Krankengeld bei betrieblicher Wiedereingliederung

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  1. Avatar von JackyBlume
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    Standard Krankengeld bei betrieblicher Wiedereingliederung

    Hallo ihr Lieben,

    ich war leider lange an Corona erkrankt und bin anschließend wieder mit dem Hamburger Modell wieder in die Arbeit eingesziegen.
    Während der Zeit der Wiedereingliederung standen mir insgesamt für 2 Monate 3000€ Krankengeld zu, die ich auch von der Krankenkasse bekommen habe.
    Mein normaler Lohn in der Zeit wären 3500€ Netto gewesen (alles fürs bessere Verständnis grob gerundet).
    Mein Arbeitgeber hat mir zusätzlich anteilig meine Arbeitszeit vergütet, insgesamt 2500€ Netto.
    Somit hatte ich insgesamt 5500€. Mir war schon klar, dass die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse nicht funktioniert hat und ich einen Teil zurückzahlen muss.

    Jetzt habe ich Post von der Krankenkasse bekommen, dass die das komplette Geld haben wollen, dass mein Arbeitgeber mir gezahlt hat, also 2500€.
    Mein Verständnis (und so wurde es mir auch von der Personalabteilung auf der Arbeit gesagt) war, dass mir in dem Fall Krankengeld bis zu meinem normalen Nettogehalt zusteht, also die Differenz vom anteilig bezahlten Lohn (2500) zum normalen Lohn (3500). Der Arbeitgeber würde somit mein Krankengeld aufstocken. Wenn dem so wäre müsste ich also nur 2000€ an die Krankenkasse zurückzahlen.

    Laut Auskunft der Krankenkasse steht mir nur die Höhe des Krankengeldes zu, egal ob der Arbeitgeber einen Teil dazu beiträgt. Wobei ich dann nicht verstehe warum der Arbeitgeber einen Teil zahlt. Ich habe nichts davon, der Arbeitgeber auch nicht, nur die Krankenkasse muss weniger Krankengeld bezahlen.

    Kann mich jemand von euch aufklären?
    Vielen Dank im Voraus,
    Jacky

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Krankengeld bei betrieblicher Wiedereingliederung

    Während der Wiedereingliederung wird Krankengeld von der KK gezahlt. So kenne ich das. Nach der Wiedereingliederung zahlt der Arbeitgeber wieder voll.

    Wenn die Krankmeldungen sowie der Wiedereingliederrungsbogen an die Krankenkasse geschickt wurden und die elektronischen Meldungen richtig abgegeben wurden, klappt das auch, selbst bei der dümmsten Krankenkasse. Einfach KK aufrufen und fragen, was fehlt.

    Welche KK ist es denn?

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