Sterbegeldversicherung –Kosten für den Steinmetz und Friedhofsgebühren
Hallo Zusammen,
Um für ihre eigene Beerdigung vorzusorgen, hat meine Schwiegermutter eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen.
Jetzt hat sie von der Versicherungsgesellschaft erfahren, dass diese Sterbegeldversicherung nicht zum Schonvermögen gehört. Das heißt, sollte meine Schwiegermutter Pflegebedürftig werden, kann das Sozialamt von Ihr verlangen, diese Versicherung zu verwerten und davon die Pflegekosten zu bezahlen. Damit die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen zählt, soll meine Schwiegermutter den Bezugsrecht unwiderruflich an den Bestatter Ihrer Wahl abzutreten.
An sich klingt es logisch, nur haben wir jetzt folgende Zweifel:
Bei einer Beerdigung entstehen neben dem Bestattungsunternehmen auch weitere Kosten, z.B. für den Steinmetz oder für die Friedhofsgebühren. Die Versicherungssumme sollte eigentlich reichen, um alle Kosten zu decken. Aber wenn wir die komplette Versicherung an den Bestatter abtreten, wie stellen wir sicher, dass aus dem Rest die Kosten für den Steinmetz, die Friedhofsgebühren und alle anderen Kosten bezahlt werden?
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Hallo bruno68,
die Aussage der Versicherung wird wohl stimmen, ich habe die Bestätigung in vielen anderen Internetquellen gefunden. Außerdem ist der Versicherungsvertrag schon abgeschlossen, die Versicherungsgesellschaft hat keine zusätzlichen Vorteile durch die Änderung des Bezugsrechts.
Auch habe ich Zweifel, dass das Sozialamt die richtige Stelle wäre, um Tipps zu holen, wie man das Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes schützt. J
Es stimmt, dass es Schonvermögen gibt, dieses beträgt zurzeit 5000,- EUR. Dieser Betrag reicht aber kaum für eine würdevolle Bestattung. Deswegen werden zweckgebundene Sterbegeldversicherungen in angemessener Höhe zusätzlich zu diesem Betrag als Schonvermögen akzeptiert.
Mir geht es grundsätzlich um folgendes:
Die Versicherungssumme übersteigt die Kosten des Bestatters. Wenn ich die Versicherung komplett und ohne Bedingungen an den Bestatter abtrete, wie kann ich sicherstellen, dass vom Rest die anderen Kosten bezahlt werden (Steinmetz, Friedhofsgebühren, etc.)? Rein rechtlich ist der Bestatter nicht verpflichtet, das Geld auszuzahlen und darf sie als Schenkung behalten. Oder sehe ich das falsch?
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Zitat von surcel
Die Versicherungssumme übersteigt die Kosten des Bestatters. Wenn ich die Versicherung komplett und ohne Bedingungen an den Bestatter abtrete, wie kann ich sicherstellen, dass vom Rest die anderen Kosten bezahlt werden (Steinmetz, Friedhofsgebühren, etc.)? Rein rechtlich ist der Bestatter nicht verpflichtet, das Geld auszuzahlen und darf sie als Schenkung behalten. Oder sehe ich das falsch?
Ich würde das eher als Überzahlung sehen, deren Auszahlung nach Rechnungslegung zu erfolgen hat.
Die Frage ist ob die Preisgestaltung dann entsprechend ausfällt, wenn der Bestatter weiß, was verfügbar ist.
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Hallo Surcel,
Das Problem ist nicht sichtbar, zumindest für Privatkunden!
Der grundsätzliche Fehler ist zu glauben, dass jemand eine Arbeit für umsonst macht! Schließt man eine Sterbegeldversicherung, in Höhe von 5.000 € ab. wäre hier der Einmalbetrag am besten gewesen, da dann die Verwaltungskosten und Risikoversicherung entfallen wäre, was 19 bis 25 % die Versicherung billiger gemacht hätte.
Ein Sparvorgang kostet halt mehr!
Zum anderen rate ich weiteres Geld auf ein Unterkonto zu legen, um handlungsfähig zu sein.
Meine Oma hatte auch eine Sterbegeldversicherung, deren Abrechnung ergab eine Gutschrift von 700 €. Nun kaufen sie mal für 700 € Blumen, das dauert!
Außerdem rate ich ihnen nicht alles aus dem Internet 1: 1 zu übernehmen. Nicht alles ist dort richtig, was geschrieben wird, entweder kann es falsch sein oder ist schon längst überholt!
Mit dem Sozialamt meinte ich auch den Seniorenbeirat einer Stadt! Dort gibt es Flyer über das Thema "Vermögen im Pflegefall".
Man muss halt informieren und selber ein Unterkonto anlegen, wo beide sparen, das ist das billigste und einfachste Methode und in 2 bis 4 Jahren ist das Problem auch für Sie gelöst.
Leider steht die Frage im Raume, ob die Versicherung durch einmal oder laufenden Beitrag bezahlt wird!
Man sieht selbst die Frage nach Sicherheit, vor dem Zugriff dritter ist umfangreich.
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Hallo bruno68
Danke für die Tipps.
Das mit dem Seniorenbeirat kannte ich bisher noch nicht, werde mich darüber informieren.
Die Versicherung wurde durch eine Einmalzahlung beglichen, es stehen keine weiteren Beitragszahlungen an.
Was meinst du mit Unterkonten? Dass wir die Sterbegeld Versicherung in mehrere Unterkonten splitten sollen, und für jedes Unterkonto einen anderen Bezugsberechtigten eintragen? Z.B. 3000 für den Bestatter, 2000 für den Steinmetz, 2000 für die Friedhofsgebühren?
Bezüglich der Internetquellen, die werden schon ihre Richtigkeit haben. Hier ist z. B. der Link zu den Ausführungsbestimmungen des Sozialamtes von Berlin aus dem Jahr 2019: https://www.berlin.de/sen/soziales/s...vsh-571931.php
Im Abschnitt 22, Absatz 6 stehen die Regeln und die Höchstgrenzen für die Sterbegeldversicherung.
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Wenn ich mich mal kurz ein klinken darf. Welche VS zählt den alles zum Schonvermögen ? Unabhängig von diesem Sachverhalt!!
Mir ist nur was von 18000€ bekannt und das auch noch vom Alter abhängig.
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Man darf nichts haben . Wer nichts hat , dann bezahlen unter dem Strich alle.
So ein System wird nicht funktionieren in D .
Ich war auch mal unverschuldet in einer Situation.
Wo bleibt der gesunde Menschenverstand:
Ist das nicht traurig.