Flutkatastrophe

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Flutkatastrophe

    bleiben die von Flutkatastrophe betroffenen Leute, deren Häuser total zerstört sind, auf Baufinanzierungsschulden sitzen ?

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Warum sollten Schulden erlassen werden? Rechtsgrundlage?

    Die Allermeisten werden nicht einmal eine Hausrat-/Wohngebäudeversicherung haben, da Häuser in ehemaligen Flusstälern nicht/schwer versicherbar sind.

  3. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    hast du brünö schon gefragt?

    Würde A keine Baufinanzierung von B haben sondern von C könnte A auch eine Versicherung von D haben die den Schaden von A übernimmt. Leider hat A meist keine Versicherung die sowas abdeckt.

  4. Avatar von IsNichWahr
    IsNichWahr ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von viktor
    bleiben die von Flutkatastrophe betroffenen Leute, deren Häuser total zerstört sind, auf Baufinanzierungsschulden sitzen ?
    Natürlich nicht! Deswegen sollte man auch sein finanziertes Auto immer zerstören wenn man die Raten nicht mehr zahlen kann. Ist doch logisch, für etwas was nicht mehr da ist, kann man auch keine Schulden haben!

  5. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Eigentlich alle Baufinanzierer verlangen eine Wohngebäudeversicherung.

    Das Problem dürfte aber sein, das diese nicht bei Unwetter greift. Dafür ist meist der Baustein "Naturgefahren" erforderlich. So wie ich gelesen habe hat nur jeder 2. Hausbesitzer diesen Schutz.

    Ist halt falscher Geiz, Unwetter kann jeden treffen, immer und überall, weshalb ich selber diesen Zusatz abgeschlossen habe, obwohl ich in einem Gebiet wohne in dem es schon sehr sehr lange keine Naturkatastrophen mehr gab, Gewässer in der Nähe gibt es auch nicht.

    Ich denke es wird zwar staatliche Hilfen geben aber das wird vielleicht max. ein niedriger 5stelliger Betrag werden. Nichts wovon man sich ein neues Haus kaufen kann. Der Staat ist auch keine Versicherung nur weil man zu geizig für die Elementarversicherung war... Hat man hoch gepokert und verloren ! Dazu zähle ich übrigens auch das Bauen in Gebieten, die von Versicherungen ausgeschlossen werden. Baugrund ist da meist günstig aber wenn man das Haus nicht versichern kann sollte man das Risiko eines kompletten Ruins nur eingehen, wenn man es sich leisten kann !

    Und natürlich müssen Kredite weiter abbezahlt werden auch wenn das Haus zerstört wurde.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Ja, ja

    @viktor,
    bleiben die von Flutkatastrophe betroffenen Leute, deren Häuser total zerstört sind, auf Baufinanzierungsschulden sitzen?
    Richtig, nicht nur das sondern auch, jetzt zuverstehen das der § 490 BGB zu Zuge kommt!
    ... wesentliche Verschlechterung...
    Denn eher Totalausfall gilt!

    @brainy,
    Die Allermeisten werden nicht einmal eine Hausrat-/Wohngebäudeversicherung haben, da Häuser in ehemaligen Flusstälern nicht/schwer versicherbar sind.
    Genau, ein Naturereignisse gehört zum Elementar Versicherung, die nur extra versichert werden kann!
    „ZÜRS Geo” - Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken

    Anhaltende Regenfälle oder Schneeschmelzen sorgen immer wieder dafür, dass Flüsse und Bäche über die Ufer treten. Die Folge sind mehr oder minder schwere Überschwemmungen. Hausbesitzer können sich mit einer Wohngebäude- und Hausratversicherung, mit dem Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ bzw. „Elementarschäden“, gegen solche Risiken versichern.
    Doch nicht alle Häuser in Deutschland sind in gleicher Weise dem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Um das Risiko für die jeweilige Region einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Geo“ entwickelt. Mit dem System können darüber hinaus auch Umweltrisiken eingeschätzt werden.

