es geht um die Berechnung der Beschäftigungszeit für das 40-jährige Arbeitsjubiläum. Bei nahtlosen Arbeitgeberwechseln im öffentlichen Dienst (BAT / TV-H) gilt doch die gesamte Beschäftigungszeit aller Arbeitgeber zusammen gerechnet, wobei die Ausbildungszeit nicht mit zählt, richtig? Das 40-jährige Arbeitsjubiläum müsste dann ja genau an dem Tag in 2021 sein, an dem in 1981 beim ersten Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis begann, oder?
Wie verhält es sich nun mit den Zeiten längerer Krankheit zwischendurch, in denen Krankengeld oder Übergangsgeld für Reha und stufenweise Wiedereingliederung gezahlt wurde? Zählthier nur die Zeit, in der Anspruch auf Krankengeldzuschuss bestand oder die komplette Zeit der Zahlung von Kranken-/Übergangsgeld als Beschäftigungszeit für das Arbeitsjubiläum? Das Arbeitsverhältnis bestand ja durchgehend weiter.