betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

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  1. Avatar von SAVARD
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    Standard betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

    Hallo,

    zunächst vorab: ich bin nicht sonderlich gut auf dem Sektor der Versicherungen.
    Ich habe damals auf Anraten eines Finanzberaters die betriebliche Altersvorsorge "abgeschlossen" und zahlte nun lange Zeit monatlich ein.

    Abgebucht von meinem brutto wurden mir monatlich 224 EUR. Dieser Vertrag lief nun knappe 11 Jahre. Das Geld wurde in einen Fond investiert.

    Ich habe mich zur Auflösung der betrieblichen Altersvorsorge entschieden, da ich mich nun selbst um meine Finanzen kümmere und einen anderen Weg eingeschlagen habe.

    Jedenfalls hier die Daten:

    Laufzeit: 108 Monate
    Betrag pro Monat (Brutto): 224 EUR
    Gesamtbetrag ohne Berücksichtigung der Fondsentwicklung: 24.192 EUR
    tatsächlicher Gesamtbetrag der Rückzahlung (durch Fondssteigerung): ca. 27.000 EUR

    Ich bekomme also demnächst ca. 27.000 EUR auf mein Konto überwiesen.

    Nun meine Frage: mir ist bewusst, dass ich Beiträge an meine Krankenkasse entrichten sowie das Ganze auch noch beim Finanzamt als Einnahme angeben muss. Dies geschieht allerdings erst im nächsten Jahr.

    Da ich am liebsten jetzt gleich wissen möchte, wie viel ich von den 27.000 € behalten kann (ungefähr), habe ich dieses Thema erstellt.
    Ich möchte das Geld, was mir nach Abzug des Finanzamts etc. bleibt neu investieren. Da ich das aber relativ zeitnah tun würde (Geld kommt nächste Woche von der Versicherung) möchte ich wissen: gibt es einen Richtwert, ganz grob, Pi mal Daumen, wie viel von dem Gesamtpott mir zusteht?

    Mir würden Aussagen wie "investier mal 50%, behalt die anderen 50% dann bist du auf der sicheren Seite" absolut ausreichen.
    Ihr seht, ich habe KEINERLEI Vorstellungen, wie viel das Finanzamt mir abknöpfen will :-D

    Vielleicht gibt es auch eine Faustregel die sagt, mein netto investiertes Geld (ca. 120-130 EUR im Monat) + die Steigerung des Fonds gehören mir, ohne wenn und aber?!

    Ich weiß einfach nicht, ob ich von den 27.000 EUR wirklich schon mal 13.500 EUR investieren kann oder ob ihr sagt "tu es nicht, das Finanzamt will nächstes Jahr 15.000 € davon haben!"...

    Danke für eure Hilfe.
    LG

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

    Mal ernsthaft SAVARD,

    wer hat den Müll mit der Auszahlung erzählt?

    Denn bei einer bAV ist eine Auszahlung gesetzlich nicht vorgesehen! Außer Sie haben eine Rückabwicklung beantragt, damit werden alle vor gesparten Steuer und Sozialbeträge von der Auszahlsumme abgezogen.

    Also rechnet man 20 % von der Rente, diese werden wohl nachgefordert.

    -20 % von 224 € macht 44,80 € mal 108 € ca. 4.500 € Rentenbeitrag
    -20 % von 224 € macht 44,80 € mal 108 € ca. 4.500 € GKV-Beitrag (GKV, PVN und ALU I)
    macht ca. 16.000 € netto verteilt auf 108 Monate sind 148 €, davon 25 % Steuer 37 € mal 108 Monate ca. 4.000 € Steuern ergibt ca. 12.000 € Guthaben also gehen sie mal von knapp die Hälfte aus die ausbezahlt werden!

    Bedenken Sie, ihr AG hat, die Hälfte an Sozialabgaben nicht bezahlt! Diese müssen Sie selber nachentrichten, allenfalls kommt 48 Monate seines Anteils als Nachzahlung für den AG infrage! Aber wäre nur über einem gerichtlichen Streit möglich.

    Und wie heißt es so schön: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand!"

    Suchen sie sich lieber eine gute Unterrichtung in Sachen "Vermögensbildung"!

    bruno68

  3. Avatar von SAVARD
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    Standard AW: betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

    im Titel des Threads steht doch "Rückkauf". Ich habe die Versicherung gekündigt und bekomme den Gesamtbetrag nun überwiesen.