    Überschwemmungsrisiko richtig kalkulieren

    ZÜRS Geo hilft den Versicherern bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Diese Information hilft Ihnen bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrags der Elementarschadenversicherung. In das System wurden insgesamt über 22 Millionen Adressen eingespeist. Je nachdem wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist, wird jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet:

    In der Gefährdungsklasse 2 sind auch Objekte enthalten, die durch einen Deich geschützt sind. Voraussetzung: Der Deich ist so gebaut, dass er zumindest ein 100-jährliches Hochwasser abhält. Ansonsten sind diese Objekte in der Gefährdungsklasse 3. Das Augusthochwasser 2002 und das Junihochwasser 2013 haben gezeigt: Wenn es zu einem Versagen des Deiches kommt, sind die Schäden bei den Objekten, die durch diesen Deich geschützt werden sollten, oft sehr hoch.

    ZÜRS berücksichtig zudem auch Gebäude, die nicht mehr als 100 Meter von einem Bach entfernt liegen (Bachzone). Diese Bachinformation wird zusätzlich zur Gefährdungsklasse angezeigt. Die Bachinformation ist besonders für Adressen in der Gefährdungsklasse 1 eine wichtige Zusatzinformation. Denn bei größeren Überschwemmungen hat sich gezeigt, dass ein nennenswerter Teil der Schäden in der Bachzone liegt – und dann die Schäden groß sind.
    Starkregengefährdung besser einschätzen

    Zur Besserung Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden hat der GDV jetzt drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in ZÜRSGeo integriert. Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet. Denn: je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden. Für jedes Gebäude in Deutschland kann diese Gefährdung berechnet werden:

    In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
    In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
    In der SGK 3 (hohe Gefährdung) werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.

    Deutschlandweit liegen knapp 12 Prozent aller Adressen in der SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent in der SGK 1. Die Starkregengefährdungsklassen können Versicherer für eine detaillierte Beratung ihrer Kunden zum Schutz vor Hochwasser und für eine individuelle Risikokalkulation nutzen.
    Umwelthaftungsrisiken erkennen

    In ZÜRS Geo können zudem Umwelthaftungsrisiken abgefragt werden. Seit Ende 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz sind völlig neue öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst entstanden. Neu ist dabei die Haftung für Biodiversitätsschäden, die Schädigung besonders geschützter natürlicher Lebensräume (z. B. Vogelschutzgebiete), sowie besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten durch jede Form der beruflichen Tätigkeit. Mit ZÜRS Geo kann das Risiko für jeden Standort in Bezug auf Umweltschäden angezeigt werden.

    ZÜRS Geo Gefährdungsklassen
    Das System gibt es seit 2007, also seit 14 Jahren, seit Einführung der Versicherungszulassung! Warum wohl? Von Zürs habe die wenigsten gehört und deshalb übrhaupt keine Schdensregulierung zu erwarten!

    Ich habe mehrfach darauf hingewiesen das Versicherungen, eben nicht überds Handy abgeschlossen werden können. Denn eigentlich gilt ja noch nur die Brandversicherung als Versicherungsschutz.

    Das sich Elementarvesicherung eher an den Preis erkennbar ist, wird erst nach der Flut sichtbar!

    Denn "billig" heißt heute, teilweise nicht versichert!


    Familien die Tote zu beklagen haben werden sich wohl in Hartz IV wiederfinden, weil mehrheitlich keine ausreichende Todesfallleistung zu erwarten ist! Insbesondere wenn der Hauptverdiener tod ist.

    Denn weder Riester, Rürup, SBU und bAV sehen keine angemessende Entschädigung vor.
    Genauso wenig wie Sparpläne aller Art!
    Auch die neueren Lebensversicherungen sehen keine Todesfallleistung mehr vor!

    Allenfalls die bAV mit 5 bis 8.000 € als Sterbegeld könnte den Überlebenen zufließen.
    Aber ob dann die bAV weiterbesteht und eine Rente auszahlt, ich glaube kaum das eine nennneswerte Rente zusammenkommen kann!
    Denn Tote bekommen keine Rente!

    Es dürfte jetzt viele Eigenversicherer "klar werden", dass Rendite der finanzielle Tod, der Ruin, der eigenen Familie im Falle des vorzeigigen Versterbens des Hauptverdiener bedeutet!

