Immobilienfinanzierung - allgemeine Fragen

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von Quentin1
    Quentin1 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.03.2019
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard Immobilienfinanzierung - allgemeine Fragen

    Hallo liebe Mitglieder,

    im Rahmen der Suche nach einem Grundstück bzw. Objekt für den Bau bzw. zum Kauf sind mir zwei Fragen aufgekommen. Da hier ja auch (hauptberufliche?) Kreditvermittler dabei sind, würde ich mich über eine offene Meinung/Einschätzung sehr freuen. Ich hoffe ich bin im korrekten Unterforum damit gelandet.

    Im Verlauf der Zeit war ich des Öfteren in Gesprächen mit Interhyp/Dr. Klein etc.. Diese nutzen meines Wissens nach für die Suche der Kreditkonditionen bei Banken zumeist die gleichen bzw. ähnlichen Plattformen.

    Darauf bezogen die erste(n) Frage:
    Werden die in der Ergebnisliste angezeigten Kreditoptionen der Banken hauptsächlich über die jeweils stemmbare Rate abgebildet? (Bspw. Haushalt schafft monatliche Belastung von 1.500, dies ist schlagendes Argument). Mehr wird nicht angezeigt?

    Werden prinzipiell Förderungsmöglichkeiten über die KFW berücksichtigt (bspw. Eigentumsprogramm 124) oder sind diese ganz explizit mit anzugeben? Ich vermute mal (relativ unwissend), dass der Kreditvermittler rein aus seiner Tätigkeit heraus immer ein 100% Hausbankdarlehen bevorzugt, da dies eine höhere Marge für ihn selbst bringt?

    Hintergrund der Frage ist folgende:
    Ein Hausbankdarlehen und ein KFW-Darlehen ergeben bei Finanzierungen mit höherem Beleihungsauslauf (im Regelfall) zusammen einen geringeren Mischzins und damit erheblich geringere Zinskosten für den Darlehensnehmer über die Laufzeit. Die Rate eines so kombinierten Darlehens wäre jedoch zumeist etwas höher, da der Tilgungsanteil des KFW Darlehens höher ist als beim Hausbankdarlehen.

    In von mir angestellten Beispielrechnungen wäre bspw. die monatliche Rate bspw. um 50 - 75 EUR höher als die anfangs festgelegte Kreditrate von 1.500 EUR, ich spare aber über die Laufzeit einen durchaus signifikanten Betrag. Solche Möglichkeiten wurden uns jedoch eigentlich nie präsentiert (da sie vermutlich leicht über der stemmbaren Rate liegen?).

    Zweite Frage (Achtung leichter Themenwechsel!):
    Wie sind die Erfahrungen bei einem Jobwechsel (damit verbunden 6-monatige Probezeit), der sich nahtlos an die alte Tätigkeit reiht und zu einem signifikanten Anstieg des Nettogehalts führt? Sind Banken in dieser (kurzen) Phase dennoch bereit eine Baufinanzierung zur Verfügung zu stellen?
    Wenn ja, nur zur erhöhten Zinssätzen?

    Vielen Dank vorab

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: Immobilienfinanzierung - allgemeine Fragen

    Erste Frage:
    Jeder vernünftige Finanzberater nimmt immer alle für Ihr Vorhaben möglichen KfW Programme mit in die Besprechung mit Ihnen.
    Hierzu zählt natürlich bei einem Kauf einer Gebrauchtimmobilie standardmässig KfW 124 dazu.
    Um natürlich den Mischzins für Sie aussehen zu lassen.
    Klar - richtig erkannt - ist die Rate mit KfW 124 aufgrund Tilgung etwas höher.
    Doch der Mischzins ist niedriger, darauf kommt es ja an.

    Zweite Frage:
    Hier kommt es darauf an bei Jobwechsel in welchem Stadium Sie sind?
    Baufinanzierung schon abgeschlossen oder noch davor?
    Oder Hauskauf fremde Stadt und dann Ortswechsel?

    Am besten hilft immer alles auf den Tisch und Ihre Gedanken, Vorhaben offen legen.
    Nicht jede Bank "mag" eine Probezeit, doch es gibt genügend davon die das akzeptieren.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Immobilienfinanzierung - allgemeine Fragen

    Hallo Quentin1,

    Es gibt Werbung und es gibt schriftliche Darlehnsverträge wer ist glaubhafter? Und was gilt vor Gericht!

    Damit benantwortet sich schon die Frage von selbst:"Das Portale nur Lockangebote sind!"

    Lesen sie mal das "Kleingedruckte" durch! Laufzeit 5 Jahe, Beleihung 60 % Zinssatz 0,80 % p.a., 2 % Tilgung p.a.
    Treffen diese Bedingungen bein ihnen zu?
    Denn können sie bei 300.000 € Baukosten, 40 % 120.000 € EK plus Baunebenkosten von 10 % (30.000 €) mitbringen?
    Nein, schade dann gilt dieses Angebot nicht!

    Zum thema KfW

    KfW finanziert nur bis 100 % Beleihung! Wenn beide den 1. Rang bei der GS haben wollen, schließen diese sich ja aus! Dann gibt es nicht billige Zinsen!

    Kann einer die Refinanzierung garantieren ? Nein, schade ihr Kinderreichtum wird zur Falle!

    Selbst viele vermittler glauben das der § 490 BGB, nicht für das KfW gilt! Aber steigen die Darlehnzinsen, fallen die Häuserpreise,!

