Versicherung, Betrieb einstellen aufgrund von Gesetzesänderungen
Guten Tag Allerseits,
ich bin neu in diesem Forum und beschäftige mich schon länger mit dem Thema Unternehmensgründung. Und befinde mich aktuell in der Planungsphase.
Dazu gehört eben auch alle nötigen Versicherungen, Ihre Leistungen und Kosten einzuholen.
Allerdings stieß ich dabei auf einen Sonderfall, für welchen ich noch keine Lösung auf Google fand.
Ich plane die Nutzung von Subunternehmern im EU-Ausland und diese würden gezwungenermaßen Personenbezogene
Daten Verarbeiten. Der Subunternehmer (Google) ist allerdings durch eine Zertifizierung des BSI und verschiedener Auflagen
dazu berechtigt personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Jetzt habe ich mir folgende Situation ausgemalt. Diese Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird von der deutschen Regierung für nichtig erklärt und
der Subunternehmer klagt. Ich müsste meinen Geschäftsbetrieb einstellen und würde deshalb alle Kundenverträge gekündigt bekommen.
Dann habe ich mich erkundigt, welche Versicherung soetwas abdecken könnte. Lediglich einige "Cyber-Versicherungen" erwähnten das hoheitliche Eingriffe nicht abgedeckt seien.
Also nun meine Frage, fällt hier jemandem eine Versicherung ein die einen solchen Fall decken würde. Oder ist es sinnlos danach zu suchen, weil niemand soetwas versichert ?
AW: Versicherung, Betrieb einstellen aufgrund von Gesetzesänderungen
Hallo Haruspex,
geht es noch schwieriger? Bleiben sie lieber in D. mit den Daten des Kunden! Bauen sie lieber eine eigenen Datenbank mit Linux auf. Denken sie immer daran das der Kunde immer sie in Regress nimmt, wenn der 3 Mist baut!
Denken sie immer die Daten der Kunden sind ein Vermögen wert, für jeden!
Warum kein Windows ? Nun 90 % aller Rechner laufen damit daher ist es immer lukrativer Windowssysteme anzugreifen, während Linux sich in der Masse einfacher verstecken kann. Der Systemaufbau ist anderes daher kann eine Schadsoftware auf Basis von Windows nicht direkt zugreifen, weil halt die Softwarestruktur anders ist!
Ausserdem sollten sie mal das was ich in den Anhang beigefügt habe, mal durchlesen.
Auch weise ich auf die beiden Urteile zur Verwendung von US Software hin, u. a. das Daten nicht ausserhalb von der EU verarbeitet werden darf!
Und wenn es um Geld geht, dann kommt noch das GWG hinzu.
Für Verstösse gegen Datenschutz und GWG gibt es selbst bei ein Versicherbarkeit, kein Versicherungsschutz!
Weder für Sie, noch wegen 3.. Ausser bei Datenklau vom ihren Rechner aber auch nur bei Fahrlässigkeit, nicht darüber! Bei "Grob oder Vorsatz", ist dies verschenktes Geld!
AW: Versicherung, Betrieb einstellen aufgrund von Gesetzesänderungen
Hallo Bruno,
danke für deine Antwort. Ich habe inzwischen auch eine Rechtsberatung in Anspruch genommen und dort wurde mir selbiges Empfohlen
keine personenbezogenen Daten außerhalb der EU zu verarbeiten. Selbst da dies mit Einverständnis des Kunden genehmigt wäre.
In meinem speziellen Fall, habe ich die personenbezogenen Teile, der zu verarbeiteten Daten automatisiert entfernt und kann deshalb, die
Dienste im Drittland sorgenfrei nutzen.
Dieser Schutz bei hoheitlichen Eingriffen in das Geschäft scheint allerdings nirgends mit abgedeckt zu sein. Während Fehler von Subunternehmern
zum Beispiel von der Betriebshaftplicht für IT Unternehmen der HISCOX abgedeckt sind. Nur als Information, falls jemand mal auf eine ähnliche Problematik stößt.
Vielen dank erneut für die Antwort und Liebe Grüße.