    @titan1981
    AW: Flutkatastrophe hast du brünö schon gefragt?

    Würde A keine Baufinanzierung von B haben, sondern von C könnte A auch eine Versicherung von D haben die den Schaden von A übernimmt. Leider hat A meist keine Versicherung die sowas abdeckt.
    Was schreiben sie für ein Mist! Es ist ganz klar gesetzlich geregelt, im § 492 b BGB! Der Querverweis auf das KWG befindet sich in § 492 b Abs.3 letzter Satz!
    Im § 18 KWG steht folgendes:
    (8a) Eine Genehmigung für Koppelungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 492b Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf nur erteilt werden, wenn der Darlehensgeber gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde nachweisen kann, dass die zu ähnlichen Vertragsbedingungen angebotenen gekoppelten Produkte oder Produktkategorien, die nicht separat erhältlich sind, unter gebührender Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der Preise der einschlägigen auf dem Markt angebotenen Produkte einen klaren Nutzen für den Verbraucher bieten und es sich um Produkte handelt, die nach dem 20. März 2014 vertrieben werden.

    Ob sich hier eine Möglichkeit auf Schadensersatz nach § 505 d BGB ergeben kann, ist ein gewagtes Spiel, allerdings wer mit den Rücken am Abgrund steht, welche Wahl hat diese/dieser dann noch!?


    Eine abgespeckte Gebäudeversicherung und/oder Todesfallversicherung, entspricht eben nicht den § 18 a Abs. 8a KWG und daher auch eben nicht den § 492 BGB!!

    @ZehWeh
    AW: Flutkatastrophe Eigentlich alle Baufinanzierer verlangen eine Wohngebäudeversicherung.
    Grundsätzlich ist aber nur ein Feuerversicherung gemeint, da Feuer häufiger auftritt als Überschwemmung! Die Abänderung kam erst ab 21.03.2014, auch wieder 7 Jahre her! Und trotzdem werden noch Fehler gemacht!

    bruno68

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Hallo Viktor
    Die Banken werden sicherlich keine Baufinanzierungsdarlehen erlassen.
    Auch wenn das Haus "weg" ist gibt es noch die persönliche Haftung (verankert auch durch die Grundschuldbestellungsurkunde)
    Die Banken werden vor Ort zukünftig nur noch sehr wenig Darlehen vergeben, im tiefen Beleihungsauslauf.
    Nicht alle Banken bestehen auf Gebäudebrandversicherung. Oft reicht nur eine Rechnung als Nachweis für die Banken.
    In die Tiefe, Umfang Gebäudebrandversicherung ob mit Überflutung oder nicht hat bis jetzt nicht viele Banken interessiert.
    Hoffentlich gibt es hier nicht rückzahlbare staatliche Hilfen. Doch das wird natürlich bei weitem nicht den entstandenen Schaden abdecken.
    Das was passiert ist kann auch eine Wende im Immobilienmarkt herbeirufen.

  8. Avatar von wbs
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Viktor
    Die Banken werden sicherlich keine Baufinanzierungsdarlehen erlassen.
    Auch wenn das Haus "weg" ist gibt es noch die persönliche Haftung (verankert auch durch die Grundschuldbestellungsurkunde)
    Die Banken werden vor Ort zukünftig nur noch sehr wenig Darlehen vergeben, im tiefen Beleihungsauslauf.
    Nicht alle Banken bestehen auf Gebäudebrandversicherung. Oft reicht nur eine Rechnung als Nachweis für die Banken.
    In die Tiefe, Umfang Gebäudebrandversicherung ob mit Überflutung oder nicht hat bis jetzt nicht viele Banken interessiert.
    Hoffentlich gibt es hier nicht rückzahlbare staatliche Hilfen. Doch das wird natürlich bei weitem nicht den entstandenen Schaden abdecken.
    Das was passiert ist kann auch eine Wende im Immobilienmarkt herbeirufen.
    Lieber Vinzenz,

    das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Wir befinden uns noch immer in einem Zinstief. Die Immobiliendarlehen sind bei vielen Instituten derzeit eines der wenigen Produkte, die überhaupt noch laufen.
    Insgesamt ist eine Bank ja auch nicht ausschlaggebend auf dem Markt und sie wird natürlich weiter Darlehen vergeben, denn sie ist und bleibt ein Wirtschaftsunternehmen, dass mit dem Verleih von Geld ihr Geld verdient. Wahrscheinlich ist eher, dass bei höheren Ausläufen zukünftig höhere Aufschläge zu erwarten sind um diese Risiken zu refinanzieren. Diese werden aber nur moderat ausfallen, aufgrund des Wettbewerbs. Immerhin stehen uns über 400 Banken zur Verfügung.

