Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

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  1. Avatar von st3lli
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    Standard Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Hallo Zusammen,

    gerne hätte ich mal eure geschätzte Meinung zu folgender Überlegung:

    Wir haben einen „Freie Verwendung“-Kredit bei der ING laufen, der aktuell 33.000€ „schwer“ ist. (Hatte mit einer Zwischenfinanzierung beim Immobilienkauf 2018 zu tun)
    Abgeschlossen 02/2020 zu 3,51%. und 466€ Rate pro Monat über 96 Monate.

    Haben bewusst die längste Laufzeit genommen um die Rate niedrig zu halten. Plan ist auch den Kredit vorzeitig komplett zu tilgen. Spätestens Ende 2024 (Offen dann ca. 21.000€).

    So, meine Überlegung ist jetzt. Diesen Kredit durch einen anderen abzulösen.
    33.000€ bei der DKB aufnehmen über 120 Monate. 3,69% bei einer Rate von 326€.

    So zahle ich ja 140€ weniger pro Monat. Diese 140€ können dann ja ebenfalls zum Sondertilgen genutzt werden. Auch hier wäre Sondertilgen und vorzeitige Auflösung komplett kostenlos.

    Habe ich hier jetzt irgendwas übersehen? Spielt es eine Rolle. Das der neue Kredit dann insgesamt über 3 Jahre länger läuft?! Er wird ja eh vorher abgelöst. Hier hänge ich gerade irgendwie in der Luft und frage mich, ob ich wirklich "spare" oder ob das alles absoluter Quatsch ist.

    Abschließend noch die Frage:
    Aktuell bietet die ING Kredite zu 2,99% an. Könnte ich hier nicht einfach einen neuen abschließen mit dem ich dann den aktuellen ablöse?
    Wenn ich hier wieder 96 Monate wähle, wären es 386€ (statt 466€)
    84 Monate ->435€ (statt 466€)

    Ich weiß -> anrufen bei der ING hilft wollte aber vorher trotzdem mal ein paar Meinungen einholen

    Danke schon mal für euer Feedback

    LG
    Markus

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Was ist günstiger? 3,51% oder 3,69%?

    96 x 466€ = 44736€ (Aber es wurden ja schon 17x466€ gezahlt) -> bleiben also noch 36814€ zu zahlen.

    120 x 326€ = 39120€ -> 2306€ teurer (Also jeden Monat ca. 20€ mehr ...)

    Würde halt nicht zuviele Kredite vorzeitig ablösen - sowas ist für die Schufa nicht so toll ... falls in den nächsten Jahren eine Anschlussfinanzierung ansteht.

  3. Avatar von st3lli
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Danke für deine Antwort.

    Natürlich wäre der 3,69% Kredit teurer...aber nur über die gesamte Laufzeit.
    Ich hatte ja geschrieben, dass der Kredit sondergetilgt wird und dadurch spätestens bis Ende 2024 abgelöst wird....

    Wegen der Schufa:
    Kannst du mir das bitte erklären? Wieso sollte es schlecht für die Schufa sein, wenn ich Kredite vorzeitig komplett tilge?

    Wenn ich ein halbes dutzend Anfragen zu Krediten habe und kein Kredit zustande kommt, dann verstehe ich das... aber wenn ich Kredite fristgemäß - oder sogar vorzeitig - ohne Mahnungen, Verspätungen etc. bezahle, wieso sollte es dann negativ für meinen Score sein?

    Danke sehr.

    LG

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    @st3lli,

    lass es! Fertig!

    Zu einen ist dies Bonitätsschädigen, zum anderen wird vergessen das dafür eine Vorfälligkeit fällig wird, bei knapp 36.000 € und 7Jahre bei 3,59 % p.a würden 4.500 € Extra Kosten fällig, also 41.000 €.

    Ein ganz andere Frage ist ob die Bank ein vorzeitige Ablösung zulässt, denn sie haben für 8 Jahre unterschrieben!

