Kredit überschreiben?

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  1. Avatar von Cube
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    Standard Kredit überschreiben?

    Hallo,

    bin neu hier und habe gleiche ein Frage! Ich habe vor Jahren zusammen mit meiner Frau ein Einfamilienhaus gebaut. Stehen beide im Grundbuch, der Kredit läuft auf mich. Jetzt sind wir geschieden. ich möchte das Haus nicht haben und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie es nimmt und mich ausbezahlt. Also dachten wir uns, ich gehe aus dem Grundbuch, sie übernimmt meinen Kredit, den ich bediene. Wir sind bei einer Bausparkasse. Jetzt teilte diese uns mit, dass das überschreiben nicht geht, weil es ein neuer Kreditnehmer ist. Ich soll also meinen Kredit mit Vorfälligkeitsgebühr zurückzahlen und sie muß eine neue Finanzierung auf die Beine stellen. Stimmt das so, ich kann das garnicht glauben. Das traurige daran ist, sie hat bei der selben Bank die Finazierung gemacht.
    Jetzt mal zusammengerechnet: ich zahle die Vorfälligskeitsgebühr und sie die Provision an den Finanzierer. Hat die Bank mal gut drann verdient!
    Findet man da was in den tiefen der AGBs, wo das geregelt ist? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand einen Tipp hätte.

    Viele Grüße

    Cube

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: Kredit überschreiben?

    Gute Meinungen zu Bausparkassen wird man hier im Forum kaum finden.
    Um so wichtiger ist es die Lernkurve weiterhin flach zu halten und wieder Bausparkasse zu nehmen.

    Wenn es eh schon unterschrieben ist, ist der Post hier völlig überflüssig.

    Weiter muß sich Frauchen kümmern. Bist doch aus der Nummer raus, oder?

    Sonst gibt es hier Profis, die es besser können und auch besser gemacht hätten, als Bausparkassenvermittler.

  3. Avatar von Cube
    Cube ist offline
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    Standard AW: Kredit überschreiben?

    Hallo, das weiß ich inzwischen auch, dass Bausparen nichts ist. Überflüssig ist der Post denk ich nicht. Es gibt bestimmt noch Weitere, die irgendwann mal in diese Situation
    kommen und dann bekommen sie hier ihre Antwort. Einen Profi hab ich mittlerweile auch. Und diese Situation wird mir auch nicht mehr passieren.

    Gruß

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kredit überschreiben?

    Zitat Zitat von Cube
    Hallo, das weiß ich inzwischen auch, dass Bausparen nichts ist. Überflüssig ist der Post denk ich nicht. Es gibt bestimmt noch Weitere, die irgendwann mal in diese Situation
    kommen und dann bekommen sie hier ihre Antwort. Einen Profi hab ich mittlerweile auch. Und diese Situation wird mir auch nicht mehr passieren.

    Gruß

    Ein Experte an ihrer Seite würde ihnen aus mindestens 2 Gründen davon abraten, die Schwäbisch Hall wieder auszuwählen:

    1) Sie konnten ihnen jetzt schon nicht helfen, entgegenkommen, denn sehr wohl kann ein Kredit übernommen werden, dafür ist aber die BSH viel zu starr in ihren Herauslagekriterien, Bedingungen

    2) Die Schwäbisch Hall wird sich in keiner Konstellation (auch im klassischen Annuitätenbereich ohne Bausparen) unter den Top Anbietern wiederfinden, dies sowohl in den Bedingungen, als auch in den Konditionen.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kredit überschreiben?

    Nun ja Cube,

    es ist wie es ist!

    Tatsache wieder einmal ohne Hilfe abgeschlossen und nicht über die Rechtsfolgen aufgeklärt wurden!

    Tatsache ist, das Darlehn ist auf sie (Ex-Mann) abgeschlossen! Ein "eintreten" in den Vertrag wäre nur möglich, wenn der 2-Antragsteller mit eingetragen ist! Diese(r) könnte dann, wegen der Scheidung als 1 Antragsteller aufrücken.

    Aber das wäre nur ein rechtliches Ändern, der als Halter der Schuld gilt, nicht als Eigentümer.
    Denn es gibt auch den Zahler der Schuld, dieser scheinen Sie als Halter, der Schuldner zu sein.
    Hier wäre der zivilrechtliche Ansatzpunkt, den laufenden monatlichen Betrag statt von seinem Konto auf das Konto der Ex-Ehefrau umzustellen.