    Was legen Sie eigentlich für einen Ton an den Tag?

    "Suchen sie sich lieber eine gute Unterrichtung in Sachen "Vermögensbildung"!"

    Und Sie könnten sich noch mal einen Mathelehrer suchen, Ihre Rechnung passt hinten und vorne nicht. Schade um die Mühe.

  4. Avatar von EgonO
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    Standard AW: betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

    Zitat Zitat von SAVARD
    im Titel des Threads steht doch "Rückkauf". Ich habe die Versicherung gekündigt und bekomme den Gesamtbetrag nun überwiesen.

    Was legen Sie eigentlich für einen Ton an den Tag?

    "Suchen sie sich lieber eine gute Unterrichtung in Sachen "Vermögensbildung"!"

    Und Sie könnten sich noch mal einen Mathelehrer suchen, Ihre Rechnung passt hinten und vorne nicht. Schade um die Mühe.
    Ja, das ist leider typisch Bruno. Ein potenzieller Chef hätte sich da vor Verzweiflung längst die Kugel gegeben.
    Sozialverhalten: 0 Punkte
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    Aber trotzdem mal eine Frage: warum haben Sie den Vertrag nicht einfach auf ruhend gestellt? Ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt und Krankenkasse sofort die Hände aufhalten, so dass sich am Ende die Rückzahlung nicht wirklich lohnt.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

    Ja, ja EgonO,

    wa soll man da noch dazu sagen!

    Zu ewinen behaupet Sie, dass Sie gekündigt hat!
    Zum anderen behauptet Sie einen Rückkaufswert zu haben!
    Zum einen, eine bAV hat niemals keinen Rückkaufswert und sie kann nicht nicht zurückgekauft werden, da für bAV erst eine Altersfrist erreicht werden muss.

    Demnach hat sie nicht gekündigt, sondern eine Rückabwicklung eingefordert! Der Unterschied ist so gross, wie fliegen und zu fuß gehen, sich unterscheiden!
    Weil Sie eine Rückabwicklung verlangt hat, sind alle Vorteile aus den Vertrag "Zug um Zug" rückzugewähren!

    Das bedeutet alle Sozial- und Steuererleichterung, sind zu erstatten! Und zwar die vollen Beiträge auch die des AG Anteil, evtl auch den Säumniszuschlag von 108 Monate bei der Steuer.
    Denn Sozialbeiträge sind nur aufgeschoben, nicht aufgehoben, in Sinne von gelöscht! Das ist die sogenannte nachgelagerte Versozialbeitragung und Besteuerung, ab Rentenbeginn!
    Also was soll da noch als sogenannter "Rückkaufswert" vorhanden sein? Zwischen garnichts und sehr wenig!

    Zwar könnte man verlangen in den Stand von c.i. c., aber wer bezahlt dann die Differenz zwischen bezahlt und und zurück bekommen? Obwohl dies sehr wohl bekannt ist! Es ergibt sich allein schon aus den Durchführungsweg der angebelichen bAV, wer hier evtl. Schadensersatz zu leisten hat!!

    Dann kommt es noch darauf an welchen der 7 Vorsorgeprodukte gewählt wurden ist!
    Zum anderen weise ich auf Fachkenntnisse hin, die grundsätzlich bei Laien nicht vorhanden sein werden.

    So wird es mangeln
    Fachkenntnis: Halbwissen bringt nichts

    Wie viele Vorkenntnisse braucht man, um Wissenschaft zu verstehen? Die Schwelle zur Erkenntnis lässt sich mit einfachen Tests bestimmen.
    von Christiane Gelitz
    Besser ein bisschen Vorwissen als überhaupt keine Ahnung – so sollte man meinen. Doch Halbwissen bringt nicht viel, hat ein Forschungsteam aus den USA festgestellt.
    Erst wenn es eine bestimmte Schwelle überschreitet, trage es merklich zum Verständnis bei, berichtet die Gruppe um Tenaha O'Reilly vom Testanbieter ETS in einer Studie in »Psychological Science«.

