Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Liebes Finanz-Forum, liebe Leser,
im Rahmen einer Baufinanzierung habe ich zu dem o.g. Finanzierungsmodell noch einige Fragen grundsätzlicher Natur und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Ich möchte kurz den Fall skizzieren.
Finanzierung des Darlehens erfolgt durch ein sogenanntes Bausparsofortdarlehen bei einer Bausparkasse in Hameln. Das heißt wir zahlen gleichbleibende Zinsen (Zinsbindung 15 Jahre) auf den Darlehensbetrag. Parallel wird als Tilgungsersatzprodukt ein Bausparer bespart.
Wenn im Bausparer eine bestimmte Summe angespart ist, wird das Darlehen zugeteilt (geplant auch in 15 Jahren, kongruent zur Zinsbindung). Das Guthaben auf dem Bausparer wird dann direkt zur Tilgung eines Teils des Darlehens genutzt. Die Differenz von Darlehenssumme und Guthaben läuft dann als annuitätisches Darlehen weiter, wobei jetzt schon Zinssatz und Höhe der monatlichen Raten festgelegt sind.
Ich hoffe, ich habe das Modell korrekt und ausreichend gut beschrieben.
Meine Frage ist nun: Ist es korrekt, dass ich im Rahmen dieses Finanzierungsmodells nach der Zuteilung das "Restdarlehen" auch zu einer anderen Bank mit dann auch anderen Konditionen umschulden kann? Und kann man in diesem Rahmen auch ein Forward-Darlehen bei einer anderen Bank vereinbaren?
Hintergrund ist einfach folgender: Zum einen ist mir mittlerweile klar geworden, dass dieses Baufi-Modell doch relativ ungünstig für uns ist . Die Erläuterung, weshalb wir uns seinerzeit dafür entschieden haben und welche
Konstellation dazu geführt hat, würde hier den Rahmen sprengen.
Der zweite Grund ist, dass wir mit dem Finanzberater der Postbank eine unterirdische Erfahrung gemacht haben. Während der Erarbeitung der Finanzierung bestand quasi eine Standleitung zwischen uns und dem Berater. Mittlerweile werden unsere zahlreichen Kontaktversuche über Telefon, WhatsApp und E-Mail knallhart ignoriert und wir fühlen uns im Stich gelassen. Heißt auch, dass wir solche Fragen wie die obigen gar nicht mehr platzieren können. Schade, dass solche schwarzen Schafe das Image des Berufsstands herunterziehen.
Daher habe ich mich hier angemeldet und wollte meine Fragen vertrauensvoll in Ihre Hände legen. Ich hoffe, dass wir hier unabhängige Hilfe bzw. Unterstützung bekommen.
Allen, die diesen Thread gelesen haben und dann sogar antworten, danke ich im Voraus!
Herzliche Grüße
Lewis
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Hallo Lewis_1983, Sie können das Bauspardarlehen sofort durch einen anderen Bankpartner umschulden.
Hierbei können Sie bis zur Zuteilung des Bausparvertrages warten und prüfen dann mit den aktuellen Bankzinsen eine Umschuldung.
Alternativ macht es auch Sinn ein Forwarddarlehen zu prüfen wenn es nur noch ein paar Jahre bis zur Zuteilung des Bausparvertrages dauert.
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Guten Morgen,
vielen Dank schonmal für Ihre beiden Antworten.
@noelmaxim
Die ganze Finanzierung ist noch sehr jung, stammt noch aus diesem Jahr. Das heißt, dass 10 Jahre auch erst in 2031 um sind. Spielt dieser Zeitpunkt auch eine Rolle bzw. gibt es dann auch Handlungsoptionen?
@Bankkaufmann
Mit "sofort" ist also der Zeitpunkt direkt nach der Zuteilung gemeint, richtig?
Wie würde es denn mit der Grundschuld im Falle einer Umschuldung ablaufen? Wäre das auch Standard-Prozedere?
Ich möchte noch ergänzend folgendes hinzufügen. Ich mache mir halt jetzt schon Gedanken bzw. zerbreche mir den Kopf, was nach der Zinsbindung bzw. Zuteilung passiert, weil dieses Ignorieren seitens des Finanzberaters mir ein zusätzliches ungutes Gefühl gibt. Zunächst wurde uns ein Gefühl vermittelt, als ob wir den besten Freund an unserer Seite haben. Und nun, nachdem alle Verträge unterzeichnet sind, fühlen wir uns extrem alleingelassen. Es ist für uns einfach nicht zu erklären.
