Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Wir haben über die Wüstenrot ein Darlehen angefragt, dazu werden wir ein bereits bestehendes Objekt beleihen und als Eigenkapitalersatz für ein weiteres Objekt (Vermietung) einsetzen.
Wir haben nun die Unterschriftsreifen Darlehensverträge vorliegen. jedoch steht in dem Darlehensvertrag zur Beleihung folgendes:
“ Die Darlehensgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Besich- tigung des Beleihungsobjekts sowie die ggf. erforderliche gutachter- liche Objektbewertung die bei der Beleihungsprüfung zu Grunde gelegten Werte bestätigt. Die Besichtigung haben wir veranlasst.”
Wir haben der Wüstenrot selbstverständlich alle Dokumente die angefordert wurden inkl. aktueller Bilder (innen und außen) zukommen lassen. Es wurde ein sog. Tisch Gutachten erstellt und daraufhin der Beleihungswert ermittelt.
Muss ich mir bzgl. Des “Vorbehalts” nun noch sorgen machen - oder ist dies einfach der so viel besagte “Besichtigungstermin”, der Pflicht ist?
Unser Berater hat gesagt wir könnten beruhigt zum Notar gehen und den KV zum Grundstück unterschreiben.
Danke euch für eure Antworten
!
LG
NR