Darlehensvertrag vorliegen, Gutachter soll kommen

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Nreese1994
    Nreese1994 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    12.09.2021
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Darlehensvertrag vorliegen, Gutachter soll kommen

    Hallo zusammen,

    Folgender Sachverhalt liegt vor:

    Wir haben über die Wüstenrot ein Darlehen angefragt, dazu werden wir ein bereits bestehendes Objekt beleihen und als Eigenkapitalersatz für ein weiteres Objekt (Vermietung) einsetzen.

    Wir haben nun die Unterschriftsreifen Darlehensverträge vorliegen. jedoch steht in dem Darlehensvertrag zur Beleihung folgendes:

    “ Die Darlehensgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Besich- tigung des Beleihungsobjekts sowie die ggf. erforderliche gutachter- liche Objektbewertung die bei der Beleihungsprüfung zu Grunde gelegten Werte bestätigt. Die Besichtigung haben wir veranlasst.”

    Wir haben der Wüstenrot selbstverständlich alle Dokumente die angefordert wurden inkl. aktueller Bilder (innen und außen) zukommen lassen. Es wurde ein sog. Tisch Gutachten erstellt und daraufhin der Beleihungswert ermittelt.

    Muss ich mir bzgl. Des “Vorbehalts” nun noch sorgen machen - oder ist dies einfach der so viel besagte “Besichtigungstermin”, der Pflicht ist?

    Unser Berater hat gesagt wir könnten beruhigt zum Notar gehen und den KV zum Grundstück unterschreiben.

    Danke euch für eure Antworten !

    LG
    NR

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.909
    Danke
    61

    Standard AW: Darlehensvertrag vorliegen, Gutachter soll kommen

    Hallo, Nreese1994!

    Die Würot hat sehr strenge Richtlinien, in Bezug auf die Darlehnsvergabe! Eine persönliche in Augenscheinnahme, gilt hier ab 100.000 € Darlehn! So wie der Gesetzgeber es verlangt, siehe § 505 a bis d BGB.
    Ihre Frage: [QUOTE"Muss ich mir bzgl. des “Vorbehalts” nun noch sorgen machen - oder ist dies einfach der so viel besagte “Besichtigungstermin”, der Pflicht ist? [/QUOTE] Jawohl, dieser Termin ist Pflicht!

    Zwar kann man über Google das Haus von außen ansehen, ob es vorhanden ist! Auch die Fotos helfen. Aber ob das Haus eine Rotte ist, wo jährlich das Abwasser wegen Überflutung bis zur Kellerdecke steigt, das kann nur ein Mensch in Augenschein nehmen.

    Auch die Zürs Geo Daten sind nur ein Hinweis auf ein mögliches jährliches "Land unter", bei seinem neuen Grundstück!

    Die Aussage vom Berater:
    Unser Berater hat gesagt wir könnten beruhigt, zum Notar gehen und den KV zum Grundstück unterschreiben.
    Hat das der Berater wirklich vor Zeugen ausgesagt? So haftet dieser für die Aussage auch! Habe hier auch eine Urteil veröffentlicht. Bei der Rubrik: "Umschuldung gesucht" nachzulesen.

    bruno68

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.301
    Danke
    1028

    Standard AW: Darlehensvertrag vorliegen, Gutachter soll kommen

    Zitat Zitat von Nreese1994
    Hallo zusammen,

    Folgender Sachverhalt liegt vor:

    Wir haben über die Wüstenrot ein Darlehen angefragt, dazu werden wir ein bereits bestehendes Objekt beleihen und als Eigenkapitalersatz für ein weiteres Objekt (Vermietung) einsetzen.

    Wir haben nun die Unterschriftsreifen Darlehensverträge vorliegen. jedoch steht in dem Darlehensvertrag zur Beleihung folgendes:

    “ Die Darlehensgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Besich- tigung des Beleihungsobjekts sowie die ggf. erforderliche gutachter- liche Objektbewertung die bei der Beleihungsprüfung zu Grunde gelegten Werte bestätigt. Die Besichtigung haben wir veranlasst.”

    Wir haben der Wüstenrot selbstverständlich alle Dokumente die angefordert wurden inkl. aktueller Bilder (innen und außen) zukommen lassen. Es wurde ein sog. Tisch Gutachten erstellt und daraufhin der Beleihungswert ermittelt.

    Muss ich mir bzgl. Des “Vorbehalts” nun noch sorgen machen - oder ist dies einfach der so viel besagte “Besichtigungstermin”, der Pflicht ist?

    Unser Berater hat gesagt wir könnten beruhigt zum Notar gehen und den KV zum Grundstück unterschreiben.

    Danke euch für eure Antworten !

    LG
    NR

    Warum zeichnet man ein Angebot der Wüstenrot? Ich kenne keine Konstellation, wo die Wüstenrot mit ihrem Konditionen und Bedingungen im oberen Drittel angesiedelt ist!!

Ähnliche Themen

  1. Gutachter DSL-BANK

    Von Salvador im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 29.08.2019, 20:44
  2. Antworten: 33
    Letzter Beitrag: 10.07.2019, 21:57
  3. Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 19.08.2018, 08:21
  4. Ab wann muss die Krankmeldung vorliegen?

    Von Ratatouille im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.01.2011, 22:03
  5. Muss für die Baufinanzierung ein Arbeitsvertrag vorliegen?

    Von John-Boy im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.11.2010, 11:30