Hallo, zum 01.01.22 muss der AG ja nun auch bei Altverträgen zu einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15% zahlen. Muss ich da auf den AG oder die Versicherung zugehen? Oder läuft das automatisch?
Und wie sieht es in der Praxis aus? Ich zahle derzeit 100€ aus dem Bruttogehalt. Werden dann künftig 115€ eingezahlt, oder bleibt es bei 100, wovon aber nur noch ca. 86,95 aus meinem brutto kommen und um 15% vom AG aufgestockt werden?
Wer weiß was?
der AG muss 15 % Zuschuss erbringen! Wenn allerdings durch ein Neuvertrag dies erfolgt, dürfte sich die Ablaufleistung nur noch auf 80 % Garantiert sein!
Danke. Ich habe heute mal die Frage an meinen AG gerichtet.
Es ist wohl schwieriger als gedacht. Seit 2019 ist bekannt, das der AG ab 2022 zuzahlen muss. 15 Tage vorm Stichtag bekomme ich zur Antwort, alles noch unklar, man wird sich melden...
Nicht etwa kleiner Mittelständler, nein, ein Konzern mit gut 36000 Mitarbeitern. Gut vorbereitet.
Wer mehr weiß als einer der zugelassener Vermittler ist!
@Brüno: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Altverträge sind angefragt. Wo schreibe ich bitte vom Neuvertrag?
Natürlich sollte man wissen, dass eine Veränderung des Sparvertrages bedeutet, da ja die Sparsumme sich verändert! nur bei Verträgen, die das maxi Sparen jetzt schon haben, wird sich der Eigenanteil der Eigenleistung, um 15 % ändern durch Absinken der Eigenleistung.
Was aber "ändern" bedeutet? Logischerweise führt dies zum "Eingriff" in die Altarife, was faktisch zum Neutarif führt. Und wiederum zum Neuvertrag, Versicherungsstand 01.2022 führt!
Demnach besteht die große Hoffnung nur noch eine 80 % Garantie der Beiträge "untergeschoben" zu bekommen.
Denn ich vermute mal das der AG, der Versicherungsinhaber ist und sie als AN nur der "Begünstigter" und Hauptbeitragszahler sind, demnach haben sie kein Recht auf eine Versicherungsurkunde, allenfalls einen Versicherungsschein. Und deren Recht auf Aussonderung bei einer Insolvenz liegt bei 0 €. Demnach ist ihre bAV auch nur 0 € wert!
Kann keine Veränderung feststellen, da der Arbeitgeber schon immer mehr einzahlt als ich.
Geht ja auch eher um die Altverträge für AN bei denen der AG bisher keinen Zuschuß gezahlt hat - und ab 2022 dazu verpflichtet ist, wenigesten die gesparten AG-Zuschüße der Sozialversicherungen (oder max. 15%) weiterzugeben.
Wobei teilweise kein Zuschuß möglich ist, da schon der Maximalbeitrag gezahlt wird.
Dann kann anscheinend der AN-Beitrag gesenkt werden und vom AG entsprechend aufgefüllt werden.
Wenn z.B. eine Direktversicherung mit 1752€ pro Jahr gezahlt wird und der AN über der BBG der GKV und unterhalb der BBG GRV liegt, spart der AG Sozialabgaben für RV/ALV.
(ca. 163+21€ oder 10,5%)
Die ersten Versicher senden die neuen Courtage-Zusagen zu.
In dem sind alle bAV zum 01.01.2022 zum neuen Tarif 3200 gewandelt, sofern sich eine Betragsänderung ergibt.
Demnach wird der AG Zuschuss von 15 %, durch die Minderung der Ablaufleistung auf 80 % konterkariert.
Leider werden dies die meisten nie erfahren, da sie ja nicht Vertragsinhaber sind, sondern nur ein Begünstigter und Beitragszahler.