargeld mehr.
Also habe ich das Geld auf mein Girokonto eingezahlt und überwiesen.
Nun habe ich eine Mail und einen Anruf von meiner Hausbank bekommen, dass ich den Nachweis erbringen muss woher das Geld stammt.
Frage: Reicht eine Schenkungsanzeige , schriftlich (ohne Notar).
Danke für Eure Antworten.
Also grundsätzlich muss dein Vater nachweisen woher das Geld kommt d.h. mit einem Kontoauszug mit der Abhebung der 16.000 Euro oder einer Quittung für einen Barverkauf in dieser Höhe. Am besten sollte dein Vater noch kurz einen Schriftstück verfassen, dass er dir die (von ihm nachgewiesen) 16.000 Euro schenkt. Damit müsste die Bank zufrieden sein.
Die Schenkung müsstest du dann noch beim Finanzamt anmelden.
Danke für die Antwort.
Was passiert, wenn mein Vater das nicht nachweisen kann , weil es zB einfach gespart
wurde?
Meldung ans Finanzamt heißt Steuern bezahlen ?
was machen sie den ganzen Tag? Wie können sie 16.000 € auf bar ein Konto einzahlen! Sehen sie nicht, dass was auf dem Bildschirm des Einzahlungsautomaten steht?
Ab 10.000 € wird eine Meldung ans Finanzamt gesendet!
Mein Tipp ist: Weißen sie nach, woher das Geld kommt und dieser Vorgänger muss auch nachweisen, woher das Geld kommt!
Sie haben das schlimmste gemacht, was sie tun konnten!
Denn seit dem 01.04.2021 wurde das GWG strammer gesetzlich gefasst. So "bedarf" der Tatbestand der GwG, eine Vortat. Obwohl der Begriff "bedarf", eigentlich eher falsch ist. Denn für Geldwäsche reichen heute nur scheinbare "krumme" Geschäfte aus, um sich einer Strafverfolgung auszusetzen.
In ihren Fall dürfte sich der Steuerverkürzung der Umsatz- und Einkommenssteuer eignen, um ein Strafverfahren auszulösen.
Und es spielt heute keine Rolle mehr wer das Geld gegeben hat. Das Geld wird einfach gerichtlich arestiert und weg ist es. Der sogenannte Vermögensverfall!
Die Hafen- und Sängergeschichten reichen nicht mehr aus. Dass Oma, Opa und die Eltern das Geld, ohne einen Nachweis gegeben haben. Bringt diese Sache selber in steuerlichen Schwierigkeiten!
Sollten die Eltern keine nennenswerten Nachweise über die Bargeldmittel verfügen, sollte Sie sich mental auf einen Anwalt einstellen. Der Sie und ihre Eltern gegen die Ermittlung wegen, evtl. Geldwäsche Sie vertreten kann.
Sie selber würden sich eher selber in den Bereich, "ohne Bewährung" bringen.
Also, zunächst zahlst du keine Steuern, weil es einen Freibetrag alle 10 Jahre von 400.000 Euro gibt. Aber damit ist für das Finanzamt klar, woher das Geld kommt, das "plötzlich" auf deinem Konto ist.
Nun ja, es geht nicht um 200 Euro Bargeld, bei denen niemand mehr weiß, wie und warum man diese mal gespart hat. 16.000 Euro sind eine Summe, beid er der Vater sehr wohl weiß, wie das Geld gespart wurde. Wenn er es regelmäßog vom Konto angehoben hat, dann kann er das ja problemlos belegen. Wenn es Barverkäufe waren, dann muss er die Belege sowieso 10 Jahre aufbewahren, also sollte er es auch dann problemlos nachweisen können.
16.000 Euro ist keine Summe, die einfach mal so auftaucht. Dein Vater weiß sehr genau, woher dieses Geld kommt und das sollte er einfach angeben...
was machen sie den ganzen Tag? Wie können sie 16.000 € auf bar ein Konto einzahlen! Sehen sie nicht, dass was auf dem Bildschirm des Einzahlungsautomaten steht?
Ab 10.000 € wird eine Meldung ans Finanzamt gesendet!
Mein Tipp ist: Weißen sie nach, woher das Geld kommt und dieser Vorgänger muss auch nachweisen, woher das Geld kommt!
Sie haben das schlimmste gemacht, was sie tun konnten!
Denn seit dem 01.04.2021 wurde das GWG strammer gesetzlich gefasst. So "bedarf" der Tatbestand der GwG, eine Vortat. Obwohl der Begriff "bedarf", eigentlich eher falsch ist. Denn für Geldwäsche reichen heute nur scheinbare "krumme" Geschäfte aus, um sich einer Strafverfolgung auszusetzen.
In ihren Fall dürfte sich der Steuerverkürzung der Umsatz- und Einkommenssteuer eignen, um ein Strafverfahren auszulösen.
Und es spielt heute keine Rolle mehr wer das Geld gegeben hat. Das Geld wird einfach gerichtlich arestiert und weg ist es. Der sogenannte Vermögensverfall!
