Sparkasse - Erstattung von Kontoführungskosten, Hilfe!
Hallo Liebe Mitglieder,
und zwar habe ich von der Sparkasse das schreiben erhalten, das meine Anfrage zu der Rückerstattung geprüft wurde!
die Sparkasse sagt sie habe zulezt am 01.01.2020 den Preis der Führungsgebühr von 6.90 auf 7.90 erhoben.
Unter beobachtung des BGH Urteils ist es unklar ob diese Preiserhöhung rechtswirksam mit Ihnen verinbart wurde.
Daher erthalten sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung von 22€
Es setzt sich wie folgt zusammen : 1€ pro Monat für den 01.01.2020-30.09.2021
Soll ich das jezt so annehmen oder nicht. Mir kommt das so vor als hätten die kein Bock zu zahlen und wollen mich für dumm verkaufen...
AW: Sparkasse - Erstattung von Kontoführungskosten, Hilfe!
Wenn du der Meinung bist, dass deine Bank dich für Dumm verkauft, wäre sicher ein Wechsel zu einer anderen Bank anzuraten. Es gibt ja noch Banken die keine Gebühren verlangen. Ob es für dich dann sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Und ein wechsel muss ja eh erst vorbereitet werden somit erst ein neues Konto eröffnen dann wechseln. Auf die Schufa natürlich aufpassen....
AW: Sparkasse - Erstattung von Kontoführungskosten, Hilfe!
Auch 6,90€/Monat sind in z.B. 10 Jahren stattliche 828€ - da muss man sich immer den entsprechenden Gegenwert anschauen -
was nutze ich bei der bisherigen Bank und ist es mir das wert? (Oder reicht mir u.U. ein kostenloses Onlinekonto aus?)
Bei "nur" 22€ ist natürlich die Frage, ob es sich lohnt dafür einen Rechtsanwalt/Verbraucherzentrale o.ä. einzuschalten.
AW: Sparkasse - Erstattung von Kontoführungskosten, Hilfe!
Die Frage, die du nicht beantwortest, ist wie denn die 6,90€ vereinbart worden sind? Könnte ja durchaus auch im Rahmen einer Kontoeröffnung schriftlich vereinbart sein.
Dann wäre die Differenz von 1€ ohne Zustimmung deinerseits erfolgt und die Bank erstattet dir die 22Monate 'a 1€ zurück. Dann wäre alles rechtens.
Keine Ahnung, was du dir erhofft hast? Die vollen 6,90€/Monat zurück? Ich glaube kaum, dass zu bei der Sparkasse jemals ein kostenloses Konto vereinbart hattest.
AW: Sparkasse - Erstattung von Kontoführungskosten, Hilfe!
Das Problem ist aktuell, dass die Banken das BGH Urteil sehr speziell auslegen. Also Erhöhungen waren nicht rechtskonform, aber vor 1.1.2018 ist alles verjährt.
d.h. Banken interpretieren das Urteil so, dass die "nicht rechtmäßigen" Erhöhungen vor 1.1.2018 zwar "nicht rechtmäßig", aber durch Verjährung "rechtmäßig" wurden. Also bieten Banken aktuell die Erstattung der Erhöhung der Kontoführungsbegühren, wenn diese ab 1.1.2018 erhöht wurden.
Sehr viel logischer ist die Auslegung, dass alle Erhöhungen ungültig waren und somit die "Ursprungsvertrag" gilt. Nur kann eben wegen der Verjährung nur ab 1.1.2018 zurück gefordert werden.
Aber das werden auch Gerichte klären müssen, ob die Verjährung nur für die Erstattungen gilt oder auch für die Erhöhungen vor 1.1.2018...