Umschuldung gesucht

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  1. Avatar von slkr2021
    slkr2021 ist offline
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    Idee Umschuldung gesucht

    Hi zusammen,

    ich, 36 Jahre, suche eine Möglichkeit 2-3 größere Kredite und ein paar Kleinkredite umzuschulden. Die Gesamtsumme liegt bei 58.000 € und wird aktuell auch so bedient.
    Der Grund für die Umschuldung ist primär die Möglichkeit der Reduzierung der Ratenhöhe sowie einen alleinigen Gläubiger zu bedienen.

    Auch habe ich hier schon einige Beiträge gelesen und bin teils schon erschrocken, wie forsch auch auf Mitglieder eingegangen wird, die (ja, man kann es nie genau wissen) in einer dringlichen Lage sind.

    Als monatliche Ratenhöhe stelle ich mir 500 € vor, wohlwissend, dass die Gesamtrückzahlung dann lt. grober Rechnung um die 10 Jahre dauern wird.
    Mir ist auch sehr wichtig, dass dies im Falle einer "Zusammenarbeit" offiziell über einen Kreditvertrag läuft und auch die Möglichkeit der Sondertilgung gegeben ist.
    Die Sparkasse (Hauptkreditgeber) erklärt sich leider nicht bereit, eine Ratenreduzierung vorzunehmen. Bedingt durch die Kleinkredite bekomme ich auch keine andere Bank dazu bereiterklärt, die Umschuldung vorzunehmen.

    Ich bin in ungekündigter und unbefristeter Anstellung tätig und bediene zusätzlich noch eine Teilselbständigkeit, die ich aber für die Berechnung bewusst außen vor lasse.
    Daher die Frage: Gibt es hier jemanden, der sich dazu bereiterklärt oder auch, der jemanden vermitteln kann?

    Die genauen Gründe, wie die Situation jetzt entstanden ist, erkläre ich auch gerne im telefonischen Gespräch oder z.B. per Skype, damit man auch ein Gesicht zu der Person hat.

    Falls weitere Fragen entstehen sollten, beantworte ich die selbstverständlich gerne.

    Beste Grüße

    slkr

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Es geht nur der Weg über die Schuldnerberatung, Verwandtschaft oder wenn das nicht geht privat Insolvenz. Wenn deine Hausbank dir keinen Einzelkredit geben möchte, wird das seinen Grund haben.

  3. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Auch habe ich hier schon einige Beiträge gelesen und bin teils schon erschrocken, wie forsch auch auf Mitglieder eingegangen wird, die (ja, man kann es nie genau wissen) in einer dringlichen Lage sind.
    Mir ist durchaus bekannt, dass hier nicht unbedingt immer die nettesten User unterwegs sind. Aber wenn du den ein oder anderen Beitrag gelesen hast, dann hast du sicherlich auch gesehen, dass die Chance hier jemanden zu finden, der 58k vergibt, nahe Null ist. Selbst kleinere Gesuche im drei oder niedrigen vierstelligen Bereich haben keine Aussichten auf Erfolg.

  4. Avatar von slkr2021
    slkr2021 ist offline
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Hi Dante,

    ja, das ist alles kein Problem. Ich klammere mich momentan nur an jede erdenkliche Möglichkeit. Vielleicht habe ich den Sinn dieses Forums auch nicht korrekt verstanden. Die Anfrage habe ich auch nur gestellt, weil es so viele weitere Beiträge hier gibt. Vielleicht sollte der Foren-Admin dann solche Beiträge grundsätzlich verbieten? Also wenn sowieso nichts dabei rumkommt meine ich natürlich.

  5. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Hallo,

    das große Problem in solchen Fällen ist leider oft, dass die User einfach die Wahrheit nicht sehen wollen. Und diese Wahrheit ist leider oft, dass eine Überschuldung vorliegt, so wie bei Dir. Du kannst, so wie du schreibst, die Ratenlast nicht mehr bedienen und möchtest gerne umschulden in niedrigere Rate und längere Laufzeit über 10 Jahre, was es einfach als Produkt so nicht gibt, bzw. Deine Bank, die Dich gut kennt, nicht machen will.

    Daher wäre der erste Anlaufpunkt die Schuldnerberatung, was nicht heißt, dass man versagt hat, sondern dass man wirklich die Dinge in Angriff nehmen und nicht mehr vor sich herschieben will. Dort wird man versuchen mit Dir zusammen bei den Gläubigern niedrigere Raten oder einen Teilverzicht auf die Schuldsumme auszuhandeln.

    Was verdienst Du denn und wie viele unterhaltspflichtige Personen sind vorhanden in Deiner Familie (Frau/Kinder) ?

