Wie lange hat Verkäufer Zeit für Zahlungsbestätigung / Schlüsselübergabe?
Guten Tag,
folgender Fall ist für mich von Interesse:
Eine Immobilie wurde gekauft, Kaufvertrag notariell beurkundet, Räumung des Gebäudes / Übergabe erfolgte und vollständiger Kaufpreis wurde überwiesen.
Die Überweisung erfolgte fristgerecht bereits zu Beginn einer 14-Tage-Frist, alle Beträge wurden online überwiesen.
Nun "verzögert" der Verkäufer die Herausgabe der Schlüssel mit folgenden Argumenten:
- Kredit A ist noch nicht ausgebucht, die Bank hat dafür anscheinend mehrere Arbeitstage veranschlagt. Zahlungseingang bei der Bank war aber schon längst.
- Obwohl der Betrag x auch bereits auf dem Girokonto eingegangen ist, möchte der Verkäufer auf eine "Kontenabrechnung" warten, weil sonst angeblich keine Rechtssicherheit bestehe.
Im Kaufvetrag ist netterweise festgelegt, dass ich den Kaufpreis 14 Tage nach Räumung bezahlen muss. Keine Frist besteht jedoch für den Verkäufer für die Bestätigung der Zahlung
bzw. die Schlüsselherausgabe.
Ist sowas üblich bzw. muss man sich sowas bieten lassen? Ein Verkäufer könnte sowas ja schnell ausnutzen, ohne dies im besagten Fall unterstellen zu wollen.
AW: Wie lange hat Verkäufer Zeit für Zahlungsbestätigung / Schlüsselübergabe?
Jep, Cashier139
hier zeigt sich es wieder, dass ohne fachliche Ausbildung völliger Mist rauskommt, wenn man es selber machen will!
Denn zu einen es gibt kein rechtlichen Begriff, wie "Schüssel-,- übergabe,....", diese Begriff kann man eher Strafrecht wiederfinden, dann wenn sich solche Stichworte fallen, findet man sich eher vorn Kadi wieder!
Lese ich ihr Schreiben hier. Frage Ich mich wer hat ihnen diesen teueren Mist verbrochen hat! Würde ich hier ihre einzelnen Sätze aufzeigen, was "ihr Schreiben" bedeutet!
Im Kaufvetrag ist netterweise festgelegt, dass ich den Kaufpreis 14 Tage nach Räumung bezahlen muss.
Keine Frist besteht jedoch für den Verkäufer für die Bestätigung der Zahlung bzw. die Schlüsselherausgabe.
Seinen Sie mal ernsthaft!
Was habe Sie an diesen beiden Sätzen nicht verstanden? Es steht "nach Auszug" und nicht "vor Auszug"!
Daraus ergibt sich folgende Situation: Sie schulden "ihrer" Bank das Darlehn, die Grundschuld in voller Höhe hinzu kommt das sie bei Teilauszahlung die monatlichen Zinsen zuzahlen haben, bei Vollauszahhlung die Zins und Tilgungsraten, sowie die Grundschulden aus Abteilung III des Hauses!
Können Sie die Grundschulden an ihren Gläubiger übertragen ? Nein ja dann haben Sie keinen Rechtsanspruch auf "billige Grundschuldzinsen aus den IDV", ondern nur die teueren Konsumkreduite aus den AVD!
Weil ihr Darlehn nicht durch diese Grundschuld besichert ist!
Ich hoffe für Sie, dass das Geld des Darlehn ihres Gläubiger auf das Konto des anderen Senoirgläubigers überwiesen haben und nicht auf das Privatkonto des Vekäufers!
Weil dann das Geld weg ist, und der Seniorgläubiger die Freigabe der GS, mangels Tilgung veweigern wird!
So wie Sie, es geschrieben haben befinden Sie sich in einer Zwischenphase und das nur weil Sie völlig vertragswidrig verhalten haben.
Zieht der Verkäufer nicht aus, gehen Sie und ihre Familie in die Insolvenz! Und der Verkäufer wegen besonderen schweren Betrug, eine langjährige Haftstrafe wegen Betrug nach § 263 Abs. 3 Satz 2 und 3 StGB.
Ob ihr Gläubiger wegen Sie wegen § 265 b StGB anzeigt und damit eine mögliches Insolvenzverfahren adsurdum führt wäre nicht ungwöhnlich!
Überlassen Sie endlich einigermaßen ausgebildete Vermittler solche komplexe Fälle, das erspart zumindest eine mögliche "Insolvenz" bei einer "geplatzen" Finanzierung!
AW: Wie lange hat Verkäufer Zeit für Zahlungsbestätigung / Schlüsselübergabe?
Hallo, meine Meinung hierzu:
also der Verkauf ist ein Zug um Zug Geschäft. Wenn der Notar schreibt das der Kaufpreis nach Räumung zu zahlen ist, vergewissert man sich das die Immobilie wie vereinbart geräumt wurde und überweist dann das Geld (geht also zu seiner finanzierenden Bank und lässt diese so überweisen, wie es der Notar in seinem Fälligkeitsbrief geschrieben hat bzw. überweist selbst, wenn keine Finanzierung notwendig war).
So ist es ja wohl auch geschehen.
Mit der vollständigen Kaufpreiszahlung gehen dann nach meiner Meinung Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sich dann, den Vertragsbesitz zu übergeben (=Schlüssel). Das sollte auch so im Kaufvertrag stehen.
Üblicherweise ist der Besitz unverzüglich zu übergeben - also ohne Verzug.
Jetzt muss man zwei Sachen unterscheiden:
1. Übergang des Eigentums: Das Notariat gibt die Eigentumsumschreibung auch dann an das Grundbuchamt, wenn der Käufer einen Nachweis erbringen kann, dass er das Geld bezahlt hat - sollte hier also möglich sein
Damit wird man schon mal Eigentümer der Immobilie. Besitzer (also Schlüsselinhaber aber nicht).
2. Übergang des Besitzes: Möglicherweise kommt es zu einer kurzen Verzögerung für die Buchung des Darlehens. Wenn der Verkäufer aber das von seiner Bank gesagt bekommen hat, gibt es erst Recht keinen vernünftigen Grund den Schlüssel nicht zu übergeben. Das Argument der Kontenabrechnung halte ich für vorgeschoben, da eine erfolgte - und für den Verkäufer sichtbare - Überweisung von der Bank nicht mehr zurückgebucht werden darf.
Kurzfassung:
Der Verkäufer ist verpflichtet den Schlüssel zu übergeben. Tut er dies auch weiterhin nicht, würde ich mit dem Notariat abklären das Sie wirklich Eigentümer werden (weil bezahlt wurde) und dann mal einen Anwalt fragen. Da steht ja dann auch Schadenersatz im Raum. Als Eigentümer darf man doch wahrscheinlich dann auch Schlösser auswechseln lassen.