    Der ETS, kurz für Educational Testing Service, bietet standardisierte Prüfungen an, darunter den bekannten Englischtest TOEFL.
    Aus der Sprachforschung wisse man, so O'Reilly und ihre Kollegen, dass Menschen einen Text gut verstehen, wenn sie die Bedeutung von 95 bis 98 Prozent der enthaltenen Wörter kennen.
    Für einen durchschnittlichen Text benötigten Englischlernende deshalb ein Vokabular von mehr als 3000 Wörtern.
    Das Lesen eines Sachtextes aktiviere im Kopf nicht nur die enthaltenen Wörter und zugehörige Konzepte, sondern auch solche, die darin gar nicht vorkommen, aber zum Verständnis des Textes beitragen.

    Um den nötigen Umfang an solchen Schlüsselbegriffen zu erfassen, legte das Team mehr als 3500 Jugendlichen eine Liste von 44 Wörtern und einen Multiple-Choice-Test vor.

    Die Neunt- bis Zwölftklässler sollten angeben, welche Wörter mit dem Fachgebiet Ökologie zu tun hatten. Danach hatten sie eine Schulstunde Zeit, um einen Text über Ökosysteme zu lesen und Verständnisfragen zu beantworten, unter anderem zugehörige Zahlen zu interpretieren und Fallbeispiele zu beurteilen. Die Tests waren Teil einer Studie an 37 Schulen im Westen und Mittleren Westen der USA.

    Wie erwartet hing das Textverständnis mit der Kenntnis von Schlüsselbegriffen zusammen – doch erst ab einer bestimmten Schwelle:

    -ungefähr 60 Prozent korrekter Antworten.

    Knapp 90 Prozent jener Jugendlichen, die diese Grenze nicht erreichten, schnitten auch im Textverständnis unterdurchschnittlich ab,
    und rund 90 Prozent derer, die darüberlagen, verstanden den Text überdurchschnittlich gut.

    Aus der Kenntnis von spezielleren Fachbegriffen wie »Habitat« ließ sich außerdem besser auf das Verständnis schließen als aus allgemeineren Begriffen wie »Fauna«. Wie gut sich die Begriffe als Maß für das Hintergrundwissen eigneten, hing davon ab, wie häufig sie in entsprechenden Sachtexten vorkommen.

    Es könne viele Gründe haben, wenn man einen Text nicht versteht, räumt das Team ein.
    Doch zu überprüfen, ob die wichtigsten Grundbegriffe bekannt sind, würde nicht viel Zeit kosten.
    Auf diese Weise könnten Lehrende rechtzeitig jene Personen identifizieren, die noch nicht über das erforderliche Vorwissen verfügen.
    Das Highlight ist aber dann der Text aus den Versicherungen und Finanzanlagen!
    Versicherer kommunizieren in ihren Pressetexten kaum verständlich
    Pressemeldungen der Versicherer sind noch immer eher Geheimsprache als verständliche Kommunikation. Floskeln, Phrasen und Schachtelsätze dominieren, wo eigentlich ein informeller Mehrwert gefragt ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von dem Netzwerk AMC und Communication Lab: Rund drei Viertel der Pressetexte von Versicherern erfüllen demnach nicht die Mindestkriterien für Verständlichkeit.

    Da hilft manchmal auch kein Studium mehr: Viele Pressetexte der Versicherer sind schwer verständlich

