Hallo zusammen!
Ich habe bei der Schwäbisch Hall im Jahr 2010 eine Riesterfianzierung (Bausparvertag + Tilgungsaussetzungsdarlehn) zur Finanzierung unseres Einfamilienhauses abgeschlossen. Aufgrund des rapide gesunkenen Zinsniveaus habe ich nach 10,5 Jahren von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und für die Anschlussfianzierung ein Annuitätsdarlehn bei der Commerzbank abgeschlossen. Das Guthaben des Bausparvertrages wurde zur Sondertilgung des Tilgungsaussetzungsdarlehn genutzt und von der Schwäbisch-Hall direkt verrechnet. Die verbliebene Restschuld hat die Commerzbank mit dem Anschlussdarlehn beglichen.

Die Schwäbisch-Hall mir bei der Abwicklung der Umschuldung mitgeteilt, dass durch die Kündigung eine schädliche Verwendung des Bausparvertrags vorliegt und die vom Staat in den Vertrag eingezahlte Wohnungsbauprämie an das Finanzamt überwiesen. Mein rechtzeitiger Einspruch und meine Argumentation, dass das Bausparguthaben durch die Sondertilgung sehr wohl wohnwirtschaftlichen Zwecken (selbstbewohnte Immobilie) dient, wurde mehrfach nicht gefolgt.

Mir bleibt nur noch der Gang zum Anwalt (Rechtschutzversicherung vorhanden). Bevor ich jedoch entsprechende Kosten produziere, wollte ich Euch einmal nach Eurer Meinung fragen.

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

Markus