    Verhalten sie sich Vertragswidrig, kommt sehr schnell Haus und Hof unter den Hammer auch bei solch kleinen Summen, zwar Glauben sie vielleicht ein Blacodarlehn zuhaben, was nicht immer stimmen kannn!

    Also wenn sie "Geld" überhaben, legen sie es auf ein Unterkonto an, erhöhen sie lieber ihre Liquitität, damit Sie in Falle eines Falls Geld haben um die unerwarteten Rechnung zu bezahlen.

    Verhalten sie sich Verhaltensvertragskonform, sonst schäumt die Schufa mit negativ Merkmalen über! Und wenn dann 1.Refianziert werden muss, ihr damaliges Verhalten zum Stolperstein wird.

    Ausserdem sollte die Bank einer vorzeitigen Tilgung, wider der Erwartung zustimmen. so verspielen sie den sogenannten Widerrufsjoker, weil "einvernehmlich" die Ursprungsvertragsbedingungen, zugunsten ihrer Person verändert wurden ist!
    Folgerichtig haben sie die Zinsen und Vorfälligkeit bezahlt, aber bei Formmangel des Darlehnsvertrag, kein Anspruch mehr auf Schadensersatz!

    bruno68

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Bei 33t€ zahlst du im Monat an Zinsen:
    bei 3,51%: 96,25€ (es werden also 369,75€ getilgt) -
    bei 3,69% : 101,47€ (es werden also 224,53€ getilgt) -
    wenn du nun die "gesparten" 140€ zusätzlich tilgst, sind es in Summe 364,53€ die getilgt werden - also 5,22€ pro Monat weniger als beim alten Vertrag.

    Die Schufa sieht halt "am liebsten" Verträge, die so erfüllt werden, wie sie ursprünglich abgeschlossen wurden ... und Umschulden hat oft einen negativen Touch - besonders wenn die Laufzeiten verlängert werden "um Luft zu haben" - diese Luft wird oft für neue Kredite genutzt, da "plötzlich" das alte Auto/Waschmaschine/etc. kaputt geht und was "neues" her muss.

    Beim bestehenden Vertrag wird die Sondertilgung jeden Monat ja automatisch gemacht - wenn man das manuell selber machen muss, kommt man schnell mal auf die Idee - "Nur diesen Monat mal nicht - aber ab dem nächsten wieder ..." - ist natürlich eine Typfrage ...

  6. Avatar von Mai
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Jup, wie andere hier schon vorgerechnet haben, das ist ein Denkfehler. Deine reguläre Tilgung im Monat ist niedriger UND du zahlst mehr Zinsen mit dem neuen Kredit.
    Ja dadurch hast du mehr monatlich übrig, was du auch für sondertilgen verwenden kannst. Aber wie utopus vorgerechnet hat, in deinem aktuellen Kredit tilgst du durch den niedrigen Zinssatz mehr als du durch das umfinanzieren rausholen kannst. (Das würde nur Sinn machen, wenn der neue Zinssatz geringer wäre)

    Das macht also nur Sinn, wenn du das Geld monatlich ganz dringend für etwas anderes brauchst. Aber wenn du eh damit sondertilgen willst, wäre es ein Minusgeschäft.

  7. Avatar von st3lli
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Ok, also Denkfehler. Dann bleibt alles wie es ist, danke

    Aber eins möchte ich nicht stehen lassen (nur der Vollständigkeit halber):

    KOSTENLOSES SONDERTILGEN & KOSTENLOSE GESAMTTILGUNG.

    So steht es in den Angeboten/Verträgen.... Dementsprechend nichts mit Vorfälligkeit etc. Keine Ahnung wie man da jetzt sogar bis "Hof und Haus untern Hammer" kommt...

    aber jut. Wie dem auch sei Bleibt halt alles wie es ist und der Kredit wird, wie ursprünglich gedacht, sondergetilgt und vorzeitig abgelöst.