    Nehmen wir nur idie 18.000 € p.a., ob diese für Tilgung oder Zinsen bezahlt werden ist dch egal! Demnach zahlen sie 180.000 € für 10 Jahre! Bei 2 % p.a. Tilgung

    Bei 1,5 % Zinsen und 2 % Tilgung ergibt ca. das 29 fache, ergibt ein Darlehn von 522.000 €, 10.440 € Tilgung, 7.830 € =18.270 €
    Bei 1,5 % Zinsen und 2 % Tilgung ergibt ca. das 28 fache, ergibt ein Darlehn von 504.000 €, 10.080 € Tilgung, 7.610 € =17.290 €

    Das Problem ist dann die Aufteilung!

    KfW macht vieles schwieriger, zwei statt nur ein Gläubiger unterschiedliche Refinanzierungszeitpunkte.
    .....

    Ihre Fragerei zeigt mir auf das Sie selbst alles machen wollen, was gerade bei ihnen eher fehl am Platz ist! Ein AG wechsel während der Darlehnsfindung ist eher heute ein no go!

    bruno68

  4. Avatar von Quentin1
    Quentin1 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.03.2019
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Immobilienfinanzierung - allgemeine Fragen

    Hey,

    vielen Dank für die Antworten!

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Erste Frage:
    Jeder vernünftige Finanzberater nimmt immer alle für Ihr Vorhaben möglichen KfW Programme mit in die Besprechung mit Ihnen.
    Hierzu zählt natürlich bei einem Kauf einer Gebrauchtimmobilie standardmässig KfW 124 dazu.
    Um natürlich den Mischzins für Sie aussehen zu lassen.
    Klar - richtig erkannt - ist die Rate mit KfW 124 aufgrund Tilgung etwas höher.
    Doch der Mischzins ist niedriger, darauf kommt es ja an.

    Zweite Frage:
    Hier kommt es darauf an bei Jobwechsel in welchem Stadium Sie sind?
    Baufinanzierung schon abgeschlossen oder noch davor?
    Oder Hauskauf fremde Stadt und dann Ortswechsel?

    Am besten hilft immer alles auf den Tisch und Ihre Gedanken, Vorhaben offen legen.
    Nicht jede Bank "mag" eine Probezeit, doch es gibt genügend davon die das akzeptieren.
    Grundsätzlich bin ich noch vor Abschluss der Baufinanzierung und es war auch eher eine "was wäre wenn Frage". Leider fällt ja zeitlich nicht immer alles perfekt. Würde mich dann nur ungern überraschen lassen, wenn es dann nicht klappen sollte mit der Finanzierung.

    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo Quentin1,

    Es gibt Werbung und es gibt schriftliche Darlehnsverträge wer ist glaubhafter? Und was gilt vor Gericht!

    Damit benantwortet sich schon die Frage von selbst:"Das Portale nur Lockangebote sind!"

    Lesen sie mal das "Kleingedruckte" durch! Laufzeit 5 Jahe, Beleihung 60 % Zinssatz 0,80 % p.a., 2 % Tilgung p.a.
    Treffen diese Bedingungen bein ihnen zu?
    Denn können sie bei 300.000 € Baukosten, 40 % 120.000 € EK plus Baunebenkosten von 10 % (30.000 €) mitbringen?
    Nein, schade dann gilt dieses Angebot nicht!

    Zum thema KfW

    KfW finanziert nur bis 100 % Beleihung! Wenn beide den 1. Rang bei der GS haben wollen, schließen diese sich ja aus! Dann gibt es nicht billige Zinsen!

    Kann einer die Refinanzierung garantieren ? Nein, schade ihr Kinderreichtum wird zur Falle!

    Selbst viele vermittler glauben das der § 490 BGB, nicht für das KfW gilt! Aber steigen die Darlehnzinsen, fallen die Häuserpreise,!

    Nehmen wir nur idie 18.000 € p.a., ob diese für Tilgung oder Zinsen bezahlt werden ist dch egal! Demnach zahlen sie 180.000 € für 10 Jahre! Bei 2 % p.a. Tilgung

    Bei 1,5 % Zinsen und 2 % Tilgung ergibt ca. das 29 fache, ergibt ein Darlehn von 522.000 €, 10.440 € Tilgung, 7.830 € =18.270 €
    Bei 1,5 % Zinsen und 2 % Tilgung ergibt ca. das 28 fache, ergibt ein Darlehn von 504.000 €, 10.080 € Tilgung, 7.610 € =17.290 €

    Das Problem ist dann die Aufteilung!

    KfW macht vieles schwieriger, zwei statt nur ein Gläubiger unterschiedliche Refinanzierungszeitpunkte.
    .....

    Ihre Fragerei zeigt mir auf das Sie selbst alles machen wollen, was gerade bei ihnen eher fehl am Platz ist! Ein AG wechsel während der Darlehnsfindung ist eher heute ein no go!

    bruno68
    Puhh, hier sind sehr viele Annahmen drin, die ich so nie gesetzt habe (keine über 100% Finanzierung, kein "Kinderreichtum"). Eine Betrachtung auf zehn Jahre halte ich auch nicht für sinnvoll, da der Kredit ja wesentlich länger läuft.

    Ich möchte auch nicht alles selber machen, sondern mir nur ein bestmögliches Bild machen. Aber vielen Dank für deinen Beitrag!

Ähnliche Themen

  1. Allgemeine Riester Fragen

    Von Dutch_OnE im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 24.05.2020, 20:07
  2. Allgemeine Fragen zur Altervorsorge

    Von neik im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 19.10.2018, 19:55
  3. Allgemeine Frage

    Von Benice im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 04.02.2015, 12:05
  4. Wohnriester - allgemeine Fragen dazu

    Von Hepcat im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.09.2014, 13:09
  5. Allgemeine Börsenlage

    Von Globalist im Forum Börsen-Talk
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 09.11.2007, 16:13