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Na ja,

    das warum oder wieso Schulden da sind, ist eher nebensächlich. Aber die Tatsache ist, dass Sie volljährig sind und für ihr handeln, die persönliche volle Haftung übernehmen müssen.
    Es ist egal, warum Schulden da sind. Schulden entstehen grundsätzlich, wenn man eine gewisse Zeit am Limit lebt und unverhofft extra Kosten auf einen zukommen.
    Wo liegt der Fehler? Allein an den Leben am Limit ist schuld am Desaster. Wer kennt nicht den Spruch: "Spare in der Zeit, so haste in der Not!"

    Allerdings weiß ich um die plakative Werbung, zur Volksverblödung "Lebensstil", u.a. "Der Kredit, der wie gemacht für Sie ist. Die Produkte passen sich Ihrem Leben an, .....", Schaut man in die Preisliste so ist dort nur die gesetzlichen Handgriffe mit der Kostenlosigkeit abgegolten, für alles andere zahlt man richtig drauf.

    Damit ihnen ein Licht aufgeht, bei 96 Monaten Laufzeit und ihre 58.000 € Schulden, sind wir schon 504,20 € reine Tilgung und längere Laufzeiten kosten mehr Zinsen!

    Damit Schuldner verstehen, wie beschießend ihre Lage ist!

    1) Sie haben Schulden
    2) Sie träumen noch, das Sie die Regeln festlegen können
    3) Sie hatten keine Schuld, dass sie Schulden angehäuft haben, es war der Umstand, die Anderen!
    ......

    Meist ist dies die Ausreden. Tatsache ist und bleibt letztlich die Schulden haben aber Sie und diese müssen jetzt bezahlt werden! Wissen Sie eigentlich warum ihnen keiner helfen will bzw. kann? Weil Sie, diese benötigte Dienstleistung nicht bezahlen können.

    Expertendienstleistung kostet, wegen der Schadenshaftung an den Kunden immer Geld!
    Weil das kaiserliche Gericht, schon seit 1902 (RGZ 52,365); ... dass es ausreicht, wenn jemand mit erkennbarem Bedarf an zuverlässigem Auskunft an einen Anwalt wendet, ein mit Haftung verbundener Auskunftsvertrag aus sozialtypischem Verhalten zustande kommt.

    Auf den Parteiwillen haften zu wollen (Rechtsbindungswillen) kommt es nicht an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont (RG JW 1928, 1134 f.).

    Es muss nicht einmal eine Vergütung für den Tippgeber vorliegen.

    Nun konnte man geneigt sein zu sagen: "Gut, das ist schon fast 100 Jahre her"; aber da ist man in völligen Irrtum.
    OLG Dresden: Makler haftet auch für mündlichen Rat.
    Für Versicherungsmakler kann die Beratungshaftung schon bei mündlich abgegeben Ratschlägen und sogar für eine nicht erteilte Empfehlung greifen. Die Details nennt ein Hinweisbeschluss des OLG Dresden, auf den die Kanzlei Michaelis aufmerksam macht.
    Der Fall ist gar nicht so selten: Ein Beamtenanwärter überlegt den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Im Zuge einer Online-Recherche hinterlegt der Interessent seine Kontaktdaten über die Homepage eines Versicherungsmaklers. Später ruft ein selbstständiger und mit der Internetpräsenz kooperierender Makler zurück und erbittet unter anderem Unterlagen zum Gesundheitszustand des Interessenten, der am Wolff-Parkinson-Syndrom leidet. Nach der Marktrecherche teilt der Makler mit, dass der Abschluss einer PKV wegen der Vorerkrankung nicht möglich sei.
    Dem Interessenten gelingt es aber später - ohne Beteiligung des besagten Maklers -, in die PKV zu wechseln, er muss aber eine höhere Versicherungsprämie in Kauf nehmen. Daraufhin verklagt er den ursprünglichen Makler auf Schadenersatz wegen Falschberatung. "Der Makler soll einen Hinweis auf eine sogenannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer unterlassen haben", berichtet Fabian Kosch von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.
    Neubeamte müssen oft maximal 30 Prozent Zuschlag zahlen
    Hintergrund: Mit der Öffnungsaktion erlauben viele Anbieter eine Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse und ohne Risikoprüfung mit einem Beitragszuschlag von maximal 30 Prozent, aber nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Erst-Verbeamtung. Darauf habe der Makler nicht hingewiesen, so der Vorwurf. Der Makler verteidigte sich primär damit, dass zwischen ihm und dem Interessenten gar kein Maklervertrag zustande gekommen sei, denn er habe keinen Rechtsbindungswillen für seine Auskünfte gehabt. Ebenfalls könne er ohne eine schriftliche Maklervollmacht gar keine Vermittlung vornehmen, sodass eine Verpflichtung zur Beratung mangels Vertrages und Vollmacht ausscheide.
    Das sieht das OLG Dresden anders. In seinem Hinweisbeschluss vom 10. März 2021 bestätigt das Gericht: Ein Versicherungsmaklervertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Er kann sowohl mündlich oder aber, wie im zu entscheidenden Fall, durch Eingabe von Kontaktdaten über die Internetpräsenz eines Maklerunternehmens und anschließende telefonische Kontaktaufnahme zur individuellen Beratung seitens des Maklers zustande kommen (Az.: 4 U 2372/20).

