Hallo,
ich habe ein wenig im Forum gesucht und erstmal nichts passendes gefunden.
Meine Frage ist wie läuft es eigentlich ab wenn ich ein Forwarddarlehen abschließe aber bei Fälligkeit nicht die volle Summe benötige? In die Nichtabnahmeentschädigung habe ich mich ein wenig eingelesen aber es behandelt nur den Fall das ich das Geld nicht abnehmen will.
Ich will aber das Geld dann trotzdem abnehmen! Gibt es da besondere Prüfungen der Bank ob ich das ganze Geld überhaupt brauche?
Folgende Situation:
Im März 2024 läuft meine 10 Jahres Sollzinsbindung aus. Restschuld wird 110.000€ sein wenn ich keine Sondertilgung in der Zwischenzeit machen sollte.
Und da ist meine zentrale Frage: Prüft die Bank die bestehende Restschuld bevor sie das Forwarddarlehen auszahlt bzw. ablöst?
Wenn ich jetzt zwischenzeitlich nochmal von der Sondertilgung Gebrauch mache, könnte es sein das im März 2024 nur eine Restschuld von 82.000€ vorhanden ist.
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen die 110.000€ abzunehmen (könnte dann in eine Terassenüberdachung oder ein neues Auto fließen) aber ich bezweifle das die Bank mir das einfach gibt, oder überweisen sie das Geld ohne groß zu prüfen?
MfG
Baumbart87