    Wenn eure Annahme mit dem "Schufa sieht gerne Verträge, die so laufen wie sie auch abgeschlossen wurden" stimmt, dann "dürfte" ja niemand seine Baufinanzierungen früher abzahlen..

    Oder unterscheidet ihr hier zwischen Baufinanzierung und "Kleinkredit" ?

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    @st3lli,

    Erstmal! Sie glauben an den Satz:"KOSTENLOSES SONDERTILGEN & KOSTENLOSE GESAMTTILGUNG.!"

    Aber was bedeutet dies überhaupt ? Nach meiner Meinung:" Gar nichts!"

    Denn Sondertilgung ist Standard zumeist mit 5 % der Darlehnsumme. bei 40.000 € sind dies jährlich 2.000 Sondertilgung. Bei 96 Monate, 8 Jahre sind dies als Sondertilgung 16.000 €!
    allerdings sind schon 18 Monate rum Sie können nur noch 14.000 € als Sondertilgung, demnach verbleibt eine Restschuld, eh über!

    Und diese Restschulden müssen sie nach Ablauf bezahlt haben oder Umschulden!

    Umschulden? Mit einer selbst zerschossenden Schufa Bonität von 90 % ? Das erklärt den Gesamtbegriff"....unter den Hammer..!"; von mir.

    Und was heißt hier:"KOSTENLOSE GESAMTTILGUNG!", das sie zumindest Ihre Schulden bezahlen müssen, kann wohl als allgemein Wissen gelten!"

    Das das BGH entschieden hat das neben den Darlehn der Schuldner nur Zinsen zu zahlen hat, ist seit weniger als 5 Jahren bekannt! Folgerichtig ergibt sich aus den BGH Urteil die Pflicht nur Zins und Tilgung zuzahen.
    Nicht aber Kontoführungsgebühren oder andere Gebühren!

    Diese wertlose plaktative Aussage ist ein Verkaufsargument, hat aber nichts Vertragrecht zu tun! Dann in Darlehn stehen mehrere Summen!

    a) Das Darlehn in voller Höhe
    b) die gesamt Zinskosten
    c) der Gesamtbetrag der Stichtagsbezogen zu erfolgen hat! Also nur die Restschuld wäre hier als KOSTENLOSE GESAMTTILGUNG, zu benennen. Weil dies eh pflicht ist!

    Demnach ist ihre Darlehnform ein Ballonkredit, bei denen sich das Darlehnvolumen verringert, aber nicht getilgt ist!

    Selbst wenn sie jetzt die aktuelle Restsumme, sofort tilgen würden. Und die Restsumme 0 € beträgt, könnte die Restlaufzeit trotzdem bis zum Tag x weiterlaufen, denn für den Gläubiger besteht keine
    Annahmepflicht des regulären Restbetrages aus dem Darlehn, dieser ist ja erst mit Ablauf des Darlehnsvertrages fällig!
    Demnach müssten sie weiterhin Zinsen auf den Restbetrag, bis zu Tag x bezahlen.

    Hier kann nur der zuständige Darlehnsvertrag nur eine Auskunft geben! Allerdings das sind mehr als 10 Seiten DIN A 4 Fliegendreck!

    Nun zu ihren beiden Fragen
    1)Wenn eure Annahme mit dem "Schufa sieht gerne Verträge, die so laufen wie sie auch abgeschlossen wurden" stimmt, dann "dürfte" ja niemand seine Baufinanzierungen früher abzahlen..
    2) Oder unterscheidet ihr hier zwischen Baufinanzierung und "Kleinkredit" ?
    Zu 2) eine Baufinanzierung wird, wegen der grossen Summen immer Grundbuch besichert. Da dann nur ein Teilverlust eintreten kann, wird dies Zinsverbillig ausgeführt!
    Der Zinsunterschied kann bis zu 2 % und bei den heutigen Preisen von 500.000 € macht das jährliche Zinsersparnis von 10.000 € aus, bei 15 Jahren erspart sich der Schuldner 150.000 € Zinsen, die dann als zusätzliche Tilgung dienen kann.