    Banal, austauschbar und schwer zu dechiffrieren: So kommt ein Großteil der Texte her, die Versicherer an die Presse versenden. So lautet das Ergebnis einer Studie aus dem Hause Communications Lab und AMC. Insgesamt 98 Pressetexte von 33 Versicherern haben sich die Netzwerker angeschaut.
    Die Texte kamen aus den Bereichen Digitalisierung, Geschäftsergebnisse, Personalwechsel sowie Produktinfo. Das Ergebnis, zugespitzt formuliert: Noch immer regiert der Bullshit, wo besseres Verstehen gefragt wäre. Repräsentativ ist die Studie nicht, beansprucht aber für sich, Tendenzen aufzeigen zu können.
    Das Analysetool: Hohenheimer Verständlichkeits-Index
    Um die Pressetexte zu analysieren, haben sich die Studienmacher am Hohenheimer Verständlichkeits-Index („HIX“) orientiert. Der Index fasst mehrere sogenannte Lesbarkeitsformeln der Sprachwissenschaft zusammen. Sie sollen es erlauben, die Verständlichkeit von Texten anhand messbarer Kriterien zu bewerten. Die Ergebnisse beruhen auf empirischen Studien mit Lesern, die dann in mathematische Messverfahren übersetzt werden.
    Negativ berücksichtigt wird im Index unter anderem, ob der Text viele lange Schachtelsätze enthält und Fachbegriffe, ob er im Nominalstil gehalten ist und viele Passivkonstruktionen aufweist. Auch abstrakte Begriffe können das Verstehen erschweren: sie tragen dazu bei, dass ein Text wenig anschaulich ist. Komplizierte Wort-Zusammensetzungen (Komposita), Anglizismen und Sätze mit einer hohen Informationsdichte wirken sich ebenfalls negativ aus.
    Die Skala des Hohenheimer Verständlichkeits-Index reicht von 0 (überhaupt nicht verständlich) bis 20 (maximal verständlich). Je höher der Wert, desto besser also die Lesbarkeit.
    Die Studienmacher legten einen Zielwert von zwölf Punkten fest, den die Pressetexte der Versicherer erreichen mussten, um als ausreichend verständlich zu gelten. Zum Vergleich: eine Doktorarbeit in Politikwissenschaften erreichen auf der Skala eine durchschnittliche Verständlichkeit von null bis vier Punkten (sehr schwer verständlich), Artikel der BILD-Zeitung von 16-20 Punkten (sehr leicht verständlich).
    Die Satz-Konstrukte lassen viele Leser stolpern
    Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd. Rund drei Viertel der untersuchten Pressetexte erfüllen die Mindestanforderung von zwölf Punkten nicht. Die Mehrheit ist als schwer bis sehr schwer verständlich einzustufen. "Dies liegt vor allem an den komplexen Satzstrukturen in den Pressemitteilungen und weniger an einer fachlichen Wortwahl", berichten die Studienmacher.
    „Die komfortable und systemübergreifende Nutzung der eGA durch einen gesetzlichen Versicherten, der eine Zusatzversicherung in der PKV hat, ist für die PKV- Unternhemen ebenso von zentraler Bedeutung“ (26 Wörter)
    Beispiel für einen langen Satz aus einem Pressetext: viel Aufwand, hoher Abstraktionsgrad, wenig Ertrag.
    Im insgesamt bitteren Fazit steckt immerhin eine gute Nachricht: Die Versicherer bemühen sich laut der Analyse, Fachwörter und Versicherer-Sprech verstärkt zu vermeiden. Zwar kommt auch dieses Fachblabla noch vor: als Beispiele werden Begriffe wie "Konditionsdifferenzdeckung" und "Online-Terminvereinbarungsmöglichkeit" genannt, letztgenanntes Wort besteht aus satten 36 Buchstaben. Es hapert aber eher auf der grammatikalischen Ebene: Schachtelsätze von deutlich mehr als zwanzig Wörtern und Sätze mit zu hohem Informationsgehalt prägen das Bild.
    Bedingungen der Versicherer noch schwerer verständlich
    Bereits in den vorherigen Jahren hat das Sprachlabor Online-Produktbeschreibungen (2016) und Allgemeine Vertragsbedingungen (2015) der Versicherer analysiert. Während die Online-Texte mit einem Durchschnittswert auf dem HIX-Index von 11,6 Punkten gut verständlich waren, kamen die AVB nur auf einen Wert von 4,9, sind also schwer verständlich. Hier erreichen die Pressetexte nun einen Durchschnittswert von 7,9 Punkten: Sie liegen etwas näher am schlechten Ergebnis der Vertragsbedingungen.
    Beispiel HIX-Ranking zum Thema Digitalisierung: Hier kann die LV1871 mit einem Indexwert von 12,74 Punkten als Branchenprimus behaupten, liegt aber nur knapp über dem Mindestwert. Die Hallesche auf Rang zwei scheitert mit 9,19 schon deutlich an der Mindestschwelle, die Zurich auf Rang drei kommt auf 9,12 Punkte. Am schlechtesten schnitten in dieser Kategorie bekannte Namen ab: die HUK-Coburg (1,98 Punkte), Ergo (1,95) und Generali (1,94). Zugespitzt formuliert: Die Pressetexte der Letztgenannten stellen den Leser vor größere Hürden als so manche wissenschaftliche Dissertation.
    Die Studienautoren verweisen auf die sich wandelnde Bedeutung von Pressetexten. Auch immer mehr Kunden und Verbraucher würden sich mittels dieser über neue Produkte und Services von Versicherern informieren. Vor diesem Hintergrund nutzen viele Versicherer ihre Chance nicht, Über diesen Weg "kundennah" zu kommunizieren - und "kundennah" bedeute eben auch verständlich.
    Natürlich gilt dies auch für Fonds und ETF's, deren Prospekte sollten sich alle mal ausdrucken und durchlesen! Und nicht als Pdf. abspeichern!

