Bausparriester in Fondsgebundene Rentenversicherung
Hallo zusammen,
ich habe 2008 einen Wohnriester Bausparvertrag bei der LBS abgeschlossen und Anfang diesen Jahres im Zuge des Hauskaufs festgestellt, dass es keine gute Idee ist den Betrag des Bausparvertrages zur Finanzierung des Hauses einzusetzen.
Daraufhin habe ich mich "schlau" gemacht und mich von einem freien Vermittler beraten lassen.
Ergebnis, es sollte eine Premium FörderRente protect (RR09) bei der WWK abgeschlossen werden. Anschließen sollte eine Kapitalübertragung (ca. 16.000€) des Wohnriesters von der LBS zur WWK in den neuen Vertrag durchgeführt werden. Klang für mich super habe ich so abgeschlossen.
Diese Woche (ca. 6 Monate nach Abschluss des neuen Vertrages bei der WKK) bekomme ich Post von der LBS mit der Mitteilung, dass die Kapitalübertragung zur WKK nicht durchgeführt werden kann. Grund, 2018 sind 200€ vermögenswirksame Leistungen in den Wohnriestervertrag geflossen. In den Annahmerichtlinien der WWK wird eine Kapitalübertragung in diesem Fall ausgeschlossen. Dies scheint meinem Vermittler nicht aufgefallen zu sein.
Für mich macht der neue Vertrag bei der WWK jedoch nur Sinn, wenn auch das Kapital aus dem bestehenden Wohnriester übertragen wird.
Leider habe ich noch keine Stellungnahme von meinem Vermittler, da ich zur Zeit nur seine Mailbox erreiche.
Ich wäre sehr froh, wenn hier in diesem Forum jemand eine kluge Idee hat, wie man "die Kuh vom Eis holen" könnte?! Die LBS schließt eine Aufsplittung des Kapitals wohl sehr wahrscheinlich aus, genauere Informationen erhalte ich Montag.
AW: Bausparriester in Fondsgebundene Rentenversicherung
Hallo Ghostbike1,
hatte der Vermittler beide Zulassungen für die Übertragung, wenn nicht, ist es ehe illegal.
Ja, es gibt die Möglichkeit der Übertragung, aber ich glaube dies wäre nicht eingetreten, wenn die Versicherung bei der Sparkasse abgeschlossen wäre.
Leider weiß ich gegenwärtig, warum man VL Leistungen in ein Riestervertrag geflossen sind! Dies war nach der 1.Reform eigentlich nicht mehr möglich!
Hier hat man eher fahrlässig gehandelt! Allerdings lehne ich mich nicht aus dem Fenster damit, mit der Behauptung!
Das Problem ist hier die "Infizierung" des Riestergesamtbetrages und damit der Durchschlag einer Gesamthaftung!
Zum anderen sagen Sie, dass Sie finanziert haben! Bei wem? Doch nicht bei der gleichen Bank? Denn dann wäre der Riestervertrag in die Finanzierung miteingeflossen, selbst wenn nicht bei der gleichen Bank finanzieren, so kann der Riestervertrag als Baustein der Finanzierung miteingeplant worden sein.
Was wohl dann ein fataler Fehler wäre, dass Sie werden den Riestervertrag als Vermögen in der Vermögensaufstellung mit angegeben haben. Dann gilt dieser als Sicherheit des Gläubigers.
Hätten Sie vor der Finanzierung übertragen, wäre kein Problem gewesen. Aber nach der Finanzierungsanfrage und durchwinken der Finanzierung wird der Vertrag seiner Bestimmung zugeführt!
Die einzige Chance besteht den R. Vertrag so weit hinauszögern, dass erst eine Zuteilung nach der Umschuldung entsteht!
Was wiederum den Riester Fondsgebunden Vertrag wertloser macht, weil die Ansparjahre weg sind!