    zur Frage "kleinkredit" das ist schon mal eine falsche Fragestellung, denn
    Wann muss spätestens ermittelt werden, ob Beratungsbedarf hinsichtlich eines AVD oder IVD besteht?
    Vor Beratungsbeginn ist zu klären, ob der Beratungsbedarf hinsichtlich eines AVD oder IVD besteht.
    Gegebenenfalls kann dies bei der Terminvereinbarung mit dem Anlass des Termins geklärt werden oder bei der Gesprächsvorbereitung über die vorliegenden Kundendaten. Ist dies nicht bis zum Beratungsbeginn zu klären (z.B. bei Neukunden), empfehlen wir das Beratungsgespräch mit den Beratungsanforderungen für die Vermittlung eines IVD zu führen.
    Wie ist mit weiten Sicherungszweckerklärungen im Bestand umzugehen?
    Grundsätzlich wären Blanko-Darlehen für Modernisierungen bei weiten Sicherungszweckerklärungen im Bestand ein IVD. Da es im Vorfeld der Beratung nicht immer klar ist, ob eine weite Beicherungszweckerklärung bereits vorhanden ist, verzichten wir zukünftig auf weite Sicherungszweckerklärungen. Liegt eine weite Sicherungszweckerklärung bereits vor, muss auf diese verzichtet werden.
    Definition: Die weite Sicherungszweckerklärung (auch erweiterte Sicherungsabrede oder Generalsicherungsklausel genannt) besichert alle gegenwärtigen, künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Sicherungsnehmers gegen den Kreditnehmer aus der gesamten bankmäßigen Geschäftsverbindung.
    Zur Erklärung was, was ist!
    Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie?
    Bei Verbraucherdarlehensverträgen wird zukünftig zwischen Allgemein-Verbraucher-Darlehensverträgen (AVD) und Immobiliar-Darlehensverträgen (IVD) unterschieden. Für IVD gibt es neue gesetzliche Anforderungen an die Beratung und Vermittlung sowie an die vorvertragliche Information und den Darlehensvertrag.

    Damit wird auch verständlich, dass wenn Papa ein neues Auto kauft, diese Schulden mitunter durch die vorhandene weite Sicherungszweckerklärung letztlich auch durch die vorhandene Grundschuld besichert wird und letztlich wieder da ist wo man vor 10 Jahren mit den Schulden stand!

    1) Diese erklärt sich eigentlich von Selbst, wie will man Finanzierung von 300.000 € und mehr, vorzeitig tilgen? Also den Volltilger machen? in 120 Monaten, was monatlich 2.500 € ohne Zinsen bedeuten!
    Das wird bei der Mehrheit von Schuldnern nie möglich sein!

    bruno68

  9. Avatar von st3lli
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    @ Bruno
    Das wird jetzt hier meine letzte Ausführung sein. Sorry, aber ich komme mit deinem aggressiven Schreibstil einfach nicht klar. Jeden Satz mit einem "!" zu beenden suggeriert ein Anschreien.

    Ich weiß echt nicht, wie du immer wieder aufs neue zu Horrorszenarien kommst. 90% Schufa.. Bonität zerschießen.. Haus und Hof untern Hammer.. dann auf einmal wieder BGH etc. pp. Und immer wieder haust du hier neue Themen rein.. Kontoführungsgebühren?! Ballonkredit?!

    Ballonkredit?! Das hier ist definitiv KEIN Ballonkredit... Auch hier weiß ich nicht wie du wieder auf ein solch schmales Brett kommst?!

    Ich denke, meine Eingangsfrage war ziemlich konkret und einfach gestellt. Darauf dann so abweichend zu antworten, verstehe ich nicht. Wie dem auch sei...

