ETFs und Steuern

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  1. Avatar von lazza_etf
    lazza_etf ist offline
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    Standard ETFs und Steuern

    Moin,

    aus den Anlagen 60.000 sind nach 12 Monaten 78.000 geworden. Die würd ich am liebsten liegen lassen, will aber in diesem Jahr den Steuerfreibetrag von 801 Euro ausschöpfen und deshalb einige EFTs verkaufen/umschichten...

    EFTs sind meist thesaurierend.

    Wie kann ich "berechnen" wie viel ich verkaufen muss, um zum Maximalwert des Steuerfreibetrags zu kommen?

    Den genauen Stand beim Freibetrag wird im Online-Quartalsauszug angezeigt.

    Wann wird die Steuer denn erhoben, wann muss ich mit dem Versteuern der Erträge rechnen, also die Summe über dem Freibetrag?
    - Beim Verkauf, also wenn das Geld auf meinem Giro-Konto landet?
    - Beim Verkauf der Papiere, wenn die erzielte Summe noch auf dem Online-Konto der Bank bleibt, wo die ETFs gekauft wurden?

    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Danke

    lazza

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: ETFs und Steuern

    Soweit ich weiß (bin natürlich kein Steuerberater und kann nur meine persönliche Meinung äußern!) gilt hier FIFO - also die zuerst gekauften ETF-Anteile werden auch zuerst wieder verkauft.
    Dann solltest du schauen, zu welchem Kurs du die ersten Anteile gekauft hast, und was diese heute wert sind - dann kannst du den Gewinn ermitteln.
    (Evtl. gab es noch Pauschalgewinnabrechnungen?) Falls es sich um Aktiendominierte ETF handelt, kann es noch eine Teilfreistellung von bis zu 30% geben - dann müsste noch mehr verkauft werden um die 801€ auszuschöpfen.
    Am besten noch schauen, wie teuer Verkauf/Kauf sind (bei 801€ Steuerfreibetrag spart man ja nur etwas über 200€ an Steuern).

    Wann die Steuern abgeführt werden, hängt auch davon ab, wo die Depotführende Bank ihren Sitz hat - und ob sie das für dich macht - oder ob du es selbst bei der Steuererklärung angeben musst.
    Bei mir wird dass immer direkt beim Verkauf abgezogen.

    Bei einer Steuererklärung ist es vermutlich auch nicht verkehrt eine Günstigerprüfung zu machen - dann prüft das Finanzamt ob dein persönlicher Steuersatz besser ist als die Kapitalertragssteuer.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ETFs und Steuern

    Hallo lazza_etf,

    Wenn sie das Geld nicht bis zur Rente brauchen! Wäre hier nicht ein Versicherungsmantel lohnenswert?

    Es gibt Versicherer die Versicherung verkaufen, die ein einbringen Fonds und Etf's Vermögenswerte zulassen und somit alle Zins und Vermögensgewinne steuerfrei bis zur Auszahlung halten.

    Inwieweit man dann nur einer Ertragsanteilbesteuerung hat, müsste sich aus den Versicherungsunterlagen ergeben.

    Geht man mit 60 in Rente müssten, nur 40 % der Versicherungsrente besteuert werden. wird eine Rente von 3.000 € p.a. ausgezahlt, müssen nur 1.200 € voll versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 30 %, 360 € Steuern jährlich bezahlt werden! Es verbleiben 1.800 € steuerfrei und 840 € zusammen 2.640 € netto über.

    Das Geld wird für 20 Jahre reichen, was fehlt, ist die Verzinsung während der Spar- und Rentenphase. Entweder als zusätzlicher Bonus zusätzlich zur Rente oder das Langlebigkeitsrisiko der Ehefrau zusätzlich abdecken.

    Bleibt Geld über, so wird dies an die Erben verteilt!

    Sie können damit erheblichen Teil an Steuern sparen, müssen aber Kosten in Kauf nehmen! Und es hält Sie keiner davon ab, weiterhin erfolgreich zu sein.

    Bruno68

  4. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: ETFs und Steuern

    Die Steuer wird sofort bei Verkauf erhoben, aber nur auf die Gewinne.

    Zu beachten wäre dann noch die Teilfreistellung, die gilt, wenn ein Fonds, (ETF´s werden zu dieser Kategorie gezählt), eine Aktienquote von 51% oder mehr aufweist. Dann werden die Gewinne nur zu 70% besteuert, 30% sind frei.

    Also angenommen du verkaufst einen Aktien ETF mit einem Gewinn von 1000€, dann gilt die Teilfreistellung und von den 1000€ sind nur 700€ steuerpflichtig. Diese 700€ werden dann mit deinem Freistellungsauftrag und ggf. Verlusttöpfen verrechnet. Sind beide ausgeschöpft oder besteht kein Freistellungsauftrag wird die Steuer von der Bank einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

    Berechnung bei Aktien ETF wäre als0 : Gewinn x 0,7 = steuerpflichtiger Gewinn. Um den Steuerpauschbetrag von 801€ voll auszunutzen muss man ETF´s mit einem Gewinn von 1144€ verkaufen.

    Ansonsten noch FIFO beachten, First in First out. Wenn du die ETF´s z.b. mittels Sparplan gekauft hast werden immer die Anteile zuerst verkauft, die zuerst gekauft wurden. Es gilt also die Kaufhistorie zu beachten, damit man nicht über den Steuerpauschbetrag hinaus schießt.

    Wenn man keine Ausschütter im Depot hat übrigens eine gute Möglichkeit ein paar Steuern zu sparen. Bei Aktien ETF´s spart man so etwa 300€ an Steuern !

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