Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe bei geringem Einkommen
Nach unserem Auszug aus der gemieteten Wohnung verlangt der (Ex-)Vermieter nun, dass wir für Schäden aufkommen sollen, die wir nicht verursacht haben. Sie bestanden bereits zum Zeitpunkt unseres Einzugs. Da er unsere Kaution zurückbehält, haben wir überlegt, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Mein Einkommen ist jedoch sehr niedrig und meine Freundin befindet sich noch in der Ausbildung. Haben wir trotzdem Anspruch auf einen Rechtsbeistand?
AW: Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe bei geringem Einkommen
Hallo Martin, gibt es in Deinem Wohnort keinen Mieterverein? Soviel ich weiß beraten da die Anwälte für einen geringen Mitgliedsbeitrag. Bei mir war das vor Jahren mal 12 DM. Damit würde ich anfangen und dann auch abklären, ob sich ein "Verfahren" lohnt, wie die Erfolgsaussichten sind und wie das dann mit den Kosten läuft. LG Steffi