Hallo,
Ich habe ein Problem mit meiner Bausparkasse, und hoffe, jemand hier im Forum kennt sich damit aus und kann mir einen Rat geben.
Mein Vater hat im Jahr 2006 einen Bausparvertrag abgeschlossen, und mein Bruder wurde als Begünstigter im Todesfall eingetragen.
Im Jahr 2012 ist mein Vater verstorben. Mein Bruder hatte keine Verwendung für diesen Vertrag, und hat ihn direkt an mich übertragen.
Seitdem habe ich regelmäßig in den Vertrag eingezahlt und Jährlich WBP beantragt.
Als dieses Jahr die Bausparsumme fast erreicht wurde, habe ich den Vertrag gekündigt und auf das Darlehen verzichtet, um den vertraglichen Bonus zu erhalten.
Bei der Auszahlung hat die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie, die mir in den letzten 9 Jahren für meine Einzahlungen gutgeschrieben wurde, wieder abgezogen. Mit der Begründung, bei der Übertragung von meinem Bruder auf mich handelt es sich um eine „gebundene Übertragung“. Was das genau bedeutet, und wo es gesetzlich geregelt ist, konnte mir die Dame am Telefon nicht erklären.
Weiß jemand, ob der Abzug der WBP, die mir gutgeschrieben wurden, rechtens ist? Der Vertrag wurde ja vor 2009 abgeschlossen, und ich habe mehr als 7 Jahre eingezahlt.
Vielen Dank im Voraus
Hier ist ein Update zu diesem Fall:
Nach mehreren Telefonaten mit der Bausparkasse und dem Finanzamt bekam ich meine WBP doch ausbezahlt. Ich bekam aber keine Begründung, weder warum sie ursprünglich einbehalten wurde, noch warum sie letztendlich doch überwiesen wurde.
Nachdem wir in der Familie ein ähnliches Problem haben, trifft sich diese Diskussion gewissermaßen passend und Gott sei Dank hat es bei dir funktioniert. Schade, dass du keine Begründungen erhalten hast…
Ich kann nur vermuten, dass das Softwareprogramm fehlerhaft war (in diesen Fall, nur "war")!
Denn es gibt zwei Förderprogramme! einmal neu mit 70 € und einmal alt mit 43 € jährlich! Als ihr Vater dies abschloss, wurde gerade die automatische Verarbeitung eingeführt, hinzu kam der doppelte Übertrag, Vater - Sohn und später Bruder auf Bruder, gemäß § 15 AO. Es erfolgte der steuerliche unschädliche Übertrag, wegen Tod und "Weiterreichen", innerhalb der Familie.
Ihr Vater hat in der 1. Dekade von 6 Jahren die Zulage erhalten und war nach einem weiteren Jahr (2013) aus der Rückzahlungshaftung entlassen.
Die 2. Dekade fing 2012 an und endete spartechnisch 2018, haftungstechnisch aber erst 2019!
Ich kann nur annehmen, dass aufgrund der Ungewöhnlichkeit: Tod und doppelten Übertrag in einem Jahr von Programm nicht mehr korrekt erfasst werden konnte. Und so eine manuelle Korrektur nötig wurde, dies aber erst nach einer Beschwerde ausgeführt wird!
Keine Beschwerde = Akzeptierung des Vorschlages!
Man darf nicht vergessen, dass zwischen Erstellung einer Leistung und Verbriefung bis zum Zusammenkleben des Briefes und Frankierung, keine menschliche Kontrolle mehr erfolgt, allein aus datenschutzrechtlichen Gründen! Denn eine schriftliche Zustimmung aus dem Jahr 2006, hat keine Wirkkraft mehr.
Erst mit Beschwerde, aöso einer passiven "Zustimmung" zur Dateneinsicht, eröffnet eine manuelle Prüfung, durch eine geeignete "fremde" Person des Unternehmens.