    Mein Schufa-Score liegt bei 96,05% (siehe Anhang) - nur mal so am Rande. Ich kann meine Schufa JEDERZEIT (Zugangvorhanden) einsehen und weiß was dort abgeht.

    und ja ich glaube an den Satz mit dem kostenlosen Tilgen. Wieso auch nicht?! DEINER Meinung nach bedeutet das also nichts?! Nun ja, das muss ja nichts heißen oder?

    Das kostenlose Sondertilgen und vorzeitige kostenlose Gesamtablösen wird so beworben (ich weiß, bewerben muss nichts heißen). Dann müsste es aber wenigstens Fußnoten geben, die dieses KOSTENLOSE irgendwie einschränken. Gibt es aber nicht. In meinem Vertrag steht auch nichts von Gebühren oder X% Tilgen möglich etc. Ich kann jederzeit sondertilgen oder den Kredit komplett zurückzahlen - KOSTENLOS.

    Anbei mal die Angaben der ING.

    Aber gut, dass soll es auch gewesen sein.

    Ich glaube dir, das du bestimmt sehr viel Ahnung von dem ganzen Thema hast... aber - nichts für Ungut - belehren lassen muss ich mich nicht

    In diesem Sinne:
    Danke an alle für das Feedback. Ich bin dann nun aber auch raus

    LG
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  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Vielleicht sollten sie st3lli hier mal nachlesen:
    § 502 Vorfälligkeitsentschädigung
    (1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

    (2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
    1. die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
    2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

    (3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
    1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
    2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
    Lies man das so hat der Gesetzgeber die Erlaubnis den Gläubiger erteilt den möglichen entgangenden Verdienst trotzdem für die Bereitstellung das Darlehn zu verlangen und das ohne eine Bewerbung.

    Abs. 1 Schreibt der Gesetzgeber, die Bedingung für eine erlaubte Vorfälligkeitentschädigung vor':

    - der gebundene Sollzinssatz, bei Vertragsabschluss! Mehr nicht. Demnach ist eine Vorfälligkeitentschädigung nur in Zuge des Kontokorrent bei Girokonto ausgeschlossen!

    Abs. 2 kommt demnach für Sie nicht in Frage

    - weil 1. Satz nicht vorhanden ist! Der Todesfallschutz fehlt.
    - weil 2. Satz unerfüllbar ist! Denn Sie können jederzeit eine Abschlussrechnung per Computerzugang erstellen lassen können. Allerdings muss Abs. 3 erfüllt sein!

    Abs. 3 hier gilt :
    Demnach darf die Vorfälligkeitendschädigung grundsätzlich nicht größer sein, als die Zinssumme aus den Darlehnsvertrag, abzüglich der gezahlten Zinsen der vergangenden Laufzeit! Demnach würde es gesetzlich erlaubt sein, dass der Gläubiger, den Restbetrag der Schuldzinsen als Vorfälligkeitendschädigung zu verlangen darf!

    Ein Blick in den § 497 Abs. 2 BGB sehr leicht erklärt, das "Warum"! Denn die Schulden sind die Hauptforderung, die Zinsen entstehen ja erst dann wenn diese fällig werden, also erst in der Zukunft, das sind dann die Nebenforderungen!

    Hören sie auf zu träumen, wenn sie was haben wollen müssen sie bezahlen! Sie haben ein Darlehn bekommen und dafür müssen sie bezahlen, demnach hat der Gläubiger seine Bringschuld mit der vollen Auszahlung erfüllt. Jetzt Sind sie an der Reihe mit ihrer Bringschuld, nämlich mit der monatlichen Rückzahlung nach den schriftlichen Vereinbarten. Siehe auch Abs. 1 Satz.

