Ich habe die den Tröööt auch in der Rubrik Altersversorgungen geschrieben. Würde aber auch hierher passen meine ich.
Meine frage ist , kann ich eigentlich monatlich Geld entnehmen aus meinem Fond-Riestervertrag und damit das Darlehn mit der Bank abzahlen, Tilgung+Zins ?
Bis in welcher höhe geht das , bis Garantierter Wert oder Gesammt Wert des Vertrages. ?
Das Darlehn läuft noch ca. 3 j. und dann hab ich noch einen Rest darauf stehen . !
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Leider, leider,
haben es sehr viele nicht verstanden, das mit einzahlung der Beiträge, folgericht dieses Vermögen verloren ist!
Die Bedingungen legte der Gesetzgeber fest! So ist der Zeitpunkt der Auszahlung nach alter geregelt! Ob und wieviel, dass hängt vom jährlichen EK in der Sparphase ab, nämlich 4 % davon.
Es gibt die Möglichkeit 30 % EK sich zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen! Der Rest wird nur in monatlichen Raten bis zum 85 Lebensjahr ausbezahlt.
Die Zulage wird ab den 85 Jahresjahr als 2. Rente verwendet um das Langlebigkeitsrisiko finanzieren!
Demnach wird nur der Eigenanteil als Rentengrundlage dienen können, ihre Frage nach den Verwendungsmöglichkeit, dass ist ihnen überlassen, aber finanziell wird dies ein Desaster sein!
hier hilft ihnen nur noch ein Experte in Versicherungsrecht weiter, aber der arbeitet nicht kostenlos!
Denn er muss ihre Wünsche mit den Vertragsrecht vereinbar machen! Und die Wahrheit ist, solche Leute sind Deutschlandweit sehr rar gesät!
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Danke für deine Antwort
Wenn ich das vor 20jahren gewusst hätte und der Versicherungs Vertreter ehrlich gewesen wäre, hätte ich bestimmt anders entschieden .
Aber man sagt ja, Mann kann Geld entnehmen für die Finanzierung von Eigentum . Dann gehe ich mal davon aus das das geht . Die Frage ist das das auch monatlich geht . Praktisch gesehen , monatliche Entnahme bis das Darlehn ausläuft und dann noch mal den Rest aus der RR abzahlen.
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Manchmal hatte der Vertreter auch einfach keine Ahnung, manchmal hat er bewusst was anderes, falsches erzählt und manchmal hat der Verbraucher Kunde auch einfach nicht hingehört oder nichts erfragt.
Ein Sammelsurium aus vielen Aspekten, eine bunte Mischung brandgefährlichem!!!!
............naja und nicht wenige landen dann hier und lassen sich vernünftig beraten und helfen und so manches Mal ließ sich dann auch einiges heilen !
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Soweit ich es verstanden habe, kann das Geld nur zur Tilgung eingesetzt werden (keine Zinsen) - bei der entsprechendne Bürokratie würde ich vermuten, dass man jedes mal einen 12-seitigen Antrag dafür ausfüllen muss und evtl. jedes mal eine Bearbeitungsgebühr fällig wird.
Das Geld muss u.U. dann auch bis zum Renteneintritt wieder zurückgezahlt werden - am besten mal die Versicherung dazu befragen?
Läuft dann das Wohnförderkonto und die Immobilie ist riesterinfizinert?
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Da muss ich glatt nein sagen!
Zu einem ist "ihr" Riestervertrag ein Fondsgebundene und nicht ein Riester Bausparvertrag, Punkt aus!
Aber sie können während der Rentenphasbeliebigch frei verfügen!
Wenn die Rentenphase anfängt, hängt vom Abschlussdatum ab! Einige können mit 62, andere erst mit 67 Jahre Zulagen- und steuerunschädlich zugreifen. Sie können dann einmalig 30 %, aber wiederum mnicht alle, vom Einzahlungsbetrag, nicht aber von der Zulage erhalten!