    Verteidigung des Maklers nicht stichhaltig für die Richter.
    Wie schon die Vorinstanz LG Leipzig (Az.: 08 O 3153/17) hat das OLG die Argumentation des Maklers verworfen. Bereits der telefonische Kontakt und das Anfordern von Daten sowie das Stellen von Fragen zur persönlichen Situation sprächen deutlich für einen Rechtsbindungswillen zur Beratung.
    Die Erörterung des Versicherungsbedarfs und die getätigte Anfrage zur Versicherbarkeit sowie die dafür geltenden Konditionen seien für sich genommen ausreichend, um das objektive Erscheinungsbild einer Versicherungsvermittlungstätigkeit auszufüllen.
    Das OLG nahm einen die Haftung begründenden Versicherungsmaklervertrag mit den damit einhergehenden Beratungspflichten an, so Jurist Kosch.
    Daraus folgt:
    Der Makler hätte umfassend beraten (nach Paragrafen 60, 61 VVG) und damit auch auf die im vorliegenden Fall anwendbare Öffnungsaktion hinweisen müssen.

    Selbst Tippgeber haften bei Verstoß gegen Info-Pflichten!
    Der Makler argumentierte, nur Tippgeber hätte sein zu wollen und sei deshalb der Falsche für Schadenersatz.

    Nach dem vorgelegten Briefpapier des Maklers konnte auch dieses Argument die Richter nicht überzeugen.

    Selbst als Tippgeber könne eine persönliche Haftung wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten (gemäß Paragraf 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Paragraf 11 Abs. 1 VersVermV) in Betracht kommen.

    Folglich wurde der Makler dazu verurteilt, den Schaden der Mehrprämien zu ersetzen!

    Der Beschluss hat weitgehende Folgen. "Die Annahme eines Maklervertrages und die damit einhergehenden umfassenden Beratungspflichten werden sehr weit nach vorne verlagert", sagt Kosch. Wenn anhand der objektiven Umstände eine individuelle Beratung mit dem möglichen Ziel auf Abschluss eines Versicherungsvertrages bereits beginnt, entstehe eine rechtsverbindliche und umfassende Beratungsverpflichtung.

    • Auch telefonische Auskunft kann Beratungspflicht auslösen!

    Dazu sei nicht zwingend ein schriftlicher Maklervertrag oder eine Bevollmächtigung nötig. "Schon einfache Auskünfte, etwa am Telefon, können eine Haftungsverantwortung für Deckungslücken oder wie hier für eine Mehrprämie auslösen", warnt der Jurist.

    • Der Makler kann also auch nicht nur für falsche Vermittlung, sondern auch für eine "Nichtvermittlung" haften!

    Die Öffnungsklausel für Beamte sollte zum Grundwissen für alle in der PKV tätigen Versicherungsvermittler gehören. "Ohne Abklärung aller Möglichkeiten sollte kein Vermittler die Auskunft geben, dass jemand nicht versicherbar ist", so das Fazit von Kosch.
    Das krasse ist auch
    EuGH Wettbewerbsverstoß durch einmalige Falschauskunft.
    Durch Urteil vom 16.04.2015, Az.: C 388/13 hat der EuGH entschieden, dass auch die im Einzelfall erteilte falsche Auskunft gegenüber einem Verbraucher als irreführende Auskunft und damit als wettbewerbswidrig zu qualifizieren sei.
    Der Kunde eines Kabelfernsehdienstes, der nicht mehr das genaue Kündigungsdatum für seinen laufenden Vertrag wusste, hatte die Firma um Mitteilung gebeten, bis wann sein Vertrag liefe.
    Von dem Unternehmen wurde ihm ein – wie sich später herausstellte – falscher Zeitpunkt benannt.
    Der EuGH hatte daraufhin zu entscheiden, ob eine solche objektiv falsche Auskunft einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.
    Der Generalanwalt hatte die Ansicht vertreten, dass in einem solchen Einzelfall keine Geschäftspraktik zu sehen sei.
    Seitens des EuGH hat man dies jedoch anders entschieden.

    • Es sei völlig unbeachtlich, dass das Verhalten des betreffenden Gewerbetreibenden nur einmal vorkam und nur einen Verbraucher betraf!

