"Wohnung" im Grundbuch und im Teilungsplan als "Sondereigentum" vermerkt
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in der Kaufabwicklung einer "Wohnung". Zu meiner Überraschung lehnte die Bank eine Finanzierung ab, da in dem Grundbuch sowie auch in der Teilungserklärung die besagte „Wohnung“ nicht als Wohnung, sondern als „Sondereigentum an einem Abstellraum“ eingetragen ist. Bei der Wohnung handelt es sich um einen nachträglichen Dachgeschossaufbau, der 1998 auch baurechtlich als Wohnraum abgenommen wurde. Das besagte Objekt ist vermietet und es wird entsprechend der Größe Hausgeld gezahlt.
Meine Fragen, die sich mir nun stellen: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, das Sondereigentum nachträglich als Wohnung einzutragen? Was für Nachteile ergeben sich für mich, sollte ich den Kauf dennoch tätigen und alles beim Alten belassen? Kann mir die Nutzung des Sondereigentums als Wohnraum untersagt werden?
AW: "Wohnung" im Grundbuch und im Teilungsplan als "Sondereigentum" vermerkt
Grundsätzlich kann man die Teilungserklärung natürlich ändern, wenn alle Eigentümer zustimmen. Die Frage ist halt einfach, ob der Dach Geschossaufbau wirklich eine Wohnung im rechtlichen Sinne ist, sprich eigenständige und in sich abgeschlossene Wohneinheit.
Rechtlich gilt zunächst immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich niemand daran stört, dann wird sich nichts ändern.
Wenn die Teilungserklärung nicht geändert wird, dann hast du einfach ein rechtliches Risiko. Ein missgünstiger Miteigentümer genügt und er kann dir die Nutzung als Wohnraum bzw. Wohnung untersagen lassen. In der Teilungserklärung ist es als Abstellraum definiert und darf dann auch nur als Abstellraum genutzt werden. Bedeutet, dass "wohnen" in eigentlichen Sinne mit mehr oder weniger dauerhaftem Aufenthalt nicht erlaubt ist.
Unrecht wird auch nicht zu Recht, weil es aktuell so ist. Vermietung und Hausgeldzahlung begründen keinen Rechtsanspruch. Da eigentliche "Problem" bei solchen Dingen sind die Hausverwaltungen. Es gibt wahrscheinlich sehr, sehr wenige gute Verwaltungen, ich kenne keine davon. Der Verwaltung hätte anahnd der Teilungserklärung das Problem auffallen und das mal in einer WEG Versammlung klären müssen.
Letztlich kaufe nicht oder nur zu einem extrem reduzierten Preis. Der Verkäufer kann nur einen Abstellraum verkaufen und Du nur diesen kaufen. Wenn der Verkäufer den Preis für eine Wohnung haben will, dann muss er vorher für eine Änderung der Teilungserklärung sorgen.
Sonst ist es halt dein eigenes Risiko. Du kaufst eine Wohnung und morgen kann dir die Nutzung untersagt werden und du hast einen Abstellraum, den du auch nur so nutzen darfst.
AW: "Wohnung" im Grundbuch und im Teilungsplan als "Sondereigentum" vermerkt
Hallo, erstmal zu den Fragen:
- aus meiner Sicht ist das nur mit einer einstimmigen Änderung der Teilungserklärung möglich - wie schon vorher beantwortet
- rein rechtlich bleibt es für mich ein Abstellraum, mit den schon selbst erfahrenen Schwierigkeiten bei der Finanzierung z.B. für einen anderen Käufer
- wenn es eine Baugenehmigung gibt, müsste es auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung geben (= sinngemäß die Bestätigung eines Notars, dass eine eigenständig nutzbare Einheit enstanden ist). Ob es für die zukünftige Nutzung genügt, dass der DG-Ausbau baurechtlich genehmigt wurde, sollte man z.B. bei einem Notar nachfragen.
Ich kann mir vorstellen, dass man früher einfach den Aufwand die Teilungserklärung ändern zu lassen aus Kostengründen gescheut hat. Hat der aktuelle Eigentümer das DG ausgebaut, oder ist die Einheit (der Abstellraum) schon mal weiterverkauft worden?
Ich würde mal folgendes mit dem Verkäufer bzw. der Hausverwaltung klären:
Das DG wird ja nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ausgebaut worden sein. Also sollte es ein Protokoll mit dem Beschluss zum Ausbau geben. Hier ist wahrscheinlich auch die neue Kostenaufteilung der Hausgeldzahlung usw geregelt. Diese Unterlagen sollte man auf jeden Fall einsehen. Der Ausbau geht nach meiner Meinung nur mit einem einstimmigen Beschluss. Wenn dieser damals so gefasst wurde, sollte es auch im nachhinein noch machbar sein die Teilungserklärung ändern zu lassen. (das kann aber "schlafende Hunde" wecken)
Ob man die Nutzung untersagen darf, wenn die Eigentümergemeinschaft vorher dem Ausbau zugestimmt hat, ist eine gute Frage für einen Fachanwalt oder erstmal den Notar.
Ich würde mir (falls noch nicht vorhanden) folgende Unterlagen geben lassen:
- Protokolle der Eigentümerversammlung zum DG-Ausbau und alle zugehörigen Beschlüsse
- Teilungserklärung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Baugenehmigungsunterlagen (insbesondere feuerpolizeilich Genehmigung wg. 2. Rettungsweg im Dach)
- falls möglich Info bei Hausverwaltung oder Eigentümer einholen, warum die Teilungserklärung nicht geändert wurde.
Wenn zu viele Fragen unklar sind, wäre ich zumindest sehr vorsichtig beim Kauf - und Vorsicht kann sich auch im Kaufpreis widerspiegeln :-)
AW: "Wohnung" im Grundbuch und im Teilungsplan als "Sondereigentum" vermerkt
Zitat von Sellicando
- falls möglich Info bei Hausverwaltung oder Eigentümer einholen, warum die Teilungserklärung nicht geändert wurde.
BTW: Der TE hat Dachgeschossaufbau und nicht Ausbau geschrieben. In dem Fall müsste ja ein Bauantrag gestellt worden sein.
Der umgekehrte Fall ist mir schon mehrfach untergekommen. Da wurde dann eine Art Quader produziert und das alte Dach entfernt.
Möglicherweise gab es ursprünglich nur einen Eigentümer für das ganze Haus. In dem Fall hätte der einfach gemacht, was er wollte.
Irgendjemand hat den Aufbau bezahlt und das Sondereigentum dann verkauft. Das ganze hat sicher eine Historie. Nur ist das wirklich relevant?
Neue Teilungserklärung kostet ganz sicher. Die Frage ist auch, ob der Rest der WEG dann in irgendwas beeinträchtigt wird.
Schlussendlich sitzt am Ende des Tages einer mehr im Boot.
Natürlich kann man bei der Verwaltung nachfragen. Nur wird die kein Problem sehen.