Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

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  1. Avatar von Skipper
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    Frage Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

    Hallo Zusammen,

    mein Mann und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt. Nun ist es so, dass vor kurzem mein Patenonkel verstorben ist und dieser mich als Alleinerbin eingesetzt hat. Ich frage mich nun, ob ich meinem Noch-Mann die Hälfte davon abgeben muss, weil wir ja in einer Zugewinngemeinschaft leben oder ob diese schon zu Ende ist, weil wir ja schon länger getrennt sind. Und falls ja, gibt es Möglichkeiten daran etwas zu ändern?

    Ich hoffe hier kennt sich jemand mit solchen Themen aus und kann mir eine Einschätzung geben. :-)

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

    Waren Erbschaften nicht von der Zugewinngemeinschaft ausgenommen?
    Aber am besten mal einen Anwalt fragen ...

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

    Zitat Zitat von utopus
    Waren Erbschaften nicht von der Zugewinngemeinschaft ausgenommen?
    richtig, das steht im BGB §1374

    § 1373
    Zugewinn


    Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.


    § 1374
    Anfangsvermögen

    (1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.
    (2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.

    (3) Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.


    § 1375
    Endvermögen


    (1) 1Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. 2Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.
    (2) 1Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands
    1. unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat,
    2. Vermögen verschwendet hat oder
    3. Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.
    2Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.
    (3) Der Betrag der Vermögensminderung wird dem Endvermögen nicht hinzugerechnet, wenn sie mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands eingetreten ist oder wenn der andere Ehegatte mit der unentgeltlichen Zuwendung oder der Verschwendung einverstanden gewesen ist.

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

    Das was du dann ausgleichen musst über den Zugewinn wären dann die zusätzlichen zinseinkünfte. Manche probieren dann auch fiktiv einen Zins anzurechnen…. Das kann auch passieren also schön alles dokumentieren, was du bekommst und welchen Wert es wirklich hat. Ich hatte das Problem dass ich belegen musste dass das Land was ich hatte nicht 50% an wert zugelegt hat…. Das wäre dann auch ausgleichspflichtig über den Zugewinn. Beweislast liegt beim Besitzer….

  5. Avatar von Hundeliebhaber
    Hundeliebhaber ist offline

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    Standard AW: Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

    Hallo,

    grundsätzlich werden Erbschaften nicht vom Zugewinnausgleich erfasst. Es ist zwar hinzugewonnenes Vermögen. Dieses resultiert jedoch aus einer persönlichen Beziehung. Diese hat somit nichts mit der Ehe zu tun und wird somit auch nicht vom Güterstand erfasst.

    Wenn du generell etwas an dem Güterstand ändern oder den Zugewinnausgleich ausschließen willst, musst du das mit deinem Ex-Partner besprechen.

  6. Avatar von Skipper
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    Standard AW: Erbschaft als Teil der Zugewinngemeinschaft trotz Trennung?

    Hey ihr,

    vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich besonders darauf achten und alles Dokumentieren und das ganze dann noch mal mit meinem Anwalt besprechen, wenn das Trennungsjahr endlich rum ist und ich die Scheidung einleiten kann. Erstmal bin ich froh, dass wenn ich euch richtig verstanden habe, das Erbe an sich schon mal nicht zur Hälfte an ihn geht.... Das hätte mich wirklich sehr geärgert und wäre mit Sicherheit auch nicht im Sinne meines Patenonkels gewesen, denn insbesondere er hat mich auch bei der Entscheidung unterstützt die Beziehung endgültig zu beenden, er hätte sicherlich nciht gewollt, dass die Hälfte seines Hab und Gutes an ihn geht...

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