    • Weder die Definitionen in Art. 2 Buchst. c und d, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, noch diese Richtlinie in ihrer Gesamtheit enthielten nämlich einen Hinweis darauf, dass die Handlung oder die Unterlassung des Gewerbetreibenden sich wiederholen oder mehr als ein Verbraucher davon betroffen sein müsste.
    Es erklärt, warum keiner von Fach, ihnen helfen wird!

    bruno68

  7. Avatar von Dante
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Hi Dante,

    ja, das ist alles kein Problem. Ich klammere mich momentan nur an jede erdenkliche Möglichkeit. Vielleicht habe ich den Sinn dieses Forums auch nicht korrekt verstanden. Die Anfrage habe ich auch nur gestellt, weil es so viele weitere Beiträge hier gibt. Vielleicht sollte der Foren-Admin dann solche Beiträge grundsätzlich verbieten? Also wenn sowieso nichts dabei rumkommt meine ich natürlich.
    Naja den Sinn des Forums sehe ich, zumindest für mich primär darin, sich mit anderen Menschen im Bereich der Finanzen und der Investments auszutauschen und von den Erfahrungen und dem Wissen anderer Nutzer zu profitieren bzw. im Gegenzug meine eigene Erfahrung und mein eigenes Wissen anzubieten. Das betrifft jedoch nur Themen die für mich interessant und relevant sind.

    Warum der Forenadmin solche Beiträge nícht verbietet dürfte unter anderem damit zusammenhängen, dass es dafür keine Grundlage gibt zu löschen oder zu zensieren. Dabei muss ich aber auch sagen, dass ich so etwas wie in diesem Forum noch nicht erlebt habe, wo es keine Moderatoren gibt und man vom Admin eigentlich nie etwas liest.

  8. Avatar von slkr2021
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Hallo,

    das große Problem in solchen Fällen ist leider oft, dass die User einfach die Wahrheit nicht sehen wollen. Und diese Wahrheit ist leider oft, dass eine Überschuldung vorliegt, so wie bei Dir. Du kannst, so wie du schreibst, die Ratenlast nicht mehr bedienen und möchtest gerne umschulden in niedrigere Rate und längere Laufzeit über 10 Jahre, was es einfach als Produkt so nicht gibt, bzw. Deine Bank, die Dich gut kennt, nicht machen will.

    Daher wäre der erste Anlaufpunkt die Schuldnerberatung, was nicht heißt, dass man versagt hat, sondern dass man wirklich die Dinge in Angriff nehmen und nicht mehr vor sich herschieben will. Dort wird man versuchen mit Dir zusammen bei den Gläubigern niedrigere Raten oder einen Teilverzicht auf die Schuldsumme auszuhandeln.

    Was verdienst Du denn und wie viele unterhaltspflichtige Personen sind vorhanden in Deiner Familie (Frau/Kinder) ?


    Grüß dich!

    Das mit der Überschuldung sehe ich tatsächlich ein, auch wenn momentan alles so läuft wie bisher. Durch die Geburt unserer Tochter (in 2020) hat sich das alles verändert. Es fehlte das Geld von meiner Frau wegen der Elternzeit, jetzt kommt das Thema Tagesmutter mit auf den Tisch und seien wir ehrlich: Das Kindergeld ist dafür nicht geeignet sondern soll ja dem Kindeswohl dienen (Essen, Kleidung etc).


    Wir sind also 3 Personen, haben einen Gesamtverdienst von 3200€ netto inkl. Kindergeld. Meine Frau habe ich aktuell halt nicht in der Kalkulation inbegriffen, da Sie im neuen Job noch die Probezeit hat.

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Einer der Gründe, warum du privat niemanden finden wirst in einer solchen Situation, liegt darin, dass ein Privatkredit nirgendwo "offiziell" auftaucht und du damit formell nach Ablösen bestehender Verbindlichkeiten schuldenfrei dastehen würdest. Damit könntest du dich noch weiter neu verschulden und sitzt endgültig in der Schuldenfalle. Es scheint auch keine Sicherheiten zu geben, die diese knapp 60.000€ in irgendeiner Form absichern und auch die Rechnung von knapp 10 Jahren Laufzeit beruht auf einem Zinssatz von (fast) 0%, der in einer solchen Situation vollkommen unrealistisch ist.

    Wenn dann noch Vorfälligkeitsentschädigungen dazu kommen, wird die Umschuldung auch für dich deutlich zum Verlustgeschäft, da du nun neben den Zinsen der alten Kredite die des neuen Kredits zu bedienen hast, die aufgrund der geringeren Tilgung und damit verbundenen höheren Laufzeit auch nochmal deutlich höher ausfallen dürften. Dann doch lieber eine überschaubare Zeit etwas mehr einschränken und die alten Verbindlichkeiten so schnell wie möglich abtragen.