    Zudem hat es bei ähnlichen Katastrophen in anderen Bundesländern auch nicht zu einer Wechselwirkung auf dem Immobilienmarkt geführt.
    Insofern glaube ich, ist die Lage dahingehend eher entspannt.

    Bei Menschen, die ihr Objekt vollständig verloren haben und keine Elementarschäden versichert hatten, wird der Weg letztlich wahrscheinlich
    in die private Insolvenz führen, sofern es keine staatlichen Hilfen gibt, die einen Wideraufbau möglich machen.
    Hilfe würde in diesem Fall Zuschuss bedeuten, der nicht zurück gezahlt werden muss. Hier habe ich allerdings gewisse Zweifel mit Blick auf die Hilfen der Corona Kriese.


    Liebe Grüße
    Heidi

  9. Avatar von marco-finance
    marco-finance ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Ja, sie werden da wohl drauf sitzen bleiben .(

  10. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Ich sehe das anders als meine Vorredner, nämlich dass der Staat hier einspringen sollte...

    Grundsätzlich sind Immobilien in solchen Gebieten mit Bergbächen eigentlch nicht zu versichern oder extrem teuer, wenn es um Elementarschäden geht. Es hat beispielsweise in Brandenburg mehr geregnet als in NRW/RLP in der gleichen Zeit. Ebenes Land bedeutet aber Wasser fließt nicht, hat Zeit zu versickern und wenn läuft maximal hie run dort ein Keller voll, entweder durch steigendes Grundwasser oder wegen Rückstau in der Kanalisation.

    Problem mit diesen Berglagen ist einfach, dass der komplette Niederschlag an den Bergwänden ins Tal fließt und dann den "kleinen Bergbach" zu einem Monster macht. Die Forderung "sollen halt wegziehen" ist für mich auch absoluet Empathielosigkeit. Gerade für ältere Menschen ist eine Immobilie nicht nur eine Immobilie, ihr gesamter soziales Leben ist damit verbunden. Die kann man nicht einfach in einer andere Stadt "umsiedeln"...

    Und zusätzlich ist sicher der Klimawandel nicht für ein einzelnes Ereignis verantwortlich. Aber dass die Klimawandel allgemein das Risiko von solchen Ereignissen erhöht, das sollte keine Frage sein. Für dieses zusätzliche Risiko können aber diese Menschen in solchen Dörfern und Städten nichts, sondern wir alle haben unseren Anteil am Klimawandel, unsere Industrie, Verkehr und ganz allgemein unser Luxus (wie Urlaubsreisen mit dem Flugzeug usw.) und Leben in einem entwickelten Industrieland.

    Deshalb wenn wir schon in der Coroakrise "Hinz und Kuntz" retten, zig Millionen für Krankenhäuser, Masken und wen auch immer haben, dann bitte auch diese Menschen....

  11. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Auch alte Menschen waren einmal jung und haben sich bewusst dafür entschieden in einem Risikogebiet zu bauen oder das Haus nicht zu versichern. Nur weil es die letzten 30-40 Jahre gut ging soll nun der Staat einspringen?

    Mit Empathielosigkeit hat das nichts zu tun, mir tun die Menschen auch unendlich leid, aber diese Menschen sind in gewisser Weise auch selbst verantwortlich.

    Ich würde auch gerne im idyllischen Paradies wohnen aber wenn ich mein Haus da nicht versichern oder die Versicherung nicht bezahlen kann muss ich eben woanders wohnen.

    Mal ganz davon abgesehen könnte eine große staatliche Hilfe dazu motivieren erst recht keine Versicherung abzuschließen. Spart man sich das Geld, der Staat rettet doch sowieso ...

