ich habe mich nun über das Thema Rückabwicklung eines Darlehens informiert und habe dazu eine Frage:
Der Darlehensfinanzierung war zu Abschluss des Darlehens niedrig - 2,5%
Der Zinssatz der Bundesbank lag in 2013 bei knapp 0%. D.h. ja, bei 2,5 % über Basiszins ist meine Ersparnis hier nicht wirklich hoch. Lediglich die Vorfälligkeitszinsen erspare ich mir.
Das Darlehen war Tilgungsfrei, zur Absicherung wurde ein Bausparer abgetreten, der auch bedient wurde.
Nun meine Sicht, ich würde eigentlich nur mit der Restschuldtilgung aus dem Vertrag kommen.
Ich habe bedenken, dass die Rückabwicklung mich in irgendeiner Weise schlechter stellen könnte.
Kann das der Fall sein oder mache ich mir unnötig Gedanken?
Kommen hier noch irgendwelche versteckte Kosten auf mich zu?
Nach BGB §490 das Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist kündigen, von der Valuta (Ursprungsschuld) das Bausparguthaben (BSV kündigen) in Abzug bringen und die verbleibende Restschuld über ein neues Darlehen mit der Bank mit dem besten Zins ablösen.
Gebühren entstehen ca. 150 Euro für die Grundschuldabtretung.
Widerruf (klagen Sie den ein??) wird stattgegeben und von der entsprechende Ablösesumme wird das Bausparguthaben in Abzug gebracht, Rest wird neu am Markt generiert.
Ja, die Klage läuft im Moment und diese Woche ist die Urteilsverkündung.
Da nicht ich, sondern meine ehem. Partnerin das Verfahren betreibt, bin ich verunsichert, ob mir Nachteile daraus entstehen könnten.
Die Anschlussfinanzierung habe ich jedoch schon abgesichert. Das ist nicht das Problem.
Noch eine Frage, kann sich die Bank einfach an der angesparten Bausparsumme bedienen, oder bedarf das meiner Zustimmung?
Das obliegt im Ermessen der Bank, in der Regel aber kann man mit dieser reden.
Schlussendlich aber auch völlig egal, in dem Moment wo sie das Geld benötigen, nehmen sie es bei der Anschlussfinanzierung mehr auf und lassen es sich auszahlen.
Finanzierung ist gesichert, das mag sein, mich wundert es immer nur, warum sich einem Verbraucher dann diese Fragen stellen und es eines Forums bedarf, um auf Höhe zu sein
Ich habe mich informiert, aber weder die Bank, die sehr kundenunfreundlich ist, noch der gegn. Anwalt haben mich überhaupt über die Klage informiert.
Bis vor kurzen hatte ich überhaupt keine Ahnung, dass es diese Klage überhaupt gibt.
Daher die von mir für Ihr Verständnis naiven Fragen.