Was passiert nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?
Guten Abend,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich befinde mich derzeit in Trennung und frage mich, wie genau das bei unserem Haus mit dem Zugewinn aussieht. Mein Mann und ich haben 2000 geheiratet und sind seit etwa drei Monaten getrennt. Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Während unserer Ehe habe ich von meinen Eltern ein Haus mit großem Grundstück im Wert von ca. 200.000,- € geerbt. Dort haben wir gemeinsam gelebt und es war immer „unser“ Haus, im Grundbuch stehe jedoch nur ich drin. Hat mein Ex-Mann jetzt Anspruch auf die Hälfte des Hauses? Und wenn ja, ist dieser Anspruch tatsächlich auf das Eigentum an dem Haus (also zur Hälfte) oder „nur“ auf den Wert gerichtet? Und wann müsste ich das zahlen? Alles direkt oder geht das auch in Raten? Denn wenn ich tatsächlich 100.000,00 € auf einmal an ihn zahlen müsste, dann müsste ich das Haus verkaufen, das möchte ich auf keinen Fall! Gibt es Möglichkeiten das Haus zu schützen?
Vielleicht hat hier ja jemand ein paar Tipps für mich :-)
AW: Was passiert nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?
Der der im Grundbuch steht ist der Besitzer. Aber alles was Wertsteigerung gebracht hat oder er belegen kann dass er nicht unerheblich daran beteiligt hat das Haus zu erhalten und wertzusteigern musst du ihm wohl Ausgleich zahlen, ist aber eher ein fieses Geschäft und kann für beide Parteien teuer werden. Am besten man trennt das ohne Anwalt und nur mit Notar wenn es günstig sein soll. Setzt aber voraus dass man reden kann….
AW: Was passiert nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?
Vom Zugewinn ausgenommen sind Erbschaften und Schenkungen. Die stehen nur dem Erben bzw. dem Beschenkten zu und sind dem Anfangsvermögen (vor Ehe) zuzurechnen.
Wertsteigerungen sind davon ausgenommen.
AW: Was passiert nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?
Beim Zugewinn wird im Allgemeinen geschaut, was beide mit in die Ehe an Vermögen/Anwartschften etc. gebracht haben und was zur Trennung vorhanden ist - die Differenz ist der Zugewinn und sollte dann 50/50 geteilt werden. (Erben außen vor, wie schon bemerkt wurde.)
Beispiel:
Anfang der Ehe 2000:
Mann: Auto 20t€ + Rentenstand/Lebensversicherung 20t€ + Aktien 10t€ -> 50t€
Frau: Rentenversicherung 10t€ + geerbtes Haus 190t€ (auch wenn erst später geerbt)-> 200t€
Summe: 250t€
Im Beispiel sind in der Ehe 350t€ an Vermögen hinzu gekommen - das wären für jeden 175t€.
Beim Mann waren 50t€ am Anfang + 175t€ = 225t€ Vermögen was ihm zustehen sollte.
Bei der Frau waren 200t€ am Anfang + 175t€ = 375t€ Vermögen, was ihr zustehen sollte.
Im Beispiel müsste also der Mann der Frau 25t€ abgeben um es auszugleichen.
Bin natürlich nur Laie und kann nur meine private Meinung kundtun und keine Beratung geben.