    Was ist das was Sie hier anzeigen? Ist dies ein Vertragsbestandteil ihres Darlehnsvertrages oder nur die plakative Werbung der Webseite der Darlehnsbank, mit Weg-, Unter-, Auslassen von gesetzlichen Vorgaben?

    bruno68

  11. Avatar von Herrmueller
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    Hallo st2lli,

    das problem mit der Schufa bei vorzeitiger "Umschuldung" liegt darin, dass wohl relativ oft eine solche Umschuldung der beginn einer Abwärtsspirale ist und vermutlich eine höhere %-Zahl X, die so vorgehen, später mal auffällig werden zwecks schlechter Zahlung. Und zu dieser Gruppe gehörst Du dann statistisch gesehen und Dein Score sinkt.

  12. Avatar von peer
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    @Brüno: einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat.
    Hier ist die Rede von einem ING Kredit. Nicht irgendein Kredit mit irgendeiner vermutlichen Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung, sondern ING mit klar vereinbarter Sondertilgung in beliebiger Höhe und vollständiger Rückzahlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Genau dieses Konstrukt hatte ich auch. Kurzfristige (2 Jahre) Überbrückung mit ca. 30.000 für ein KFZ. Lange Laufzeit und niedrige Rate gewählt und nach 2 Jahren komplett mit dann zur Verfügung stehenden Eigenmitteln getilgt. Funktionerte wunderbar, kostete nichts extra und mein Schufascore hält sich dauerhaft bei 98,xx. Also halte dich doch einfach mal zurück, wenn du diese Bank nicht kennst.

  13. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Ja, ja Peer,

    hier wird was hier nicht verstanden wird ist die Wahrheit!

    zu einen ist zu nennen das er schon 2 mal keine Sondertilgung geleistet hat! Einmal ist ist unwiederruflich "verloren" denn die vergangenden Jahre lassen sich nicht mehr nachholen!

    Daraus lässt sich schon jetzt ableiten, daß zukünftige Sonderzahlungen nicht erfolgen werden!
    Denn wenn er könnte würde Er jetzt durch die Sonderzahlung, die hohen Zinskosten, bis zum Stichtag mindern!

    Hätte er nur 1.000 € Sondertilgung

    - 2020 also im 1. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 9 Jahre 315.90 € weniger Zinsen gewesen Verlorendes Jahr
    - 2021 also im 2. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 8 Jahre 280,80 € weniger Zinsen gewesen
    - 2022 also im 3. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 7 Jahre 245,70 € weniger Zinsen gewesen
    - 2023 also im 4. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 6 Jahre 210,60 € weniger Zinsen gewesen
    - 2024 also im 5. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 5 Jahre 175,50 € weniger Zinsen gewesen
    - 2025 also im 6. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 4 Jahre 140,40 € weniger Zinsen gewesen
    - 2026 also im 7. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 3 Jahre 105,30 € weniger Zinsen gewesen *
    - 2027 also im 8. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 2 Jahre 070,20 € weniger Zinsen gewesen *
    - 2028 also im 9. Tilgungsjahr geleistet so wären dies 35,10 € p.a. weniger Zinsen, dass wären in 1 Jahre 035,10 € weniger Zinsen gewesen *
    * entfallen Teilweise oder voll, da ja extra bezahlt wurden ist!

    Demnach könnte seine Restlaufzeit hin a) zum 06.2026, stat 02.2028 beendet sein b) 1.579,50 € weniger Sollzinsen bezahlen.Tat er dies bisher dies? Nein! Klare Antwort! Wird er dies ab 2021 jetzt tun? Das ist ungewiss!
    Nach Excel Berechnung betrug das Darlehn 39.000 € zum 02.2020 daraus ergibt sich folgende Gesamtkosten zum 02.2028: 44.736,00 €, davon 39.000 € Darlehn, es ergibt Zinskosten von 5.797 €.
    Die Differenz von 60 € wird mit der letzten Rate in Höhe von 526 € eingezogen.

