Fallstricke Elementarschadensversicherung

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  1. Avatar von Hansi4000
    Hansi4000 ist offline
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    Standard Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Als Eigentümer eines 2-Familienhauses und einer vermieteten Souterrainwohnung in einem Mehrfamilienhaus, habe ich die aktuelle Hochwasserkatastrophe sehr genau verfolgt. Angeblich wollen ja die Versicherungen die ganzen Schadensfälle sehr kulant regeln. Jetzt habe ich aber bereits von Fällen gehört, bei denen die Versicherung trotz Elementarschadensversicherung nicht!!! zahlen will. In einem Fall ging es irgendwie um die Begriffe "Hochwasser und Flut". Eines davon wäre nicht versichert oder so ähnlich. Ich selbst habe für meine beiden Immobilien eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen. Ich wohne zwar in einer Region, die nicht für Hochwasser bekannt ist, trotzdem will ich auch in einem Worst Case Szenario abgesichert sein. Daher wäre meine Frage was den in der Praxis mögliche Fallstricke bei einer Elementarschadensversicherung sein können, d. h. was sollte genau im Versicherungsvertrag stehen, dass sich die Versicherung nicht weigern kann zu zahlen? Und mit zahlen meine ich wirklich für die gesamten!!! Kosten aufkommen, d. h. alle Kosten um quasi wieder den Ursprungszustand herzustellen.

    Und ist es eigentlich sinnvoll z. B. die Versicherungsunterlagen auch digital aufzubewahren, d. h. auf einem USB-Stick oder in der Cloud hochzuladen? Werden die Dokumente so akzeptiert falls bei Hochwasser sonst alles vernichtet wäre?

    Bereits im voraus besten Dank.

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Würde auf den Passus "Starkregen" o.ä. achten ( sollte dabei sein ).

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Habe den Fall auch im Fernsehen gesehen - der Versicherungsnehmer war mit einer Elementarschutzklausel gegen Starkregen versichert -
    aber die "große Versicherung" hat angeblich gesagt, das das nicht gegen Überflutung/Überschwemmung gelten würde.

    Hat mich daran erinnert, dass Versicherungen bei Corona nicht zahlen wollten, da diese neue Krankheit nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt war.

  4. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Ja ne. Elementar + zusätzlich Starkregen.
    Bei z.B. R+V Elementar Spezial

  5. Avatar von peer
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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Ich wohne im Gebiet der Unterelbe. Da, wo die Nordsee nochEinfluss über die Tiede hat (geht bis Hamburg). Hier würde mir eine Hochwasserversicherung gar nichts bringen. Hier gibt es kein Hochwasser. Tritt die Elbe hier über die Deiche, ist es eine Sturmflut. Dagegen gibt es keine Elementarschadenversicherung.

  6. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Zitat Zitat von utopus
    Habe den Fall auch im Fernsehen gesehen - der Versicherungsnehmer war mit einer Elementarschutzklausel gegen Starkregen versichert -
    aber die "große Versicherung" hat angeblich gesagt, das das nicht gegen Überflutung/Überschwemmung gelten würde.

    Hat mich daran erinnert, dass Versicherungen bei Corona nicht zahlen wollten, da diese neue Krankheit nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt war.
    In vielen Fällen leider zu Recht! Wurde ja auch zwischenzeitlich von diversen Gerichten in beide Richtungen beurteilt.

    Es zeigt sich halt auch hier wieder: Es helfen kein schönen Prospekte, keine tollen Flyer und nette Werbesprüche.

    Das einzige, was im Ernstfall zählt, sind die geschriebenen Vertragsbedingungen - muss man halt vorher anschauen, oder jemanden haben, der es einem erklärt und für seine Erklärung/Beratung auch ggfls. haftet z.B. ein Versicherungsmakler.

  7. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Zitat Zitat von Marc2512
    Würde auf den Passus "Starkregen" o.ä. achten ( sollte dabei sein ).
    Das ist interessant. Würde die Versicherung auch zahlen, wenn der Boden mit Regenwasser gesättigt ist und keine Überflutung des Geländes - also man würde im Garten oder vor dem Haus nicht im Wasser stehen, auch zahlen?
    Dabei muss man achten, dass die cleveren Versicherungen sagen - vereinfacht ausgedrückt, stehst Du vor dem Haus nicht im Wasser sondern nur im Keller, dann bedeutet dies, dass das versicherte Gebäude (Keller) nicht gleichbedeutend mit dem Versicherungsort (Grund und Boden) ist auf dem das Gebäude (Keller) steht. Clever oder?
    Ich sehe mir mal die Versicherungsbedinungen der Versicherung und würde mir bei einem Abschluss dies entsprechend bestätigen lassen.
    Danke für den Hnweis

  8. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline

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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Zitat Zitat von Konrad4
    Das ist interessant. Würde die Versicherung auch zahlen, wenn der Boden mit Regenwasser gesättigt ist und keine Überflutung des Geländes - also man würde im Garten oder vor dem Haus nicht im Wasser stehen, auch zahlen?
    Dabei muss man achten, dass die cleveren Versicherungen sagen - vereinfacht ausgedrückt, stehst Du vor dem Haus nicht im Wasser sondern nur im Keller* dann bedeutet dies, dass das versicherte Gebäude (Keller) nicht gleichbedeutend mit dem Versicherungsort (Grund und Boden) ist auf dem das Gebäude (Keller) steht. Clever oder?
    Ich sehe mir mal die Versicherungsbedinungen der Versicherung und würde mir bei einem Abschluss dies entsprechend bestätigen lassen.
    Danke für den Hnweis

    *.....sondern nur im Keller IM WASSER

    DANN LIEGT KEIN VERSICHERUNGSFALL VOR

  9. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline

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    Standard AW: Fallstricke Elementarschadensversicherung

    Zitat Zitat von Konrad4
    *.....sondern nur im Keller IM WASSER

    DANN LIEGT KEIN VERSICHERUNGSFALL VOR
    Hab mal bei R+V nachgesehen. Bei Elementar Spezial : Teilüberschwemmung durch Starkregen

    Was ist Teilüberschwämmung?

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