Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall
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Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall
Vor drei Wochen verstarb mein Onkel, von dem ich unter anderem auch einige Aktien erbte. Mein Vater sagte mir, dass ich diese Aktienerbschaft dem Finanzamt melden muss. Nun weiß ich aber gar nicht, welchen Wert ich angeben muss, da Aktien ja durch den Handel an der Börse jeden Tag einen anderen Wert haben. Lege ich den Kurswert zugrunde, der am Tag der Meldung an das Finanzamt Gültigkeit hat?
MfG
Marlon
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AW: Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall
Hallo Marlon,
da du ja den wert Der Aktien ermitteln mußt um entsprechend Steuern zu zahlen,mußt du Wert der Aktie angeben an dem du diese geerbt hast.
mfg
F.T
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AW: Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall
Marlon, soweit ich weiß, muss der Wert per Todestag angegeben werden. Allerdings wird auch die Bank, bei der die Aktien verwaltet werden, den Wert an das Finanzamt melden.
Claude
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