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von StGe1973
    Ich sehe das anders als meine Vorredner, nämlich dass der Staat hier einspringen sollte...

    Grundsätzlich sind Immobilien in solchen Gebieten mit Bergbächen eigentlch nicht zu versichern oder extrem teuer, wenn es um Elementarschäden geht. Es hat beispielsweise in Brandenburg mehr geregnet als in NRW/RLP in der gleichen Zeit. Ebenes Land bedeutet aber Wasser fließt nicht, hat Zeit zu versickern und wenn läuft maximal hie run dort ein Keller voll, entweder durch steigendes Grundwasser oder wegen Rückstau in der Kanalisation.

    Problem mit diesen Berglagen ist einfach, dass der komplette Niederschlag an den Bergwänden ins Tal fließt und dann den "kleinen Bergbach" zu einem Monster macht. Die Forderung "sollen halt wegziehen" ist für mich auch absoluet Empathielosigkeit. Gerade für ältere Menschen ist eine Immobilie nicht nur eine Immobilie, ihr gesamter soziales Leben ist damit verbunden. Die kann man nicht einfach in einer andere Stadt "umsiedeln"...

    Und zusätzlich ist sicher der Klimawandel nicht für ein einzelnes Ereignis verantwortlich. Aber dass die Klimawandel allgemein das Risiko von solchen Ereignissen erhöht, das sollte keine Frage sein. Für dieses zusätzliche Risiko können aber diese Menschen in solchen Dörfern und Städten nichts, sondern wir alle haben unseren Anteil am Klimawandel, unsere Industrie, Verkehr und ganz allgemein unser Luxus (wie Urlaubsreisen mit dem Flugzeug usw.) und Leben in einem entwickelten Industrieland.

    Deshalb wenn wir schon in der Coroakrise "Hinz und Kuntz" retten, zig Millionen für Krankenhäuser, Masken und wen auch immer haben, dann bitte auch diese Menschen....

    Dem ist nichts hinzuzufügen, Klasse Beitrag!

  13. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Meiner Meinung nach gehört eine staatliche Pflichtversicherung ( Elementar inkl. Starkregen ) eingeführt als Grundabsicherung mit Risikozoneneinstufung. Wer mehr möchte kann die entspr. Bausteine privat upgraden, z.B. Neuwert ohne VSS etc. / Man kann vor dem Kauf in Erfahrung bringen was so eine Absicherung kostet...

  14. Avatar von utopus
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Ich sehe das zwiegespalten - einerseits stimmt es, dass es für die, die sich für teilweise hohe Beiträge versichert haben, ungerecht erscheinen kann, wenn der Staat nun "einfach" einspringt.
    Andererseits kann man natürlich nicht alle Betroffenen in die finanzielle Katastrophe abdriften lassen.

    Eigentum verpflichtet - heißt es schon im Grundgesetzt - sollte man deshalb lieber mieten?

    Einerseits sollen die Bürger mehr Eigenverantwortung tragen - andererseits soll alles abgesichert sein?
    Wie soll eine Pflichtversicherung bezahlt werden? Sollen Versicherungsgesellschaften davon profitieren oder ist eine Umlage/Steuer an den Staat zu zahlen?
    Kann man alle Häuser wieder aufbauen oder muss über eine Aufgabe von bestimmten Siedlungen nachgedacht werden?
    Welche Schutzmaßnahmen gegen "tausendjährige" Ereignisse ist sinnvoll?

  15. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Nun, es gab ja schon Monopolversicherungen als Feuerpflichtversicherung bis glaub 2006? in BaWü. Wäre bestimmt machbar. Oder ein zertifiziertes Standardprodukt welches bei allen privaten Anbietern abgeschlossen werden kann und dann den Nachweis an die Behörde versendet...Auf jeden Fall sollte nicht immer die Allgemeinheit haften. Es sollte geprüft werden bei welchen betroffenen Objekten keine Möglichkeit bestand auf Grund ZÜRS eine Elementarversicherung abzuschließen. Hier kann dann der Staat einspringen. Aber bei denen die Möglichkeit bestand eine Absicherung zu treffen, nicht. IMHO

  16. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Wie wäre es wenn der Staat bei den betroffenen Häusern die Modernisierungen voll übernimmt und bekommt dafür einen Anteil im Grundbuch als Eigentümer?

