angenommen A und B schließen ein privates Darlehen ohne Rückzahlunsvereinbarung und mit marktüblichem Zins.
Quasi im Sinne "Ich leih dir das und du zahlst es zurück sobald du mal wieder an Geld kommst".
Ohne monatliche Rate und eventuell über viele Jahre hinweg.
Jetzt habe ich zwei Verständnisfragen:
1) Fällt der Zinsanspruch des Gläubigers monatlich, am Ende jeden Jahres oder erst bei Rückzahlung des Darlehens an?
2) Wie berechnen sich die Zinsen? Durchschnittliche Zinswerte werden ja für jeden Monat von der Bundesbank veröffentlich und dienen bei solchen Vereinbarung regelmäßig als Anhaltspunkt zur Marktüblichkeit. Ich habe anbei mal die fiktiven Werte für das Jahr 2020 in Excel verglichen. Einmal mit monatlicher Berechnung der Zinsen und einmal wird der Durchschnittszins für das ganze Jahr betrachtet. Als Ergebnis erhält man durch den Zinseszinseffekt ein unterschiedliches Ergebnis.
Welche Berechnung ist für die Bestimmung des Zinsanspruchs an den Gläubiger die korrekte?
Ich habe irgendwo gelesen, dass wenn Zinsen nicht explizit ausgeschlossen sind, von marktüblichen Zinsen ausgegangen wird. Das sieht auch das Finanzamt so, weil ein zinsloses Darlehen wohl oft auch als Schenkung eingestuft wird. Wenn ansonsten nichts vereinbart wurde, gibt es dann einen entsprechenden "Standardfall"?
Zinslose Darlehen können steuerlich problematisch sein. (z.B. zwischen GmbH und deren Gesellschaftern). Das betrifft aber die Steuer und nicht das zivilrechtliche zwischen den Parteien.
Dein Problem "Welcher Zins ist richtig" ist aber eher ein zivilrechtliches und da kommt es auf die Vertragsgestaltung zwischen den Parteien an.