für ein voll vermietetes Mehrfamilienhaus (6WE), dessen Schätzwert zw. 400k - 500k liegt, wird noch ein Darlehen abbezahlt (Sollzinssatz liegt bei 3,77%).
Der aktuelle Darlehensvertrag läuft am 30.07.2023 aus. Die Restschuld beträgt dann noch ca. 180000 Euro.
Die darlehensgebende Bank hat uns jetzt ein Angebot für ein Forwarddarlehen unterbreitet mit einem Sollzinsssatz von 1,41 %, der dann ab 01.08.2023 gelten würde.
Mir ist klar, dass ein Forwarddarlehen einen Zinsaufschlag enthält. Trotzdem erscheinen mir die 1,41 % (in der aktuellen Niedrigzinsphase) als recht hoch. Man würde sich ja wieder für 10 Jahre binden.
Was halten die Mitforisten von den angebotenen (oben eingebundenen) Forwarddarlehen?
Ist so etwas akzeptabel oder zum jetzigen Zeitpunkt überteuert?
Und wenn ich noch ein zweite Frage stellen darf: Warum enthalten diese Darlehensverträge zwei verschiedene Sollzinssätze? Einmal den "Sollzinssatz" und dann gibt es auch noch den "veränderlichen Sollzinssatz"?
Das heißt, dass die darlehensgebende Bank für diese Forwardprolongation einen gesetzeswidrigen Zinssatz anbietet oder meinen Sie mit "darf nicht", was die aktuelle Zinsmarktlage betrifft?
Die Bank gibt einfach nur ein schlechtes Angebot ab, sprich alles was über 1,1 % gezeichnet wird ist zu teuer.
Ist aber auch nicht unüblich, als Neukunden stellt man sich nicht selten besser,zumal ein Wechsel wenig kostet und komplikationslos und unkompliziert im Treuhandwege von Statten geht.
Meine Frage an sie: "Wwollen Sie nicht endlich fertig bezahlen?
Haben Sie überhaupt das "vergiftete Angebot" verstanden?
Lesen sie mal das Angbot von unten her nach oben! Was fällt ihnen da auf?
Das nach ablauf der 2.Refianzierungphase keine weitere 3.Anschlussfinanzierung geben könnte!
Bei den Tilgungsbedingungen fallen Sie nach ablauf derr 2 Zinsbindungsfrist auf "die Schnauze", salopp gesagt!
Da sie kein Freibrufler und das gewerbliche Vermietung sind, ist ihre Finanzierung eh um 0,5 % p.a. teurer.
Sprechen sie am besten nmit ihren StB, welche steuerliche erhöhende Folgen die Zinslastminderung hat,
Oder sind sie ein Eigentümer von einer der Wohnungen?
1) für ein voll vermietetes Mehrfamilienhaus (6WE), dessen Schätzwert zw. 400k - 500k liegt, wird noch ein Darlehen abbezahlt (Sollzinssatz liegt bei 3,77%).
2) Der aktuelle Darlehensvertrag läuft am 30.07.2023 aus. Die Restschuld beträgt dann noch ca. 180000 Euro.
3) Die darlehensgebende Bank hat uns jetzt ein Angebot für ein Forwarddarlehen unterbreitet mit einem Sollzinsssatz von 1,41 %, der dann ab 01.08.2023 gelten würde.
Wer kann daraus erkennen zu welche Art die Finazierung gehört?
Also zu einer gewerblichen Finazierung, deren Zinskosten steuermindern auswirken oder es sich um eine reine privat Finanzierung also um ein nicht steuerminderte Finazierung handel!
Zu anderen ergibt es sich nicht aus der Aussage ob Steppke, nur ein Anteilseigner ist oder Gesamteigentümer ist.
Um anderen sagt Steppke nicht, wie Er alt er wirklich ist! Das ist für eine richtige Entscheidung enorm Wichtig! Denn wir wissen überhaupt nichts über ihnen würde er vor 2033, 67 Jahre alt werden und weniger als 40 Rentepunkte besitzen, dürfte jedem Klar werden, dass eine weitere Refinanzierung, schon heute geplatzt ist.
Allein durch den aktuellen Pfändungsfreibetrag, nach § 850 c ZPO keine weitere Finanzierung gesetzlich darstellbar ist! Selbst wenn ich die Selbstbehalte der einzelnen Gläubiger anschaue, die meist bei 75 bis 80 % von § 850 c ZPO beträgt.
Lassen sich die restlichen 90.000 - 100.000 €, im Jahr 2033 diese Restschuldssumme lässt sich mit einen solchen EK nicht finanzieren.
Der Kunde sagt nichts und verlangt eine Antwort, die daher erwartungsgemäß nur fehlerhaft sein kann.
Das wurde gestern,07.10.2021 auch der MMM Messe München von der FondsFinanz beim Redner RAe Herr Wirt, einen groben Hinweis gegeben, das die Haftung grundsätzlich keinerlei Formalie bedarf, um haften zu müssen.
Auch hier im Forum gilt dies! Wer eine mündliche Garantie abgibt, so haftet man für diese mündliche Garantie persönlich mit seinen gesamten Hab und Gut! Auch hier im Forum!
Kann man hier nichtmal von Betreiberseite einen "Achtung Geschwurbel" Tag an Schurbelkönigs Beiträgen anbringen? Am Ende ensteht jemandem durch diesen Mist hier noch realer finanzieller Schaden und dafür wird der Schwurbelkönig ganz bestimmt nicht geradestehen. Auch wenn er hier von Haftung fabuliert, die übrigens auch für Falschberatung ala Schwurbelkönig existiert.
Statt immer wieder neue Schwurbelbeiträge zu verfassen solltest Du mal auf die Threads reagieren in denen Du argumentativ bereits festgenagelt wurdest, ach stimmt geht ja nicht...