Wie bei allen Mistprodukten ist es alles Einzelfallabhängig,
- pauschale Aussagen führen zu Verlusten von mehreren tausende €, denn nicht nur die Zulage fällt weg,
- sondern auch die steuerlichen Ergänzungen aus den jeweiligen EKSeK!
Demnach muss sehr sorgfältig mit den Aussagen umgegangen werden, weil sonst die Riester zur Armutsfalle führt! Denn für Riester muss Steuern bezahlt werden, auch wenn keine Rente ausbezahlt wird!
Wer will schon 18 /19 Jahre lang, monatlich bis zu 50 € Steuern bezahlen!
Wenden sie sich mal ein echten Kundenhelfer, der ihnen da hilft wo ihr Latein endet. Zahlen sie ruhig, ein paar hunderter € jetzt als später mit weniger 1.100 € Rente sich nichts mehr leisten können! Und Hartz IV beantragen zu müssen.
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Sehe ich das richtig so , das es fast gejobst wie gesprungen ist , mir was Geld aus dem RV zu nehmen was mit 2% Jährlich aufs W-Konto geht oder mir jetzt einen Kredit hohle der mit viel Glück weniger als 2% hat zu tilgen!
Über dem Daumen Gelagen betrachtet .!!
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Nun ja - das eine ist "richtiges" Geld - das Wohnförderkonto ist fiktiv.
Beispiel: Ich nehme 20.000€ auf um damit zu tilgen - bei 2% und 20 Jahren Laufzeit (bis zur Rente) dann zahle ich ca. 103€ für 20 Jahre. (4859€ Zinsen)
Wenn ich aus dem Riester 20.000€ auf das Wohnförderkonto packe (für Tilgung) wächst dieses nach 20 Jahren auf fast 30t€ an - dann muss es für 20? Jahre versteuert werden - macht 1500€ pro Jahr - bei z.B. 25% Steuersatz wären das 375€ x 20 Jahre -> 7500€ - hängt natürlich vom eigenen Steuersatz ab.
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
(Teil)Tilgung des Darlehens der selbstgenutzten Immobilie mit Riester geht (§92a EStG). Es kann der komplette Betrag FÖRDERUNSCHÄDLICH entnommen und für die Tilgung genutzt werden. Meiner Meinung nach die sinnvollste variante einen Riester zu nutzen. Sinnvollerweise macht man das aber erst kurz vor der Zuteilungsphae, dann wird das Wohnförderkonto zwar gebildet aber kaum verzinst.
Was noch zu beachten ist, versteuert man auf einmal im ersten Jahr gibts 30% Rabatt!
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Wenn man also bei 30t€ 30% Rabatt (9t€) - aber in der Regel steigt der Steuersatz - am besten mit einem Steuerberater besprechen.
Wenn ich die 21t€ dann mit z.B. 40% versteuern müsste (weil das zu versteuernde Einkommen um 21t€ in diesem Jahr steigt) wäre z.B. der Ansatz teurer.
Natürlich habe ich dann auch eine riesterinfizierte selbstgenutzte Immobilie, die ich längere Zeit nicht verkaufen sollte, da sonst die Rückforderung von Prämie/Steuervorteil droht.
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Nein Rheingeist,
Sie verfügen überhaupt nicht mehr über das Geld im den Riestervertrag nicht mehr!
Sie haben den regulären Weg eingeschlagen, damit die Zulage und steuerliche Vergünstigung zu erhalten!
D.H aber auch, die Spielregeln legt der Staat fest und nicht sie oder ein anderer!
Der Staat erlaubt der 2. Riestergeneration eine eimalige Entnahme von 30 % ohne Zulage, aber erst nach Renteneintritt! Zum Hauptzweck, der Bezahlung der Steuerlast aus den Riestervertrag! Dann würde die Riesterente danach steuerfrei ausbezahlt.
Denn Riester ist nicht gleich Riester!
Rhiengeist:
Sie Haben eine Fondgebundene Riester Rente, eine die nach § 34 d GewO vermittelt wird !
