wir vermieten seit Mitte letztem Jahr unser Einliegerappartement im Dachgeschoss über Airbnb und Co.
Das Finanzamt hat mir jetzt mitgeteilt, dass für meine Frau und mich eine GbR gegründet und wir zukünftig als Kleinunternehmer geführt werden, inkl neuer Steuernummer.
Frage: ist das ein übliches Vorgehen vom FA, dass die sozusagen stellvertretend für uns eine GbR gründen?
Ergeben sich dadurch für mich irgendwelche zusätzlichen Pflichten, Vorteile oder Nachteile?
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tneub
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tneub
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AW: Kleinunternehmer GbR für Airbnb-Vermietung?
Zitat von membersound
Hi Leute,
wir vermieten seit Mitte letztem Jahr unser Einliegerappartement im Dachgeschoss über Airbnb und Co.
Das Finanzamt hat mir jetzt mitgeteilt, dass für meine Frau und mich eine GbR gegründet und wir zukünftig als Kleinunternehmer geführt werden, inkl neuer Steuernummer.
Frage: ist das ein übliches Vorgehen vom FA, dass die sozusagen stellvertretend für uns eine GbR gründen?
Die GbR habt ihr entstehen lassen, indem ihr gemeinsam handelt.
Letztendlich entsteht eine GbR schon, wenn mehrere Freunde ihr Geld zusammenwerfen, das Geld im C asino in einen Automaten werfen und Gewinne geteilt werden.
Nur sind C asinogewinne im Gegensatz zur Vermietung nicht steuerpflichtig.
Für eine GbR Gründung existieren meines Wissens keine Formvorschriften.
Zitat von membersound
Ergeben sich dadurch für mich irgendwelche zusätzlichen Pflichten, Vorteile oder Nachteile?
Als GbR müsstet ihr die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben. Die Gewinne die sich daraus ergeben, sind wiederum (vermutliche 50/50) in der Einkommensteuer anzugeben.
Auf jeden Fall dürftest du bei entsprechender Größenordnung nun zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein und mußt die Abgabefristen einhalten.
Es scheint aktuell divergierende Gerichtsentscheide zu geben, ob man die Einkünfte im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung als GbR feststellen lässt, oder ob man das bei geringem Umfang bei Ehegatten auch im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuererklärung veranlagt. https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_424658.html
Nachteil:
Falls du deine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt dürfte die Variante mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung vermutlich leicht teuerer sein.
Ist aber nur eine Vermutung.
In der Tat haben wir einfach 50/50 aufgeteilt.
Da ich EkSt sowieso selber mache, wird's zumindest nicht teurer.
So oder so mache ich die jedes Jahr. Alleine schon für die Pendlerpauschale
Dann muss ich vor der nächste EkSt wohl doch mal dort anrufen und fragen, ob sie alles in einer EkSt haben wollen, oder ich da irgendwas aufteilen muss...