    Wie viele nicht wissen sind viele ETF's in Schieflage, so sind beim MSCI World 65 % US Firmen, das Dumme war wohl letztes Jahr, dass der Dollar minus 5% abgewertet wurde!

    Schaut man nach China, so sind bei nur einer Firma der Börsenwert von 230 € auf 130 € in 10 Monaten gefallen, bei 2,2 Mrd Aktien, entspricht dies 220.000 Mill € weniger Börsenwert!
    oder
    SINGAPUR, 23. Juli (Reuters) – China erwägt, im Rahmen einer umfassenden Razzia gegen die 120-Milliarden-Dollar-Industrie Nachhilfefirmen aufzufordern, gemeinnützig zu werden, berichtete Bloomberg am Donnerstag unter Berufung auf anonyme Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind, und drückte die Aktien des Sektors stark nach oben untere.
    In dem Bericht von Bloomberg News heißt es, dass Unternehmen, die Nachhilfe anbieten, nach den in Betracht gezogenen Regeln, die Nachhilfeunterricht anbieten, aufgefordert werden könnten, Gewinne zu vermeiden, und dass ihnen die Kapitalbeschaffung oder der Börsengang untersagt werden könnte.

    Der Sektor steht auf dem Prüfstand, um den Druck auf die Schulkinder und die Kostenbelastung der Eltern zu verringern.

    Reuters berichtete im Juni, dass die Behörden Maßnahmen ankündigen würden, darunter ein Versuchsverbot für Nachhilfe in den Sommer- und Winterferien. Weiterlesen

    Tutoring-Aktien brachen am Freitag ein, wobei die in Hongkong notierten Aktien der New Oriental Education and Technology Group (9901.HK) um 40 % auf den niedrigsten Stand seit der Notierung im letzten Jahr fielen und die Aktien der in New York notierten TAL Education Group (TAL.N) und Gaotu Techedu Inc hat sich im vorbörslichen Handel ungefähr halbiert.
    Damit sind die Aktien genauso wertvoll wie Tolettenpapier, denn Aktien die keine Gewinne ausweisen, sind nichts wert!
    oder hier aus Deutschland!
    Warnung vor Totalverlust in China: Mainfirst steigt aus
    Den Aktionären großer chinesischer Technologieplattformen drohe ein Totalverlust aufgrund einer möglichen Verstaatlichung, warnt das Fondsmanagement von Mainfirst – und verkauft seine Positionen.
    Mit Fondsmanagern von Mainfirst über chinesische Tech-Konzerne zu sprechen, konnte man sich bisher ähnlich vorstellen wie ein Gespräch mit einem Tesla-Manager über E-Motoren: Die Experten der Frankfurter Boutique zählen zu Profis, wenn es darum geht, Anlegerchancen in China auf den Punkt zu bringen.
    Dementsprechend schwer dürfte dem Team der aktuelle Schritt gefallen sein: "Aufgrund der aufkommenden Zweifel an der Unabhängigkeit der großen chinesischen Technologieplattformen verkaufen wir unsere Positionen", erklärt Frank Schwarz, Manager des Mainfirst Global Equities, in einer knappen Mitteilung.
    Im Fonds war China zuletzt das zweitwichtigste Land nach den USA mit einem Anteil von knapp zwölf Prozent.
    Radikaler Schritt wegen Machtkampf zwischen Behörden und Tech-Konzernen
    Hinter dem radikalen Zug an der Reißleine steht die Angst, dass der Machtkampf, den sich chinesische IT-Riesen mit den Autoritäten des Landes derzeit liefern, zum Anlegerdesaster wird. Zwar gehen die Portfoliomanager nicht vom schlimmsten Fall, dem Totalverlust, aus. Aber: Man könne es "aktuell nicht mehr ausschließen", so Schwarz.
    Chinas Autoritäten sorgen seit Wochen für Schlagzeilen, weil sie die Macht der Tech-Konzerne einschränken wollen. Öffentlich werfen sie den Unternehmen Wettbewerbsverstöße vor. Doch anscheinend gehen die Behörden auch im Hintergrund vor:
    Unlängst wurde bekannt, dass der Gründer des IT-Riesen Alibaba, Jack Ma, von der Bildfläche verschwunden ist. Das weckte Erinnerungen an frühere Fälle, als beim Regime in Ungnade gefallene Persönlichkeiten für Monate nicht greifbar waren.
    Die Unzufriedenheit der Behörden mit der Alibaba-Gruppe war seit längerem bekannt:
    Im November des Vorjahres wurde der Börsengang der Tochter Ant Group (Chinas größtes Fintech) in letzter Minute von den Aufsehern der Volksrepublik abgeblasen.

