Ich habe bei der Augsburger Aktienbank eine Immobilienfinanzierung laufen, die nächstes Jahr ausläuft. Bei der AAB läuft es schon seit Jahren nicht gut, vgl. https://finanz-szene.de/banking/von-...nking-modells/. Ich habe vor ein paar Wochen ein Schreiben bekommen, dass die Immobilienfinanzierung durch die LVM-Versicherung übernommen wird.
Mir stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
a) Als die AAB damals die netbank übernommen hatte, habe ich den netbank-Ratenkredit über eine Sondertilgung erledigt. Im Nachhinein habe ich so den Eindruck, dass ich einem anschließenden Service-Debakel entgangen bin. LVM ist der wohl der bisherige Eigentümer, der das Asset nun selbst besorgt. Sind da Umstellungsschwierigkeiten bei Bestandskunden zu erwarten?
b) Am Ende des Kredits gibt es eine Löschungsbewilligung. Wie ist das eigentlich, wenn ich diese Löschungsbewilligung etliche Jahre später nutze, um die Grundschuld aus dem Grundbuch tilgen zu lassen und es die Bank gar nicht mehr gibt. Ist das ein Problem? Ich habe nicht vor, erneut einen Kredit von der AAB bzw. einem Rechtsnachfolger in Anspruch zunehmen, das spräche für eine zügige Löschung, andererseits plane ich nicht, die Wohnung zu verkaufen, sodass der Eintrag unschädlich ist. Was denkt ihr? Grundschuld zügig austragen lassen oder Löschungsbewilligung gut aufheben und Grundschuldlöschung bei einem evtl. Verkauf in ferner Zukunft ins Kalkül ziehen?
Gibt natürlich immer Vor-/Nachteile - kostet halt etwas Geld und falls man die Löschungsbewilligung verliert, kann es unangenehm werden ...
wenn dich die xyz € nicht stören, würde ich es zeitnah machen.