Zitat von
bruno68
Hallo Quentin1,
Es gibt Werbung und es gibt schriftliche Darlehnsverträge wer ist glaubhafter? Und was gilt vor Gericht!
Damit benantwortet sich schon die Frage von selbst:"Das Portale nur Lockangebote sind!"
Lesen sie mal das "Kleingedruckte" durch! Laufzeit 5 Jahe, Beleihung 60 % Zinssatz 0,80 % p.a., 2 % Tilgung p.a.
Treffen diese Bedingungen bein ihnen zu?
Denn können sie bei 300.000 € Baukosten, 40 % 120.000 € EK plus Baunebenkosten von 10 % (30.000 €) mitbringen?
Nein, schade dann gilt dieses Angebot nicht!
Zum thema KfW
KfW finanziert nur bis 100 % Beleihung! Wenn beide den 1. Rang bei der GS haben wollen, schließen diese sich ja aus! Dann gibt es nicht billige Zinsen!
Kann einer die Refinanzierung garantieren ? Nein, schade ihr Kinderreichtum wird zur Falle!
Selbst viele vermittler glauben das der § 490 BGB, nicht für das KfW gilt! Aber steigen die Darlehnzinsen, fallen die Häuserpreise,!
Nehmen wir nur idie 18.000 € p.a., ob diese für Tilgung oder Zinsen bezahlt werden ist dch egal! Demnach zahlen sie 180.000 € für 10 Jahre! Bei 2 % p.a. Tilgung
Bei 1,5 % Zinsen und 2 % Tilgung ergibt ca. das 29 fache, ergibt ein Darlehn von 522.000 €, 10.440 € Tilgung, 7.830 € =18.270 €
Bei 1,5 % Zinsen und 2 % Tilgung ergibt ca. das 28 fache, ergibt ein Darlehn von 504.000 €, 10.080 € Tilgung, 7.610 € =17.290 €
Das Problem ist dann die Aufteilung!
KfW macht vieles schwieriger, zwei statt nur ein Gläubiger unterschiedliche Refinanzierungszeitpunkte.
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Ihre Fragerei zeigt mir auf das Sie selbst alles machen wollen, was gerade bei ihnen eher fehl am Platz ist! Ein AG wechsel während der Darlehnsfindung ist eher heute ein no go!
bruno68