Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer bei Auszahlung der Lebensversicherung
Seit mehr als zwanzig Jahren besitze ich eine Lebensversicherung, die in drei Jahren zur Auszahlung kommt. Dann bin ich 57 Jahre. Durch die unterschiedlichen Veränderungen im Bereich der Besteuerung solcher Versicherungen bin ich etwas verunsichert. Welche Art von Steuer muss ich denn nun zahlen, wenn ich den Versicherungsbetrag ausgezahlt bekomme? Bin ich von der Abgeltungssteuer betroffen oder muss ich Einkommensteuer dafür bezahlen? Vielen Dank.
AW: Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer bei Auszahlung der Lebensversicherung
Hallo Hilda,
Auszahlungen aus privaten Kapitalversicherung die vor 2005 abgeschlossen wurden (was bei Dir ja zutrifft) sind generell steuerfrei. Lediglich wenn Du eine lebenslange Rentenzahlung wählst (falls das bei Deinem Vertrag möglich ist) musst Du 32% der Rentenzahlung bei der Steuererklärung als Ertragsanteil angeben, dieser wird dann versteuert. Der Ertragsanteil liegt bei einer Auszahlung der Rente ab dem 60 Lebensjahr bei 32%. D.h. wenn Du pro Jahr 5000€ Rentenzahlung erhältst musst Du 1600€ bei der Steuer angeben, bei einem Steuersatz von 30% beläuft sich der Steuerbetrag also auf 480€.
Andere Regelungen zur versteuerung können z.B. bei Firmendirektversicherungen auftreten.
AW: Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer bei Auszahlung der Lebensversicherung
Zitat von Hilda
Seit mehr als zwanzig Jahren besitze ich eine Lebensversicherung, die in drei Jahren zur Auszahlung kommt. Dann bin ich 57 Jahre. Durch die unterschiedlichen Veränderungen im Bereich der Besteuerung solcher Versicherungen bin ich etwas verunsichert. Welche Art von Steuer muss ich denn nun zahlen, wenn ich den Versicherungsbetrag ausgezahlt bekomme? Bin ich von der Abgeltungssteuer betroffen oder muss ich Einkommensteuer dafür bezahlen? Vielen Dank.
Hallo Hilda, für Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Was die Einkommensteuer betrifft, kann ich leider nicht sagen.
AW: Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer bei Auszahlung der Lebensversicherung
Zitat von PI112
Hallo Hilda,
Auszahlungen aus privaten Kapitalversicherung die vor 2005 abgeschlossen wurden (was bei Dir ja zutrifft) sind generell steuerfrei. Lediglich wenn Du eine lebenslange Rentenzahlung wählst (falls das bei Deinem Vertrag möglich ist) musst Du 32% der Rentenzahlung bei der Steuererklärung als Ertragsanteil angeben, dieser wird dann versteuert. Der Ertragsanteil liegt bei einer Auszahlung der Rente ab dem 60 Lebensjahr bei 32%. D.h. wenn Du pro Jahr 5000€ Rentenzahlung erhältst musst Du 1600€ bei der Steuer angeben, bei einem Steuersatz von 30% beläuft sich der Steuerbetrag also auf 480€.
Andere Regelungen zur versteuerung können z.B. bei Firmendirektversicherungen auftreten.
Gruß, Chris
Hallo Chris, da liegst du falsch: Nicht 32% sondern 22%
ist der Prozentsatz! Also: 5.000 EUR, davon 22% = 1.100 EUR und davon der spätere Steuersatz als Rentner, z.B. 20% = 220 EUR. Fazit: Von 5.000 EUR Rente hättest du 220 EUR an das Finanzamt abzugeben!
P.S. Eine Einmalauszahlung ist hingegen steuerfrei!
AW: Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer bei Auszahlung der Lebensversicherung
Hallo Planvoll,
ich liege da richtig. Bei Versicherungen die vr dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden beträgt der Ertragsanteil beilebenslanger Rente ab 60 32%. Bei neueren Verträgen dagegen nur noch 22%. Kaum zu glauben, aber hier hat der Gesetzgeber doch tatsächlich was für die Bürger getan.
AW: Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer bei Auszahlung der Lebensversicherung
Zitat von PI112
Hallo Planvoll,
ich liege da richtig. Bei Versicherungen die vr dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden beträgt der Ertragsanteil beilebenslanger Rente ab 60 32%. Bei neueren Verträgen dagegen nur noch 22%. Kaum zu glauben, aber hier hat der Gesetzgeber doch tatsächlich was für die Bürger getan.
Gruß, Chris
Hallo Chris,
ich kann dir die erfreuliche Mitteilung machen, dass die seit 2005 eingeführte niedrigereErtragsanteilsbesteuerung sogar sowohl für laufende (Privat) Renten als auch für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen worden sind, gilt!
(Also: 22% mit 60 J.)