Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

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  1. Avatar von Marlon
    Marlon

    Standard Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

    Vor drei Wochen verstarb mein Onkel, von dem ich unter anderem auch einige Aktien erbte. Mein Vater sagte mir, dass ich diese Aktienerbschaft dem Finanzamt melden muss. Nun weiß ich aber gar nicht, welchen Wert ich angeben muss, da Aktien ja durch den Handel an der Börse jeden Tag einen anderen Wert haben. Lege ich den Kurswert zugrunde, der am Tag der Meldung an das Finanzamt Gültigkeit hat?

    MfG
    Marlon

  2. Avatar von FinanzTom
    FinanzTom

    Standard AW: Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

    Hallo Marlon,
    da du ja den wert Der Aktien ermitteln mußt um entsprechend Steuern zu zahlen,mußt du Wert der Aktie angeben an dem du diese geerbt hast.
    mfg
    F.T

  3. Avatar von Claude
    Claude

    Standard AW: Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

    Marlon, soweit ich weiß, muss der Wert per Todestag angegeben werden. Allerdings wird auch die Bank, bei der die Aktien verwaltet werden, den Wert an das Finanzamt melden.

    Claude

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