Wir wollen ein Haus verkauft das wir aktuell vermieten. Das Haus steht auf einem Erbbaurechts Grundstück.
Kann ich in dem Verkaufsvertrag den aktuellen Mietern ein Mieterecht für 10 Jahre zusprechen? Sodass der Käufer die Mieter nicht aus der Immobilie schmeißen kann?
Wenn ja: Muss der Grundstückseigentümer das akzeptieren?
Willst du das meiste Geld beim Verkauf aus deiner Immobilie rausholen oder willst du dem Mieter möglichst lange in deinem Haus behalten?
Beides unter einen Hut zu bekommen ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Fassen wir zusammen du besitzt ein Haus das auf einem Grundstück steht, welches dir nicht gehört und du möchtest dass die jetzigen Mieter noch lange drin wohnen können? Verkaufe es an die Mieter bis der Grundstückseigentümer das Grundstück zurück fordert.
dann müsste der neue Besitzer des Hauses eigentlich die Miete vom Haus das er nur kaufen könnte für die 10 Jahre schon einmal vom Kaufpreis abziehen. Wer weiß wann er er es an den Grundstücksbesitzer zurück geben muss. Dann ist vielleicht das Haus von den Mietern sanierungsbedürfitg und er müsste dann nach für vielleicht 10 Jahre die er es selber noch nutzen könnte viel sanieren…. Das wird sicher noch einmal einen deutlichem
Abschlag auf den Kaufpreis Kosten. Es muss sich ja trotz der negativen Eigenschaften ja noch lohnen für den Käufer, das geht dann nur zu einem für den Käufer günstigen Kurs. Somit müsste nach allen Abschlägen für eine Sanierung bis zur Rückgabe noch unter dem Strich mehr über Bleiben als wenn er es anders angelegt hätte für die Zeit.
so wird das Haus für viele sicher uninteressant. Wie meist allein schon bei Erbbaurecht alleine schon
Und wie lange geht das Erbbaurecht noch? und könntest du mit dem minderpreis leben?
Von 10 Jahre Miete und Rückstellungen fürs Haus? Und auch damit, dass das Haus nicht mehr Wert ist als die jetzige Miete die nach den 10 Jahren nicht nutzen durch den neuen Besitzer und abzüglich der Kosten die in der Zeit entstehen für den Erhalt des Hauses? Das wäre ja für jemand das Ziel nach Abzug aller Kosten bei Rückgabe noch ein positives Ergebnis zu haben. Denn für Eigennutzung ist das Objekt auch uninteressant.
Und ja ich könnte mit den Mindereinnahmen leben. Mir geht es nur darum herauszufinden, ob der grundstückseigebtümer das vorhaben absegnen muss oder ob das ohne Ihn über die Bühne zu bringen ist. Denn der hätte mit sicherheit etwas dagegen.
Meist möchte derErbbaugeber schon selber entscheiden wer auf seinem Grundstück lebt und wohnt. Aus dem Grund gab es ja mal den Vertrag. War aber nie interessant für mich aus dem Grund keine Antwort hier zu.
wollte nur darstellen dass das Haus sicher ganz deutlich unter dem Wert den Eigentümer wechseln wird….. vielleicht ist der erbbaugeber interessiert am Haus wäre auch eine Option.
Hallo, aus meiner Sicht sollte die Antwort im Erbbaurechtsvertrag stehen. Wenn bisher vermietet werden durfte, sollte vom Erbbaurechtsgeber wenig dagegen sprechen das auch weiter vermietet werden darf. Zumal der Mietvertrag ja kürzer als die Restlaufzeit des Erbbaurechts ist.
Wenn ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird, muss der Erbbaurechtgeber aber sehr wahrscheinlich zustimmen....
Ich würde mit dem Notar sprechen, ob und wenn ja mit welcher Formulierung im Kaufvertrag eine Kündigung des Mieters durch den neuen Käufer ausgeschlossen werden kann.