diese Thema ist etwas speziell da es ein Kleingartenversicherung betrifft.
Zum Fall:
Wir hatten einen Einbruch in unsere gartenlaube bei der einiges durch Vandalismus beschädigt wurde.
Da die Versicherung nicht nach Kostenvoranschlägen zahlt hat sie bei der Regulierung folgendes geschrieben:
Reparaturkosten ohne Rechnungsnachweis vorab Betrag X
In den Versicherungsbedingungen steht:
"Nach Kostenvoranschlägen wird grundsätzlich nicht
reguliert. Bei Teilschäden werden ohne Vorlage von Originalrechnungen
zu nächst Schätzungsbeträge (Zeitwert) ersetzt. Reparaturen sollten nach
Möglichkeit in Eigenleistung oder mit Hilfe von Gartenfreunden durch-
geführt werden. In diesen Fällen werden die mit Originalrechnungen be-
legten Kosten für das schadenbedingt erforderliche Material sowie ein
Entgelt für die zur Schadenbeseitigung notwendigen Arbeiten ersetzt (z.
Zt. 10,00 €/Std.). Wird nicht innerhalb von 3 Jahren nach Schadeneintritt
abgerechnet, verjährt der Regulierungsanspruch."
Allerdings steht nirgendwo das ich diese Reparaturen auch Nachweisen muss, nicht in den Bedingungen und auch nicht im Schreiben zur Regulierung.
Klar würden meine Kosten jetzt höher sein würde ich die Rechnungen einsenden, aber bin ich Verpflichtet dies zu tun und muss evtl. zuviel gezahlte Kosten zurücksenden.
Oder ist dies ein Fall wie bei einem Auto wo ich auch nicht reparieren muss aber eine fitive Entschädigung erhalte.
Bitte nicht falsch verstehen, hier geht es nicht darum einen Reibach zu machen da die Differenz hier auch nicht so groß ist, aber erwartet das die Versicherung?
es geht hier um Verwaltungskostenminimierung, deshalb der Vorschuss! Allein aus der Statistik heraus weiß man wie viel Kosten je Einbruch durchschnittlich entsteht!
Der Vorschuss soll die Kostenbelastung senken, sammeln sie alle Rechnungen, ziehen sie den Vorschuss ab und fordern Sie den Restbetrag ein.
Bei der Stundenansetzung mit dem geringen Stundensatz von 10 €, damit wird wohl die erhöhte Stundenzahl als Laie kompensiert.
Verbessern Sie auch gleichzeitig den Einbruchschutz, das erspart später eine weiteren Ein- oder Aufbruch!