Die Hafen- und Sängergeschichten reichen nicht mehr aus. Dass Oma, Opa und die Eltern das Geld, ohne einen Nachweis gegeben haben. Bringt diese Sache selber in steuerlichen Schwierigkeiten!
Sollten die Eltern keine nennenswerten Nachweise über die Bargeldmittel verfügen, sollte Sie sich mental auf einen Anwalt einstellen. Der Sie und ihre Eltern gegen die Ermittlung wegen, evtl. Geldwäsche Sie vertreten kann.
Sie selber würden sich eher selber in den Bereich, "ohne Bewährung" bringen.
bruno68
Ich arbeite tagsüber, komisch, oder?
Mir ist schon klar, dass ich einen Fehler gemacht habe, da brauche ich Ihre Vorwürfe nicht auch noch.
Weiterhin frage ich mich weiterhin, wie man so eine Summe zur Bank bringen soll. Auf X-Hundert Raten…?
Dass man als Sparer wie ein Schwerverbrecher angesehen wird, ist ja schon schlimm genug.
Ich werde mit meinem Vater reden und hoffe, dass sich das klären lässt.
An mir selbst kann ich, nach einer Schenkung, keine Straftat feststellen.
Geld geschenkt bekommen ist m.E. nicht verboten.
Natürlich hast du keine Straftat gegangen, indem du das Geld angenommen hast. Du vertraust natürlich dadrauf, dann es legales Geld.
Das Problem hat dein Vater, wenn er dieses Geld nicht nachweisen kann. Dann wird das Finanzamt automatisch von Schwarzgeld ausgehen und es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerbetrug eingeleitet werden.
Selbst dann ist eine Haftstrafe noch sehr, sehr weit weg. Ich bin kein Anwalt, aber meines Wissen wird über 1 Mio Euro Steuerbetrug eine Haftstraße ohne Bewährung fällig. Alles darunter ist mit Bewährung oder Geldstrafe. Selbst wenn es im schlimmsten Fall Schwarzgeld wäre und es nur um 16.000 Euro geht, dann wird außer einer Geldstrafe nichts passieren. Problematisch wird es nur wenn das nur die "Spitze des Eisberges" wäre und bei den eigeleitenden Ermittlungen noch sehr viel mehr "nicht erklärbares" Geld gefunden werden würde.
Aber jetzt mal nicht gleich in "Horrorszenarien" denken, sondern erst mal deinen Vater fragen. Vielleicht gab es eine kleine Erbschaft, Angst vor einem Bankenzusammenbruch usw. und dein Vater hat das Geld einfach von der Bank abgehoben.
Haben wir übrigens ebenfalls. Seit damals die Kapitalkontrollen in Griechenland eingeführt wurden, haben wir immer eine größere Summe Bargeld im Safe. Vielleicht hat dein Vater dies ebenso getan...
wie kann man so denken. Es zeigt wie wenig die Menschen sich selber weiterbilden.
Wer die Buchführung versteht, weis, was ich meint!
Wer wie Sie Bargeld auf sein Konto einzahlt! Woher kommen 16.000 € Bargeld denn? Sie sagen von ihren Eltern! Gut, aber woher haben die 16.000 € Bargeld?
Und woher kommen eigentlich immer Bargeld? Richtig, von der Bank, durch Bargeldauszahlung! Folgerichtig, es gibt negativen Salden auf irgendwelche Konten! Folgerichtig muss in den letzten beiden Jahren eine Bargeldauszahlung von mindestens 16.000 € erfolgt sein.
Damit dürfte sich die Frage stellen: "Woher haben die Eltern dann das Geld in Höhe 16.000 € her?
Aus unversteuerten Bargeldeinnahmen? Aus dem Handel-, mit Waffen-, Drogen-, Menschen-, ? Also woher kommen die 16.000 €?
Was soll der Prüfer, der irgendwo in Deutschland sitzt, denken? Und wie soll sich der Prüfer verhalten?
Lesen Sie mal die Zeitung, wie viele Raucherkneipen per Zoll-Kontrollen, kiloweise unversteuerte Tabakwaren dort aufgefunden werden!
Damit dürfte so langsam es dämmern, welche fatale Wirkung, eine scheinbare banale Angelegenheit von nur 16.000 €! Aber wie sieht es für 3. von außen aus? Der Sie nicht kennt?
Erklären Sie mal woher die 16.000 € stichhaltig herkommt! Und da reicht es nicht zu sagen: "Von den Eltern!"
Wahrscheinlich reicht es aus einen Schriftlichen Nachweis vom Vater zu haben, dass das Geld eine Schenkung für ein Auto ist.
Vielleicht sogar ein anruf bei der Bank in dem man sagt, dass das Geld ein Geschenk des Vaters ist.
Ob dann überhaupt noch eine Frage gestellt wird beleibt ab zu warten.
Bei mir hatte die örtliche Sparkasse auch angerufen als 120.000€ Schenkung als Überweisung gekommen sind ob das richtig ist. Kurze mündliche Bestätigung hat in diesem Fall gereicht.