    Alibaba-Gründer Ma übte zuletzt laut Kritik am chinesischen Finanzsystem.
    "Plan zur staatlichen Kontrolle"
    "Die chinesischen Behörden arbeiten möglicherweise an einem Plan zur staatlichen Kontrolle von Alibaba und der Ant Group wegen mutmaßlicher monopolistischer Strukturen.
    Auch das Social-Media-Unternehmen Tencent und der E-Commerce-Konzern Meituan stehen nach Berichten im Fokus der Behörden", heißt es bei Mainfirst.
    Dazu komme noch die zunehmende Gefahr eines Delistings chinesischer Technologie-Firmen an US-amerikanischen Börsenplätzen:
    Kürzlich setzte das US-Verteidigungsministerium gut 30 chinesische Titel auf eine "Blacklist", denen der Handel an amerikanischen Börsen verboten werden sollte, darunter auch Alibaba und Tencent.
    Ihnen wird eine Unterstützung des chinesischen Militärs vorgeworfen.

    Mittlerweile wurde der Bann zurückgezogen. Es gibt aber berechtigte Zweifel daran, dass das Delisting dauerhaft vom Tisch ist: die USA und China befinden sich in einem tiefen Handelsstreit. Mainfirst-Manager Schwarz ist ebenfalls skeptisch und sieht Kursrisiken:
    "Die Folge wäre ein Ausscheiden aus großen Aktienindizes, was den automatischen Abzug von passiven Anlagegeldern mit sich bringen würde."

    Dennoch sieht er im Plattformen-Trend weiterhin Chancen für Anleger. "Das drohende Aus für westliche Investoren bei großen chinesischen E-Commerce-Titeln schmälert nicht die generelle Attraktivität der globalen Branche.
    Plattformen bleiben grundsätzlich ein attraktives Investmentthema, das sowohl in Asien, Europa als auch in den USA zu finden ist", so Schwarz. (eml)
    Nun stelle ich mal die Frage wie leicht es ist seine eigene Vermögensverwaltung aufzubauen?
    Und das ist nur ein Bruchteil von Fachwissen was braucht, um eine eigenen Vermögensverwaltung zu machen.
    bruno68

  6. Avatar von EinReBerec
    EinReBerec ist offline

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    15.10.2021
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    Standard AW: betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Rückkauf

    Hallo @SAVARD,

    ich weiß nicht, ob es jetzt schon zu spät ist und du dich schon komplett entschieden hast. Aber ich kann @bruno68 nur sehr zustimmen. Du wirst einiges an Abgaben zahlen müssen, die deutlich höher sind, als später zur Rente. Und nur selbstständig in ETFs oder Aktien zu investieren, kann gut gehen (aktuell mit Corona konnte man eigentlich nicht verlieren), aber auch nach hinten losgehen (falls nochmal ein ähnlicher Kursverlust zu deiner Rente kommt, oder auch eher). Ich würde immer noch einen gewissen Teil in eine "sichere" Versicherung zahlen, sei es eine Lebensversicherung oder weiterhin Betriebsrente.

    Aber ich bin sehr neugierig wie du jetzt vorgegangen bist. Von deinen Erfahrungen können andere denke ich lernen.

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