Wohnriester mit Vorausdarlehen aus 2012 - Schwäbisch Hall

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  1. Avatar von Paulchen01
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen aus 2012 - Schwäbisch Hall

    Hallo Zusammen!

    Ich habe Mitte 2012 eine Baufinanzierung für ein Bestandsobjekt abgeschlossen. Ein Teilbetrag hiervon fällt auf die ein Vorausdarlehen der Schwäbisch Hall. Über diesen Teilbetrag wurde, als ursprünglich angedachte Anschlussfinanzierung, eine Bausparvertrag (Wohnriester) abgeschlossen.

    Mir gehen jetzt folgende Dinge durch den Kopf:

    1. Aufgrund der aktuellen Marktlage möchte ich das Vorausdarlehen Ende 2022 (10 Jahre nach der Auszahlung) kündigen.
    2. Den Bausparvertrag (Wohnriester) möchte ich unabhängig davon weiter besparen und auch das bestehende Guthaben dort belassen. Hintergrund sind die Förderung und die relativ hohe Verzinsung des Vertrages. Auf das Darlehen dieses Vertrages möchte ich zugunsten der möglichen Treueprämie (= höhere Guthabenzinsen) verzichten.

    Ich habe jetzt gehört, dass bei einer derartigen Vertragslage das Guthaben aus dem Wohnriestervertrag immer für die Tilgung verwendet werden MUSS. Ist das tatsächlich so richtig? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es sich hier grundsätzlich um zwei separate Verträge handelt und die Kündigung des Darlehens keinen direkten Einfluss auf den Bausparvertrag hat.

    Eine weitere Frage hätte ich noch zum Wohnförderkonto. Wird das fiktive Konto ab Vertragsbeginn (also ab 2012) oder erst nach Verwendung/Entnahme des Guthabens aus dem Wohnriestervertrag mit 2 % verzinst?

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, würde mich sehr freuen.

    LG

    Paulchen01

    Ps. Ich bin neu hier. Falls meine Fragen schon an anderer Stelle gestellt wurden, seid bitte nicht zu hart mit mir...

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen aus 2012 - Schwäbisch Hall

    Hallo, ja dem ist so, mit Kündigung des Vorausdarlehens kündigt die BSH auch den Wohnriester und bringt das Guthaben von der Vorausdarlehenssumme in Abzug.

    Ab diesem Zeitpunkt wird das fiktive Wohnförderkonto mit dem Guthaben des BSV angelegt und fiktiv zu 2 % verzinst.

    Übrigens, 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist ist das Vorausdarlehen erst ablösbar.

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