Flutkatastrophe

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard Flutkatastrophe

    bleiben die von Flutkatastrophe betroffenen Leute, deren Häuser total zerstört sind, auf Baufinanzierungsschulden sitzen ?

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von tneub
    Selbst wenn versicherbar, können die Beiträge nach so einem Unwetter unerschwinglich werden.
    Die Gebäude von der Oma meiner Frau waren 2002 beim Elbehochwasser ebenfalls betroffen. An der Weißeritz (Zufluss zur Elbe) stand ein verpachtetes Gaststättengebäude und ein Wohngebäude. Die Gaststätte stand deckenhoch unter Wasser - Im Wohnhaus war nur der Keller betroffen. Allerdings waren alle Zuleitungen zum Grundstück weggespült.
    Der Pächter der Gaststätte ist nach dem Hochwasser raus, die Mieter ebenfalls. Für einen neuen Gaststättenbetreiber war es völlig unattraktiv, da kein Inventar mehr vorhanden war - also erstmal längere Zeit Leerstand.
    Dazu sind die Versicherungskosten in exobitante Höhe geschnellt. Ich meine mich an Disskussionen um einen Versicherungsbetrag von 8000€ erinnern zu können.
    Dort treffen dann schwer vermietbare Gebäude, gebeutelte Eigentümer und hohe Versicherungskosten aufeinander.
    vor dem Unwetter natürlich

  3. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Also,
    ich wäre der Meinung, dass der Staat hier allerhöchstens in Form von zinslosen Darlehen einspringen sollte (was die Schäden an den Immobilien betrifft !!). Unsere Hausversicherung kostete 2012 beim Kauf 650 EUR, 2021 sind wir bei fast 1.000 EUR Jahresbeitrag.

    Dann spar ich mir die in Zukunft und jammere, wenn es mich erwischt hat. Das was da passiert ist, ist schrecklich, keine Frage, aber wenn man sich die Versicherung gespart hat, bzw. dort gekauft oder gebaut hat obwohl man wusste, dass man sich die Versicherung nicht leisten konnte, dann ist man da letztendlich selber Schuld.

    BTW: Die genannte Brandversicherung ist ja mehr oder weniger unabhängig vom Standort und somit als Monopolversicherung etwas ungeeignet als Vergleich.
    Ja, aber es geht wenn man will. War ja auch eine Zwangsversicherung.

    Ich zitiere Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerversicherung

    "Der Abschluss einer Feuerversicherung war in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg sowie in Teilen von Hessen und Niedersachsen bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung wurde von den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Versicherern übernommen, die als Gebietsmonopol agierten. Im Zuge der Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1994 kam es zur Abschaffung der Monopol- und Pflichtversicherung."

  4. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Ich meinte damit, dass es ja keine Standorte gibt, wo es öfters brennt, so wie es Standorte gibt, die eben eine Überflutungsgefahr haben......

  5. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von utopus
    Wenn halt abzusehen ist, dass bei dem entsprechenden Vertrag in Zukunft alle X-Y Jahre ein Schaden von z.B. 50.000t€ entsteht, muss das natürlich über die Beiträge wieder eingespielt werden - diesen kann man dann meistens nur mit Selbstbehalten entsprechend senken.
    (Oder es werden halt entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die den Schaden in Zukunft vermeiden/minimieren soweit möglich - Deich/Rückhaltebecken/Hochwasserschutz/Abdichtung etc.)
    Die Talsperre ist gar nicht weit entfernt. Aber wenn die überläuft, dann hilft auch die nicht.
    Der Hochwasserschutz ist auch in den Folgejahren verbessert worden und auch getestet, wie stark die Talsperre aufdrehen kann, ohne dass es überschwappt. Aber bei HQ100 wie es 2002 war ist das natürlich zu wenig.
    Keine Ahnung, ob die Beiträge durch den verbesserten Hochwasserschutz dann wieder niedriger wurden.

    Zitat Zitat von utopus
    Und wenn das wirtschaftlich nicht machbar ist, ist das auch eine Feststellung und man kann schauen, was man in Zukunft mit dem Grundstück macht.
    Ich hätte diesen Klotz gerade bei der aktuellen Lage am Immobilienmarkt schon längst verkauft, weil jeder Euro, den du da reinsteckst hinterher weniger als die Hälfte Wert ist. Aber Schwiemu hängt an der guten alten Zeit, weil die ehemalige Mühle doch schon 100te Jahre im Familienbesitz war.
    Ist halt auch ein Liebhaberobjekt. Etwas abgelegen im Flusstal in landschaflich schöner Gegend mit großem Grundstück und Teichen. Durch die Lage im bewaldeten Tal aber auch sehr sonnenarm. Dazu noch viele weitere Problempunkte.

  6. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Nur ein Beispiel wie die öfftl. Hand vorgeht: Öffentliche Kanäle müssen nach DIN EN 12056-4 nur bis zu einem gewissen Grad Schutz vor Rückstau bieten. Aus technischen Gründen sowie aus Kostengründen wird die reibungslose Funktion der Kanäle nur bis zu einer bestimmten Stärke der Niederschläge zugesichert.
    Laut einem Urteil des BGH aus 2004 können Städte und Gemeinden sich bei "ungewöhnlichem und seltenen Starkregen" auf höhere Gewalt berufen.

  7. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Ist halt leider eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - wenn alle Kanäle für den absolut möglichen größten Durchfluss ausgelegt werden müssten, würden diese vermutlich 3-10 mal so groß sein müssen - und hätten in Normalzeiten Probleme, dass zuwenig Wasser dafür da ist und müssten deshalb im Sommer extra gespült werden.
    Sieht man teilweise in den östlichen Bundesländern - die mit Bevölkerungsschwund zu leben haben ... Nebenbei wäre es auch deutlich teurer und resourcenintensiver.