Die muenchner_81 gemeinte Vertrag ist eine Riesterbausparvertrag, die nach den geltenden Gesetzen, weder einen d oder i als Zulassung hat!
Daher ist eine zwingende Strenge auslegung der Verwendung, eine Voraussetzung ist!
Lassen sie sich eingehend richtig unterrichten, um Vermögensschäden zu verhindern!
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
bruno68 da muss ich widersprechen, der §92a EStG gilt für alle Riesterverträge. Die ZFA hat mir mein oben beschriebenes Vorgehen auf Nachfrage schriftlich bestätigt!
utopus, das muss man sich im Vorfeld durchrechnen. Man hat aber bei Riester was die Auszahlungsphase angeht ein wenig Gestaltungsspielraum. Im besten Fall hält man im Jahr der Versteuerung das Einkommen natürlich so niedrig wie möglich.
AW: Riester Rente monatliche Auszahlen für Darhlen!
Mich erstaunt es immer wieder wie leichtgläubig Mensch ist!
Klar man glaubt Beamten, auch wenn diese nichts zu melden haben!
Die ZfA hat zwar die Kompetenz, zum Sachverhalt Riesterente, nicht aber die Sachkompetenz in Sachen der Besteuerung der Riesterente.
Wird wie hier vom Regelweg abgewichen, so bedarf es eine verbindliche Auskunft durch das Finanzamt nach der Abgabenordnung (AO)
§ 89 Beratung, Auskunft Abs. 2.
(2) Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.
Zuständig für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist die Finanzbehörde, die bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig sein würde.
Bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18 bis 21 keine Finanzbehörde zuständig ist, ist auf dem Gebiet der Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, abweichend von Satz 2 das Bundeszentralamt für Steuern zuständig; in diesem Fall bindet die verbindliche Auskunft auch die Finanzbehörde, die bei der Verwirklichung des der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalts zuständig ist. Über den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft soll innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Finanzbehörde entschieden werden; kann die Finanzbehörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheiden, ist dies dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrages auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und zur Reichweite der Bindungswirkung zu treffen. In der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich zu erteilen ist und welche Finanzbehörde in diesem Fall für die Erteilung der verbindlichen Auskunft zuständig ist. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie die Versicherungsteuer betrifft.
Bei Riester muss halt aufpassen, denn es gibt eine Förder- und eine steuerliche schädliche Verwendung! Und beide müssen so gestaltet sein, damit diese nicht eintritt und das ist nur der gesetzliche Weg der Riesterente und kein anderer!
Man darf nie vergessen, dass Riester hochsubventioniert ist,
- durch jährlichen Zulagen
und
- einer steuerlichen jährlichen Erstattung
und
in der Rentenphase einer ermäßigen Besteuerung der Riesterente! Durch Verteilung der Riesterente, ohne Zulage, bis zum 85. Lebensjahr!
Wird die max. Summe genommen 43 Jahre mal 2.100 € ergebe dies 90.300 € Vermögen, geteilt durch 240 Monate, ergibt eine Riesterente aus Einzahlung von 376,25 € monatlich.
Wie besteuert? Das obliegt der letzten Besteuerung, ist nur die Freibetrag + GKV, fallen 0 € Steuern, auf die Riesterente an. Folglich netto 376,25 € +!
Je höher der Steuersatz so weiter entfernt man sich von der Riesterente und so nährt man sich der Rüruprente.
Der Höchstbetrag beträgt 2021 25.787 Euro (bei verheirateten 51.574 Euro). Davon sind 92 Prozent steuerlich relevant. Wer den Steuervorteil der Rüruprente voll ausschöpft, kann somit 23.724 Euro (Ehepaare 47.448 Euro) absetzen (2020: 22.541 Euro / 45.082 Euro).
Noch Fragen? Wer was behauptet, muss sich seiner rechtsicher sein, sonst kommt der Haftungshammer vom Geschädigten über sein Vermögen!