Was teilt der Medizinische Dienst alles der Krankenkasse mit, auch alle Diagnosen?
Hallo Zusammen,
die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt in diesem Bericht, dass gem. § 277 Abs. 1 Satz 1 SGB V, der MDK der jeweiligen Krankenkasse nur das Ergebnis seiner Begutachtung mitteilen darf, nicht aber die Informationen, aufgrund derer der MDK zu seinem gutachterlichen Ergebnis gelangt ist.
Was bedeutet das in der Praxis nun konkret? Was teilt der Medizinische Dienst der ihn beauftragenden Krankenkasse mit:
1. alle von den befragten Ärzten und Kliniken dokumentierten Krankheiten und Diagnosen,
oder
2. alle Krankheiten und Diagnosen, die einzeln bzw. zusammen eine Arbeitsunfähigkeit begründen (würden),
oder
3. nur die Info, ob die vom Arzt in der/den AU-Bescheinigung(en) aufgeführte(n) Diagnose(n) zutreffend sind und der Versicherte arbeitsunfähig ist?
Leider finde ich dazu keine genaueren Infos im Netz oder habe ich nur an den falschen Stellen gesucht und Anspruch auf Einsicht in das Gutachten des MDK besteht ja wohl nur dann, wenn die Krankenkasse dies als Grundlage für eine Leistungsverweigerung nutzt, richtig?
Ganz, ganz lieben Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag
AW: Was teilt der Medizinische Dienst alles der Krankenkasse mit, auch alle Diagnosen
Zitat von Pauline
Hallo Zusammen,
die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt in diesem Bericht, dass gem. § 277 Abs. 1 Satz 1 SGB V, der MDK der jeweiligen Krankenkasse nur das Ergebnis seiner Begutachtung mitteilen darf, nicht aber die Informationen, aufgrund derer der MDK zu seinem gutachterlichen Ergebnis gelangt ist. Was bedeutet das in der Praxis nun konkret? Was teilt der Medizinische Dienst der ihn beauftragenden Krankenkasse mit: 1. alle von den befragten Ärzten und Kliniken dokumentierten Krankheiten und Diagnosen, oder 2. alle Krankheiten und Diagnosen, die einzeln bzw. zusammen eine Arbeitsunfähigkeit begründen (würden), oder 3. nur die Info, ob die vom Arzt in der/den AU-Bescheinigung(en) aufgeführte(n) Diagnose(n) zutreffend sind und der Versicherte arbeitsunfähig ist? Leider finde ich dazu keine genaueren Infos im Netz oder habe ich nur an den falschen Stellen gesucht und Anspruch auf Einsicht in das Gutachten des MDK besteht ja wohl nur dann, wenn die Krankenkasse dies als Grundlage für eine Leistungsverweigerung nutzt, richtig? Ganz, ganz lieben Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag
Pauline
Hallo Pauline,
erstmal Guten Morgen an dich, ich habe mal etwas recherchiert und bin auf die gleichen Ergebnisse gestoßen. Soweit ich das sehe, dürfen Krankenkassen nur die Begutachtungsergebnisse übermitteln, jedoch OHNE Einwilligung des Patienten keine weiteren Informationen oder Daten weitergeben. Das ist vorallem hinsichtlich des Datenschutzes relevant und wird i.d.R. auch so gehandhabt. Im Zweifel würde ich aber einen Anwalt fragen, der sich darauf spezialisiert hat.
AW: Was teilt der Medizinische Dienst alles der Krankenkasse mit, auch alle Diagnosen
Gehe mal davon aus, dass alles mitgeteilt wird. Bei mir hat der MDK sogar eine 20 Jahre zurückliegende Krankheit mitgeteilt, die in den Akten der Klinik stand und mit dem Gutachten gar nichts zu tun hatte.
Ich habe das nur mitbekommen, weil plötzlich Rückfragen zu dieser Krankheit gestellt wurden.