ich habe eine private Krankenzusatzversicherung über die Continentale abgeschlossen. Nun habe ich im Krankenhaus nicht mit den angestellten Hebammen des Krankenhauses sondern mit Beleghebammen. Die Kosten für die Geburtshilfe werden dann somit laut Auskunft der Beleghebammen hälftig vom Krankenhaus und hälftig von den Beleghebammen in Rechnung gestellt. Ich habe die Rechnung der Beleghebammen nun bei meiner Zusatzversicherung eingereicht und sie wurde abgelehnt. Begründet lautet: Der Versicherungsschutz bestehe für ein 2 Bett Zimmer und die privatärztliche Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte. Hebammenleistungen würden keine privatärztlichen Leistung im Sinne der versicherten wahlärztlichen privatärztlichen Behandlung nach GOA darstellen und sind somit nicht erstattungsfähig.
Nach Rücksprache mit den Beleghebammen muss in den Versicherungsbedingungen für die stationäre Zusatzversicherung explizit stehen, dass die Kosten für Beleghebammen nicht übernommen werden.
In meinen Tarifdetails steht zur Privatärztlichen Behandlung nur Folgendes:
"Erstattet werden die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen im Rahmen der voll und teilstationären Krankenhausbehandlung sowie der vor und nachstationären Krankenhausbehandlung im Sinne des § 115 a SGB V. Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen nach Satz 1 sind nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Damit sind auch die Kosten aufgrund rechtswirksamer Honorarvereinbarungen, mit denen jeweils die Höchstsätze überschritten werden, erstattungsfähig."
Nun meine Frage: Kennt sich jemand aus oder hat Erfahrungen damit? Muss meine private Zusatzversicherung die Kosten übernehmen? Es handelt sich immerhin um über 1000 Euro.
Wenn die Zusatzversicherung das nicht abdeckt, dann wirst du nicht viel machen können. Wenn du eine Hebamme und keine Beleghebamme gehabt hättest, dann würde die auch greifen, weil es eine Krankenhausbehandlung war ohne irgendwelche Sonderwünsche. (Ist nicht so Hart gemeint). Mich interessiert jedoch, welche Leistung hast du denn von der Beleghebamme bezogen? Geburtsbegleitung? Das sind nämlich nur Eigenanteile fällig oder Rufbereitschaft, die zahlt man selbst, kann bis zu 400 Euro kosten. Wenn man beide Sachen nutzt, dann hat man mal schnell ne Rechnung von bis zu 600 Euro.