    Damit wäre Sie nur die Zahllast los, aber wären jederzeit in Lage die Zahlungsmoral zu erfahren!

    Bedenken Sie auch, dass es keine Garantie gibt, dass ihre Ex-Frau alleine das Darlehn bekommt! Denn eine Grundschuldlöschung aus Abteilung I erfolgt nicht automatisch, weil dafür evtl. Grunderwerbssteuer fällig wird.

    Zum andern stehen sie beide im Grundbuch in Abteilung I! Folgerichtig laufen die Schulden aus Abteilung III gegen jeden einzelnen der beiden Eigentümer zu je 100 % der Grundschulden, plus Nebenkosten!
    Damit sie verstehen, warum jeder zu 100 %, plus Nebenkosten dem Gläubiger schuldet! Verstirbt einer der Eigentümer und Schuldner, so müsste eigentlich, sein Vermögen von Rechtswegen vererben. Dies könnte man aber durch Erbauschlag unterlaufen! Was natürlich dauerhaft immer zum Verlust von Schulden beim Schuldner führen würde.

    Auch hier ist zu beachten, dass ein Erbausschlag den Gläubiger zu einem 50 % Eigentümer machen wird, um die anderen 50 % zu bekommen, benötigt man nur den §§ 490, 499 BGB. Durch Fälligstellung des Darlehns!
    Beispiel hat ein Ehepaar 400.000 € Schulden und verstirbt einer der beiden. So sterben eigentlich auch 50 % der Schulden mit! Weil ja beide das Darlehn unterschrieben haben. Über Abteilung I des GB stehen aber beide drinnen als Eigentümer. Folgerichtig wird zwar in Abteilung I, wegen Todes eines Eigentümers ausgetragen, ändert aber nichts an den Grundschulden in Abteilung III, als auch die aktuellen Schulden.
    Aber da Sie, ihre Ex-Frau noch leben, wird sich kein Gläubiger zustimmen, einen der beiden bonitäts-, Einkommens starken Schuldner aus der Haftung zu entlassen! Oder einen anderen Schuldner in Haftung zunehmen.

    Im Grunde verbleiben nur wenige Möglichkeiten, aus einem aktiven Darlehnsvertrag auszusteigen! Und dies nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung, Notar und Gerichtskosten!

    Auf der anderen Seite steht, die Möglichkeit das ihre Ex kein neues Darlehn bekommt und dann das Haus unter Wert verkauft wird! Den Begriff "wird" zeigt an, dass der Verkauf durch 3. (Gläubiger) vollzogen wird, wenn kein neues Darlehn zustande kommt. Wie sie wissen fängt das Mindestgebot bei 70 % des Verkehrswertes an.
    Ein herber Vermögensverlust, für beide!
    Aus ihren Daten kann ich nichts entnehmen, dass ein "Ausstieg" aus ein Darlehn rechtfertigt. Beide Schuldner haben einen Vorteil gehabt und wie heißt es so schön: "Bürgen soll man, würgen!" ; sprich den letzten Knopf aus der Tasche ziehen!
    Natürlich kann es durch eine einfache Frage geklärt werden: "Kann ihre Ex noch Kinder bekommen?". Wenn ja, erklärt sich der Weg des Gläubigers und es steht schon fest, dass ihre Ex nicht in Lage sein wird als Einzelschuldnerin zu werden. Selbst wenn sie jetzt monatlich 5.000 € netto hat.

    Jetzt stellt sich die Frage: "Ob ihnen der Ausstieg aus ihrem alten Eigenheim, einen möglichen herben Verlust von 100.000 € wert ist?"

    Wenn ja, ziehen sie ihr Ding durch und gehen den Weg des Gläubigers, aber wenn ihre Ex kein neues Darlehn bekommt ist das der Gang in die Insolvenz unausweichlich, für beide! Denn beide stehen im Grundbuch!

    Oder Sie suchen sich fachliche Hilfe, der zumindest Vorfälligkeitskosten errechnen kann, ein neutrales Darlehnsangebot bereitstellen kann und vorab erfährt, dass es eine Zusage vom neuen Gläubiger gibt.

    Es gibt deshalb einen Weg, nur einfach wird dieser nicht sein und auch nicht billig! Denn im Hintergrund lauert immer die Gefahr der Insolvenz, für beide.

    bruno68

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