  10. Avatar von slkr2021
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Zitat Zitat von Sephir0th
    Einer der Gründe, warum du privat niemanden finden wirst in einer solchen Situation, liegt darin, dass ein Privatkredit nirgendwo "offiziell" auftaucht und du damit formell nach Ablösen bestehender Verbindlichkeiten schuldenfrei dastehen würdest. Damit könntest du dich noch weiter neu verschulden und sitzt endgültig in der Schuldenfalle. Es scheint auch keine Sicherheiten zu geben, die diese knapp 60.000€ in irgendeiner Form absichern und auch die Rechnung von knapp 10 Jahren Laufzeit beruht auf einem Zinssatz von (fast) 0%, der in einer solchen Situation vollkommen unrealistisch ist.

    Wenn dann noch Vorfälligkeitsentschädigungen dazu kommen, wird die Umschuldung auch für dich deutlich zum Verlustgeschäft, da du nun neben den Zinsen der alten Kredite die des neuen Kredits zu bedienen hast, die aufgrund der geringeren Tilgung und damit verbundenen höheren Laufzeit auch nochmal deutlich höher ausfallen dürften. Dann doch lieber eine überschaubare Zeit etwas mehr einschränken und die alten Verbindlichkeiten so schnell wie möglich abtragen.

    Hi Sephir0th,

    danke für die offenen Worte. Meine damalige Überlegung -> Teilselbständigkeit und davon dann die Raten bedienen ist leider komplett in die Hose gegangen. Gedacht war es, das Umsatzmaximum im Kleingewerbe abzgl. Steuern dann für die Kredite zu nutzen. Wie dem auch sei, vielleicht hast du auch noch einen gesundheitlichen Tipp für mich? Diese Thematik zerrt sehr an meinen Nerven und das merken auch meine beiden Damen zuhause. Ich verschließe mich häufig und ziehe mich zurück. Wie gesagt, ich weiß, dass Gesundheit, die Ursache der Schulden etc. am Ende egal sind, darauf will ich auch gar nicht rumreiten. Vielleicht hast du jedoch einen Tipp für den Umgang mit dieser Situation. Ich habe einfach keine Lust bald umzukippen sondern möchte auch noch Vater und Ehemann sein können.

    Rein aus Interesse: Ist hier im Forum überhaupt jemals ein Kreditgeschäft abgewickelt worden?

  11. Avatar von Sephir0th
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Dass Schulden als sehr belastend wahrgenommen werden, ist vollkommen nachvollziehbar. Die Aufnahme weiterer Schulden macht diese Situation aber nicht besser und sollte vermieden werden, auch wenn dadurch scheinbar (!) mehr Luft zum Atmen bleibt. Meines Erachtens bleibt nichts anderes übrig, als innerhalb der Familie offen über die Situation zu sprechen und dann gemeinsam nach möglichen Lösungen für den Weg aus den Schulden zu suchen. Gemeinsam findet man wahrscheinlich eher Spielräume für Einsparungen und Möglichkeiten, das Familieneinkommen noch etwas zu steigern.

    Zu deiner anderen Frage: Hier im Forum gibt es - soweit ich das einschätzen kann - einige Profis in der Kreditvermittlung, die sicher auch hier bereits Mitgliedern helfen konnten. Da sprechen wir aber nicht von Umschuldungen bestehender Schulden ohne Sicherheiten, sondern eher von soliden Baufinanzierungen u.ä.

  12. Avatar von utopus
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Das Problem hierbei ist, dass du bei nur 5% Zinsen und 10 Jahren Kompletttilgung schon bei über 600€ pro Monat liegst -
    und dann darf halt in den 10 Jahren nicht die zusätzliche Luft für weitere Kredite gebraucht werden.

    Wieviele Monate waren denn nötig um die Schulden aufzubauen? In der Zeit habt ihr vermutlich über eure Verhältnisse gelebt - und mit Kind wird das in Zukunft bestimmt nicht einfacher - deshalb wird es sehr schwierig bis unmöglich werden jemand zu finden, der Euch Geld leihen wird.

    Alternativ kann man bei einer Privatinsolvenz nach 3 Jahren schon schuldenfrei sein - besser als 10 Jahre zu zahlen oder?

  13. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Nein utopus,

    zwar ist die Überlegung für eine geordnete Insolvenz nicht schlecht aber leider nicht automatisch gut.

    Denn in der Insolvenzordnung werden nur Schulden erfasst, die der Schuldner akzeptiert oder tituliert sind. Schulden die nicht anerkannt sind, fallen also da nicht unter! Beachtet man die Verjährungsfrist von 3 Jahren plus Rumpfgeschäftsjahr.

    Können die jüngsten Schulden später erst nach tituliert werden, also auch in der Regelinsolvenz anfallen, aber dann nicht der Insolvenzordnung zur Restschuldbefreiung erfasst werden! Das Gericht kann zwar verkündigen, dass die Restschuld für die genannten Beträge aus dem Insolvenzregister erfüllt ist?