  17. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Wie wäre es wenn der Staat bei den betroffenen Häusern die Modernisierungen voll übernimmt und bekommt dafür einen Anteil im Grundbuch als Eigentümer?
    Eine Art Zwangshypothek? Wie soll diese dann getilgt werden? Was passiert mit neu gekauften/gebauten Immobilien, die schon 100% beliehen sind?
    Könnte man vielleicht auch über die KfW abwickeln.

    Habe heute allerdings gesehen, dass es durchaus Privatbanken (PB/DB) gibt die bis zu 150t€ für 0,01% für die Flutopger an Kredit vergeben.
    -> muss natürlich auch zurückgezahlt werden.

  18. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von Marc2512
    Hier kann dann der Staat einspringen. Aber bei denen die Möglichkeit bestand eine Absicherung zu treffen, nicht. IMHO
    Selbst wenn versicherbar, können die Beiträge nach so einem Unwetter unerschwinglich werden.
    Die Gebäude von der Oma meiner Frau waren 2002 beim Elbehochwasser ebenfalls betroffen. An der Weißeritz (Zufluss zur Elbe) stand ein verpachtetes Gaststättengebäude und ein Wohngebäude. Die Gaststätte stand deckenhoch unter Wasser - Im Wohnhaus war nur der Keller betroffen. Allerdings waren alle Zuleitungen zum Grundstück weggespült.
    Der Pächter der Gaststätte ist nach dem Hochwasser raus, die Mieter ebenfalls. Für einen neuen Gaststättenbetreiber war es völlig unattraktiv, da kein Inventar mehr vorhanden war - also erstmal längere Zeit Leerstand.
    Dazu sind die Versicherungskosten in exobitante Höhe geschnellt. Ich meine mich an Disskussionen um einen Versicherungsbetrag von 8000€ erinnern zu können.
    Dort treffen dann schwer vermietbare Gebäude, gebeutelte Eigentümer und hohe Versicherungskosten aufeinander.

  19. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Zitat Zitat von tneub
    Dazu sind die Versicherungskosten in exobitante Höhe geschnellt. Ich meine mich an Disskussionen um einen Versicherungsbetrag von 8000€ erinnern zu können.
    Dort treffen dann schwer vermietbare Gebäude, gebeutelte Eigentümer und hohe Versicherungskosten aufeinander.
    Wenn halt abzusehen ist, dass bei dem entsprechenden Vertrag in Zukunft alle X-Y Jahre ein Schaden von z.B. 50.000t€ entsteht, muss das natürlich über die Beiträge wieder eingespielt werden - diesen kann man dann meistens nur mit Selbstbehalten entsprechend senken.
    (Oder es werden halt entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die den Schaden in Zukunft vermeiden/minimieren soweit möglich - Deich/Rückhaltebecken/Hochwasserschutz/Abdichtung etc.)

    Und wenn das wirtschaftlich nicht machbar ist, ist das auch eine Feststellung und man kann schauen, was man in Zukunft mit dem Grundstück macht.

  20. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Flutkatastrophe

    Also,
    ich wäre der Meinung, dass der Staat hier allerhöchstens in Form von zinslosen Darlehen einspringen sollte (was die Schäden an den Immobilien betrifft !!). Unsere Hausversicherung kostete 2012 beim Kauf 650 EUR, 2021 sind wir bei fast 1.000 EUR Jahresbeitrag.

    Dann spar ich mir die in Zukunft und jammere, wenn es mich erwischt hat. Das was da passiert ist, ist schrecklich, keine Frage, aber wenn man sich die Versicherung gespart hat, bzw. dort gekauft oder gebaut hat obwohl man wusste, dass man sich die Versicherung nicht leisten konnte, dann ist man da letztendlich selber Schuld.

    BTW: Die genannte Brandversicherung ist ja mehr oder weniger unabhängig vom Standort und somit als Monopolversicherung etwas ungeeignet als Vergleich.