Positiv für uns ist: Wir sind über die Immobilie selbst sehr glücklich und auch die monatliche Belastung bis zur geplanten Zuteilung ist für uns als Familie gut handlebar.
Aufgrund des Verhaltens des Finanzberaters entsteht aber ein Gschmäckle, was auch auf die Finanzierung abfärbt. Ich möchte auch vorbereitet sein, wenn der besagte Finanzberater irgendwann Mal wieder um die Ecke kommt und uns weitere Produkte oder ach so tolle Finanzierungsoptionen im weiteren Vorlauf anbietet.
Ich danke allen vorab für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Es ist nicht mehr zu ändern, ihr schlechtes Gefühl kann ich ihnen aber leider nicht nehmen, die ausgewählte Finanzierungsvariante war leider nicht klug ausgewählt.
Tätig werden können sie frühestens 5 1/2 Jahre nach Vollauszahlung, da sie dann - so es dann Sinn ergibt, was dann der Markt entscheidet - ein Forwarddarlehen zeichnen könnten, welches die Restschuld nach Abzug des Bausparguthabens ablöst.
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Vielen Dank für Ihre ehrliche Einschätzung. Dass die Finanzierungsform ungünstig ist, habe ich letztendlich auch erkannt. Es hilft zumindest, wenn Sie es auch so sehen.
Mir war nochmal wichtig zu verstehen, welche Handlungsoptionen ich mindestens nach der Zinsbindung/Zuteilung habe. Aber wenn ich Sie richtig verstehe, kann ich auch vorher tätig werden bzw. umschulden. Und dieser Zeitpunkt scheint nach 10 Jahren der Fall zu sein, also unabhängig von der Zuteilungs/Zinsbindung?
Heißt ganz konkret: ich muss nicht bis zu vollständigen Tilgung des gesamten Darlehens bei der BHW bleiben, also insbesondere nach der Zuteilung? Auch das Guthaben aus dem Bausparer kann ich verrechnen wenn wir die Finanzierung schon nach 10 Jahren kündigen?
Das erleichtert mich schonmal denn zumindest kann ich dann - mit dem richtigen Berater - eine bessere Baufi in Angriff nehmen.
Ich danke Ihnen sehr, wenn Sie mein aktuelles Verständnis nochmal kurz bestätigen.
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
@lewis_1983 korrekt!
Nach BGB 489 können Sie auch einen bestehendes Zwischendarlehen einer Bausparkasse nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vorzeitig ablösen.
In diesem Stadium sparen Sie noch den Bausparvertrag an und zahlen Zwischenkreditzinsen.
Dann lösen Sie nach BGB 489 mit einer anderen Bank das Zwischendarlehen nach 10 Jahren und Kündigungsfrist ab.
Wahlweise mit Ablösung Bausparvertrag Guthaben oder der kann sogar auch bestehen bleiben und Sie lösen nur das Zwischendarlehen ab.
Sinn macht aber "alles" zu bereinigen und Bausparguthaben zu verrechnen.
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Ja, weder müssen sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, noch müssen sie die Zuteilung abwarten.
10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung können sie das Vorausdarlehen unter Abzug des Bausparguthabens ablösen.
5 Jahre vor dem frühesten Ablösetermin sollten Sie den Markt selektieren. Sind die Zinsen dann unter dem Niveau des Bauspardarlehens, zeichnen Sie ein Forwarddarlehen, ansonsten lassen Sie es laufen und da Sie nun eh kein Einfluss mehr auf das bestehende Darlehen nehmen können und eher ein längerfristiges Annuitätendarlehen hätten zeichnen sollen, kann das Bauspardarlehen ja vielleicht eine - wenn auch teure - Absicherung sein, sollten die Zinsen - was ich nicht glaube - in den nächsten Jahren erheblich steigen.
AW: Modell Bausparvorausdarlehen // Ablösung des Bauspardarlehens nach Zuteilung
Ich bedanke mich vielmals für Ihre schnellen Antworten und die ausführliche Hilfe hier im Forum.
Ich bin zumindest erleichtert, dass wir mittel- bzw. langfristig eine Perspektive für Handlungsoptionen und eine bessere weil fairere Finanzierung haben.