    Das dürfte dann für Außenstehende klar verständlich sein, dass das Urteil eben nicht für Forderungen, die nachträglich tituliert wurden sind, gelten kann. Weil ja, dieser Forderungen nicht im Schuldenregister stehen!

    Denn die Regelinsolvenz ist keine pauschaler Schuldenerlass!

    Des Weiteren sind die inhaltlichen Bedingungen einer Regelinsolvenz sehr stramm! U.a. einer dauerhaften Wohlverhaltenspflicht, einer Mindesttilgungspflicht innerhalb der Laufzeit, ... Kosten Gericht, Betreuer, ...

    Der Mindestsatz der bezahlt werden muss! Der dürfte bei 25 % liegen, was hier bedeutet das von den 58.000 €, 14.500 € innerhalb von 36 Monaten. ergibt schon mal 403,00 € Zahlungspflicht.

    Um in das Verfahren der Regelinsolvenz zu kommen, muss bezahlt werden! Allerdings dann fehlt das Geld zur Tilgung! Dann soll ja auch der Betreuer bezahlt werden! Hier ein Auszug:
    Von Schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 14. August 2021
    Wer kann einen Regelinsolvenzantrag stellen?
    Es gibt zwei Formen der Insolvenz: die Verbraucher- und die Regelinsolvenz. Erstere können nur Privatpersonen durchlaufen, sowie ehemalige Selbstständige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Handelt es sich jedoch um juristische Personen oder Selbstständige sowie Freiberufler, so ist für diese die Regelinsolvenz vorgesehen.
    Doch wann muss die Regelinsolvenz überhaupt beantragt werden? Die Insolvenzordnung – kurz InsO – gibt vor, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss, wenn bei Unternehmen oder Selbstständigen Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Hierzu kommt es, wenn sie offene Forderungen der Gläubiger nicht mehr begleichen können. Laut § 19 InsO ist bei juristischen Personen außerdem die Überschuldung als Grund für die Eröffnung der Regelinsolvenz zugelassen.
    “Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz: Was ist besser?“ Diese Frage stellt sich gar nicht erst, wenn Sie Schulden haben. Wie bereits erwähnt handelt es sich um unterschiedliche Verfahren für verschiedene Personengruppen. Eine Person, die aktuell selbstständig tätig ist, darf die private Insolvenz nicht durchlaufen.
    Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren ab?
    Der Antrag auf die Eröffnung der Regelinsolvenz muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Im Gegensatz zur Insolvenz für Verbraucher ist hier im Vorhinein kein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern nötig.
    Für den Antrag muss unter anderem ein vollständiges Verzeichnis über die Gläubiger eingereicht werden. Doch was geschieht, wenn bei der Regelinsolvenz ein Gläubiger vergessen wird?
    Während des laufenden Verfahrens sollten Schuldner dies unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Erfolgt die Meldung zu spät, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

    • Das Gericht gibt dem Antrag nur statt, wenn die Verfahrenskosten der Regelinsolvenz in voller Höhe gedeckt sind.
    • Natürliche Personen haben allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der für die Regelinsolvenz anfallenden Kosten zu stellen.
    Werden alle Anforderungen erfüllt, wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. In diesem Zuge wird ein Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser untersucht und beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. des Schuldners. Die Gläubigerversammlung, welche sich aus den Gläubigern zusammensetzt, beschließt im Anschluss, ob das Unternehmen saniert wird oder eine Verwertung des Vermögens erfolgt.
    Wurde die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter durchgeführt, kommt es zur Aufhebung des Verfahrens. Bei juristischen Personen bedeutet dies meist, dass das Unternehmen nicht mehr weiterbesteht, insofern keine Sanierung beschlossen wurde. Bei natürlichen Personen, also Selbstständigen und Freiberuflern, hingegen schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensperiode an. Diese dauert drei, fünf oder sechs Jahre. Ist diese Zeit abgelaufen, kommt es schließlich zur Restschuldbefreiung.
    Diese Form der Insolvenz stellt ein äußerst komplexes Verfahren dar. Anstatt die Regelinsolvenz selbst zu beantragen, sollten sich Schuldner an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie in allen Phasen des Insolvenzverfahrens, etwa bei Fragen zur Restschuldbefreiung, umfassend beraten.
    Man sollte nur ernsthaft dann mit den Gedanken damit spielen, wenn die Folgen bedacht sind.

