Zitat von
tneub
Generell ist zu beachten, dass ein vergünstigter Verkauf Schenkungsteuer auslösen kann. Das ist weniger der Fall zwischen deinen Eltern und dir, weil da die Freibeträge hoch sind, sondern zwischen den Eltern und deinem Partner, da hier die Freibeträge geringer sind.
Im Gegenzug besteht bei Schenkung die Rückforderbarkeit bei Pflegebedürftigkeit.
Allerdings ist zu beachten, dass das Haus ja nicht nur deinen Eltern gehört, sondern auch den Geschwistern. Die Verkäufe der Anteile sind dann alle einzeln zu betrachten. Damit werden aber auch die Beträge pro Vorgang deutlich kleiner für die ggf. Schenkungsteuer anfallen könnte. Das ist in dem Fall positiv für euch.
Du/Ihr kauft ja von jedem den Anteil ab. Dann solltest du natürlich auch das Geld entsprechend des Notarvertrages an jeden einzeln überweisen.
Sinnvoll ist, wie angesprochen ein Gutachten erstellen zu lassen oder sich zumindest auf einen Verkehrswert festzulegen, den alle Parteien akzeptieren.
Angenommen du hast 10% , deine beiden Geschwister je 10% und deine Eltern 70%
Dann macht es z.B. Sinn, dass du und dein Partner jeweils 5% von deinen Geschwistern kaufen, dein Partner von deinen Eltern 40% und du von deinen Eltern 30% (wovon ein Teil oder alles geschenkt sein könnte). Dann hättest du 10%(bisher) +5%+5%+30% = 50% und dein Partner 5%+5%+40%=50%.
Natürlich kann auch dein Partner einen Teil geschenkt bekommen.
Für den Fall einer Trennung heißt aber geschenkt auch geschenkt. Soll die Schenkung von 40-50% nur dir zuzurechnen sein, müsste dein Anteil am Haus größer ausfallen oder die Schenkung müsste unabhängig vom Hauskauf stattfinden.
Die Grunderwerbsteuer fällt bei Verkäufen in gerader Linie (inklusive Partner) nicht an. Dagegen kann es bei Verkäufen zwischen den Geschwistern und dir (und deinem Partner) zur Grunderwerbsteuerpflicht kommen. Die Schenkung zwischen deinen Eltern und dir ist also kein Argument für den Preisnachlass, sondern mann sollte die (Teil)schenkung schon im Notarvertrag mit ausweisen.
Bitte beachten, dass oben genannte stellt Laienwissen dar.
Ich würde das ganze vorab mal mit dem Notar oder einen Anwalt/Steuerberater durchexerzieren.
Bei dem Vorgang werden mehrere Themenbereiche verzahnt, wo aus meiner Sicht eine gewisse ganzheitliche Beratung erfolgen sollte (Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer/Rückforderung der Schenkung bei Pflegebedürftigkeit und einiges mehr)