    Die Kosten Zinsen verteilen sich wie folgt: Gesamtzinsen 5.796 € davon bisher geleistet 1.700 €, noch zu zahlen 4.096 € an Zinsen, bis 02.2028!

    Damit steht fest das der Gläubiger bei einer vorzeitigen Tilgung des Darlehns einen Rechtsanspruch, gemäß 502 Abs. 3 BGB hat und zwar max. 4.096 €, abzüglich aus § 501 BGB Ersparnissen für den Schuldner.

    Das wechselseitige Recht für den Gläubiger und Schuldner, kommt aus den § 500 BGB. Der Schuldner darf seine Schulden jederzeit ohne wichtigen Grund begleichen, aber nicht wenn diese Schuld durch eine Grundschuld besichert ist! Siehe § 502 Abs.2 Nr. 2 BGB!

    Laut Kreditrichtlinie muss das AV Darlehn, bedarf es einer gesonderten negativ Erklärung vom Gläubiger abgegeben werden, da sonst aus ein AVD, ein IVD Darlehn wird! Was eine andere Zulassung, Unterrichtung und Dokumention verlangt!
    Ist das AVD Darlehn ein IVD Darlehn gewurden, so gilt nämlich § 500 Abs. 2 letzter Satz zwingend! Was ein "Ein berechtiges Interesse!" ist, wird gerichtlich als Verkauf des Wohneigentums angesehen, eine Umschulden gehört leider dazu nicht.

    Zum dem müsstte der Schuldner eh vorab prüfen, ob das Darlehn ein AVD oder IVD ist.
    Da hier Wohneigentum vorliegt, gehe ich davonh mal aus das ein GS vorliegt, sollte über die ING das Wohneigentum finanziert wurden sein. Muss eine negtativ Zweckerklärung für diesen speziellen AVD Vertrag vorliegen, liegt diese nicht vor.

    So "rutscht" der AVD in Höhe von 39.000 € in die GS des Wohneigentums und wird ein IVD. Damit ist eine vorzeitige kostenfreie Sondertilgung gesetzlich ausgeschlossen!

    Und das braucht man nicht auf eine Webseite plakativ bewerben, sondern nur durch weg-, unterlassen in der Unterrichtung thematisch nicht anscheiden! Schon ist der AVD ein IVD, ohne Sondertilgungsrecht!

    Will man als Schuldner dieses angebliche AV Darlehn sondertilgen, so wird eine Vorfälligkeitentschädigung gesetzlich, laut BGB fällig. Es ist nur der schriftliche Darlehnsvertrag gültig, weder mündlich nocht Werbung haben einen Einfluss auf das urteilende Gericht!

    bruno68

  14. Avatar von testbild
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    der "Freie Verwendung" Kredit kostet momentan 2,99% p.a. Es wäre also eine Möglichkeit bei der ING den alten durch einen neuen Kredit umzuschulden, nur so ein Gedanke

  15. Avatar von Saskia
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    ... Gibt es noch jemanden, der Brunos Ausführungen liest?? ????

  16. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Was für ein Bruno ?

  17. Avatar von Quashquai
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Hatte auch schonmal so einen Kredit bei der ING. Natürlich kannst du den jederzeit beliebig tilgen. Bruno scheint sich ja sehr intensiv mit der Materie zu befassen, offenbar zu intensiv....

  18. Avatar von Quadok
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    Standard AW: Kredit durch anderen ablösen - Denkfehler?!

    Oh gott oh gott. Sondertilgung bei der ING ist immer
    kostenfrei. Egal wie oft, egal wie hoch.

    Generell bei jedem Privatkredit! Darf die Bank max. 1% Vorfalligkeit erheben. Völlig egal, wie die Laufzeit und der Zins ist. Wir reden hier schließlich nicht über Immokredite!

    Ein IVD ist es übrigens nur, wenn er Grundpfandrechtlich gesichert ist. Ein Privatkredit ist also ein AVD selbst wenn er für die Finanzierung verwendet wurde.

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