    - Ein Jobwechsel in der Privatinsolvenz, nur bei Insolvenz des AG,
    - Verfügungsgewalt über das Eigentum oder Vermögen ist oberhalb § 850 c ZPO ausgeschlossen.
    - Kreditwürdigkeit gleich null
    - Geschäftsfähigkeit für die Ehefrau und Ehemann null.
    - Urlaub außerhalb der Wohnung ausgeschlossen, weil das Geld fehlt,

    Erbschaften und Schenkungen von Geld oder/und Wertgegenständen oder deren Geldbetrag aus den zwingenden Verkauf, sind den Gläubiger zur Befriedung der Schulden auszuhändigen. Sofern Sie überhaupt ein Verkauf durchführen dürfen. Denn das vereinnahmte Geld gehört ihnen ja nicht! Auch die 10 € nicht!

    Einzig das Geld aus den § 850 c ZPO steht ihnen monatlich zu, was bei 3 Personen in etwa 2.400 € netto, inkl. Kindergeld bedeutet

    Können sie ihren monatlichen Unterhalt bestreiten? Also auch Auto, ..., Wohnung! Wenn sie mehr ausgeben, kommen für Sie keine Insolvenz infrage, weil Sie dann die laufenden Verpflichtungen nicht erfüllen können und die dann zur Forderungserhöhung führen!

    Die beiden letzten Sätze sagen alles, ohne eine weitere kostenpflichtige Hilfe werden sie nicht eine Insolvenz hinbekommen, denn es besteht die Gefahr des Versagens der Restschuldbefreiung am Ende!

    bruno68

  14. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Zitat Zitat von slkr2021
    Grüß dich!

    Das mit der Überschuldung sehe ich tatsächlich ein, auch wenn momentan alles so läuft wie bisher. Durch die Geburt unserer Tochter (in 2020) hat sich das alles verändert. Es fehlte das Geld von meiner Frau wegen der Elternzeit, jetzt kommt das Thema Tagesmutter mit auf den Tisch und seien wir ehrlich: Das Kindergeld ist dafür nicht geeignet sondern soll ja dem Kindeswohl dienen (Essen, Kleidung etc).


    Wir sind also 3 Personen, haben einen Gesamtverdienst von 3200€ netto inkl. Kindergeld. Meine Frau habe ich aktuell halt nicht in der Kalkulation inbegriffen, da Sie im neuen Job noch die Probezeit hat.
    Da wir 5 Kinder haben, musst Du mir dazu nichts erklären....

    Aber ich hätte da mal eine gute Nachricht für Dich :
    Bei 3.200 EUR Einkommen und 2 unterhaltspflichtigen Personen liegt der pfändbare Anteil bei 485 EUR. D.h. bei einer Privatinsolvenz wärst Du mit max. 40.000 EUR und weniger als Deiner Wunschrate durch.

    Bedenke auch, dass Ihr ab sofort Ruhe in Sachen Finanzen hättet !!! Gerade bei jungen Familien unheimlich wichtig.
    Würde fast empfehlen, ab sofort keine Ratenzahlungen mehr zu leisten (außer es sind Energieversorger dabei, die Euch den Hahn abdrehen könnten ?), das ab sofort freie Geld in der Keksdose zu bunkern mit den Gläubigern das ganze neu auszuhandeln. Wenn Ihr mit diesen auf keinen grünen Zweig kommt, ab in die Privatinsolvenz.

    Auf jeden Fall Termin bei der Schuldnerberatung machen und davon ausgehen, dass vermutlich jeder, der Dir hier Hoffnungen macht, irgendwo nur Gebühren und Vorauszahlungen absahnen will.

  15. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Zitat Zitat von bruno68

    Denn in der Insolvenzordnung werden nur Schulden erfasst, die der Schuldner akzeptiert oder tituliert sind. Schulden die nicht anerkannt sind, fallen also da nicht unter! Beachtet man die Verjährungsfrist von 3 Jahren plus Rumpfgeschäftsjahr.

    Können die jüngsten Schulden später erst nach tituliert werden, also auch in der Regelinsolvenz anfallen, aber dann nicht der Insolvenzordnung zur Restschuldbefreiung erfasst werden! Das Gericht kann zwar verkündigen, dass die Restschuld für die genannten Beträge aus dem Insolvenzregister erfüllt ist?
    Ich habe bisher das immer überlesen, aber jetzt kann ich nur sagen : Was für ein Schwachsinn !!

  16. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Du schreibst, dass es sich um 2-3 größere und ein paar kleinere Kredite handelt.

    Würdest du mal eine Tabellarische Auflistung machen, wie viel pro Kredit, zu welchem Zinssatz und mit welcher Restlaufzeit?

  17. Avatar von Quadok
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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Eine Privatinsolvenz sollte immer die letzte Lösung sein!
    Zwar kannst du dich innerhalb von 3 Jahren entschulden, aber dir wird während dieser Zeit nicht mehr ganz so viel zum Leben bleiben + Eigentum, Vermögen und auch Autos (sofern dies nicht zwangsweise benötigt wird) können gepfändet werden.

