ich bin zwar ganz frisch hier , habe hier aber schon allerhand interessantes gelesen. Das find ich super.
Zu meinem derzeitigen Problem fehlt mir allerdings noch die Lösung.
Lebe seit kurzem von meinem Mann getrennt. Scheidung nächstes Jahr.
Er bleibt im Haus...ich verzichte auf meinen Anteil der Immobilie, jedoch läuft der LBS-Wohn-Riester-Bausparvertrag auf meinen Namen.
Dieser wurde zur Finanzierung der Immobilie an die Bank abgetreten....da klappt aber alles soweit, dass ich aus der Haftung raus komme usw...
Frage: Kann ich den bestehenden Wohn-Riester für mich umwandeln auch wenn ich demnächst keine eigengenutzte Immobilie mehr habe ?
Oder ist es möglich den Vertrag auf meinen Noch-Ehemann zu übertragen? Dieser ist allerdings selbstständig und zahlt nicht in die gesetzliche RV ein.
Das Thema ist so undurchsichtig und je mehr ich nach Antworten suche, eröffnen sich immer weitere Fragen.
Der nette Herr Bankberater sowie die LBS sind leider überhaupt nicht hilfreich, da sie sich die Verantwortung zur Bearbeitung meiner Fragen gegenseitig zu schieben.
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll....muss aber endlich reagieren, um alles nötige in die Wege leiten zu können.
Wie sie unschwer erkennen können, ist das Thema völlig unbekannt.
Leider ist es auch schwierig ihnen zu folgen zu viele Informationen.
Nun den will ich ihnen etwas erklären, weil sie von entschieden falsch verstanden wird.
So die Aussage mit der Haftung?
Dieser wurde zur Finanzierung der Immobilie an die Bank abgetreten,.das klappt aber alles so weit, dass ich aus der Haftung rauskomme usw...
Ja, welche Haftung meine Sie damit?
Richtigerweise würde ich vermuten: "Das es ein verbundener Riester mit einem Sofortdarlehn ist, ein Verbundvertrag!" Kommt ihr Ex, ohne den Riester Vertrag aus? Ist das eigentlich gemeint? Denn ohne den Riester Vertrag, bricht die Finanzierungszusammenstellung eigentlich zusammen.
Kommt es zu einer einvernehmlichen Abänderung des Darlehnsvertrages, so dürfte der sogenannte Widerrufsjoker, wegen fehlerhafte Unterlagen nach dem OLG Köln verloren sein. Was gut und gerne mehrere zehntausende € Schadenersatz bedeuten könnte!
Oder meinen Sie die Haftung aus der Grundschuld? Der latenten Dauerhaftung aus dem Grundbuch und der Grundschuldbestellung, durch den Gläubiger für die Auszahlung des Darlehns?
Welche Enthaftung ist den gemeint?
Alles anderen erwarteten Aussagen halte ich, wegen der fehlerhaften Fragestellung ihrerseits, für sehr gewagt. Denn nur ein Blick in die Darlehnsunterlagen, Zweckerklärung und Grundbuchauszug, vermeidet sehr teure Fehler.