    Bedenke auch, dass selbst nach den 3 Jahren, die Privatinsolvenz noch weitere 3 Jahre in der Schufa gespeichert ist. Dir wird es also 6 Jahre lang fast unmöglich sein Kredite, Kreditkarten, Handyverträge oder neue Mietverträge, etc. abzuschließen.

    Zu deinem Gesuch: Wie andere User bereits gesagt haben sind 500€ für eine Rückzahlung unrealistisch.
    Solltest du aber auch mehr zurück zahlen können ist eine Unschuld theoretisch machbar. Das Einkommen reicht auf jeden Fall. Bei dir hängt es eher vom Schufa Score ab. (Lass dich nicht von der Sparkasse beunruhigen, Sparkassen haben ein eigenes Internes Ampelsystem)

    Die Frage ist, wie viele Kleinkedite hast du? Viele Banken schulden nur max. 3-5 Kredite um.

    Folgende Banken beispielsweise finanzieren eine Summe von 58.000€ auf 10 Jahre: SWK Bank, Consors Finanz, Creditplus Bank. Hole dir doch dort mal eine Meinung ein.

    Ansonsten kannst du auch über Splitting nachdenken, sprich die Summe auf 2 Kredite mit 10 Jahren Laufzeit aufteilen. Hier ist beispielsweise eine DSL Bank super (Max. 50k), welche ohne Verschuldungsgrad arbeitet.

    Insgesamt muss dir aber klar sein, dass du dich durch die Streckung insgesamt weiter verschuldest gemessen am Rückzahlungsbetrag, du jedoch monatlich mehr Luft zum Leben hast!

  18. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Quadok, leider stellt sich die Insolvenz nicht ganz klar dar!

    Klar wäre es schön nach 3 Jahren frei zu sein! aber dies ergibt sich nicht aus der Insolvenzordnung! grundsätzlich muss der Schuldner "willig" sein zahlen zu wollen bzw. zu können.

    Die ZPO Stand 06.21 schreibt den Mindestbedarf der Schuldnerfamilie vor! Die Tabelle kann nach dem eintippen von § 850 c ZPO in web aufgerufen werden! Hier ergibt aus dem Familienstatus und monatlichen Nettoeinkommen, ein "freies" Einkommen!

    Beispielsweise: Eine Familie hat 2 E und 3 K. und ein Netto EK von 4.000 € so sind grundsätzlich alles was über 3.614 € pfändbar! Hier im Beispiel schon einmal 386 €!
    § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen

    (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.178,59 Euro monatlich,
    ...
    (2) 1Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder nach den §§ 1615l und 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt,
    so erhöht sich der Betrag nach Absatz 1 für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, und zwar um 443,57 Euro monatlich.

    Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Absatz 1 um je 247,12 Euro monatlich.
    So verbleibt eine Familie zu leben einmal 1.178 €, plus 443 €, plus 3 mal 247 € = 2.361 € zum Netto EK von 4.000 € ergibt eine Zahlungspflicht von monatlich 1.639 € nach § 850 c ZPO.

    Man kann sich über die Folgen sich kostenfrei in der InsO im Web informieren
    Insolvenzordnung (InsO) § 207 Einstellung mangels Masse.
    (1) Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, daß die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, so stellt das Insolvenzgericht das Verfahren ein. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a gestundet werden; § 26 Abs. 3 gilt entsprechend.
    (2) Vor der Einstellung sind die Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalter und die Massegläubiger zu hören.
    (3) Soweit Barmittel in der Masse vorhanden sind, hat der Verwalter vor der Einstellung die Kosten des Verfahrens, von diesen zuerst die Auslagen, nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu berichtigen. Zur Verwertung von Massegegenständen ist er nicht mehr verpflichtet.
    Also wer den Insolvenzweg begehen will, benötigt schon einmal Geld, zum Bezahlen des Gerichts, Anwalts und der Schulden! Zwar wurde das Mindestvolumen auf 0 % der Schulden geregelt, aber ob man dann je wieder ins "Geschäft" will ist dann eher eine rhetorische Frage.

    bruno68

  19. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Umschuldung gesucht

    Zitat Zitat von bruno68
    So verbleibt eine Familie zu leben einmal 1.178 €, plus 443 €, plus 3 mal 247 € = 2.361 € zum Netto EK von 4.000 € ergibt eine Zahlungspflicht von monatlich 1.639 € nach § 850 c ZPO.
    Ganz davon abgesehen, dass du veraltete Tabellen nutzt, hast du wieder nur die Hälfte im Gesetzestext gelesen.
    §850c (3) kürzt deinen Betrag nochmal ein.

    Pfändbar sind somit nur knapp über 425€. Schön ersichtlich auch in den Pfändungstabellen von 2021.
    (265,59€ laut Tabelle zzgl. übersteigenden Betrag über 3840€ =160€)

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